Radfahrerrudel an Ampelkreuzung

Guten Tag,

stimmt folgendes:

Radfahrer (20 - 30 Stück) fahren im Pulk, bei „Grün“ über eine Ampelkreuzung. Währenddessen schaltet die Ampel auf „Rot“ um. Der Pulk darf die Kreuzung komplett passieren, da dieser „Pulk“, in diesem Fall als Einheit gilt!

???

Falls ja, warum? - Und was wäre, wenn dann ein Auto (-> Querverkehr, hat „Grün“) eine Schneise in dieses Radfahrerpulk (-> hat mittlerw. eigentl. „Rot“) mäht? In diesem Fall hatte dieser Autofahrer ja nun Vorfahrt!

Gruß Herr_Schulz

Hallo!

stimmt folgendes:

Radfahrer (20 - 30 Stück) fahren im Pulk, bei „Grün“ über eine
Ampelkreuzung. Währenddessen schaltet die Ampel auf „Rot“ um.
Der Pulk darf die Kreuzung komplett passieren, da dieser
„Pulk“, in diesem Fall als Einheit gilt!

Ja, § 27 StVO.

???

!!!

Falls ja, warum?

Aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Und was wäre, wenn dann ein Auto (->
Querverkehr, hat „Grün“) eine Schneise in dieses Radfahrerpulk
(-> hat mittlerw. eigentl. „Rot“) mäht? In diesem Fall hatte
dieser Autofahrer ja nun Vorfahrt!

Bei einem Autofahrer, der diese „Argumantation“ anbrächte, bliebe zu hoffen, dass er sich noch in der Probezeit befände, da hier eine Nachschulung dringend erforderlich wäre.

Wenn die Kreuzung nicht frei ist, kann es so grün grünen, wie es will. Dann hat man zu warten.

Hallo wwf,

Danke für die Antwort.

Du schreibst: „Aus Gründen der Verkehrssicherheit.“

Aha, Verkehrssicherheit? - Wenn die Radrambos, welche die Ampel schon passiert haben, weiterfahren und später irgendwo warten- oder langsamer fahren würden; und die anderen an der roten Ampel warten bis es Grün wird, würde das die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigen, oder wie soll ich das verstehen? - Wäre wahrscheinlich auch zuviel verlangt, denn warum sollten für Radler dieselben Gesetze, wie für den Rest der Welt gelten?

Das eine Kolonne, von z. B. 15 (als Kolonne-) markierten Autos, soetwas auch einfach machen dürfte, halte ich für ausgeschlossen und glaube ich auch nicht! - Ich denke mal, das würde die „blau-weiße Rennleitung“ dann eher als illegales Straßenrennen mit Rotlichtverstoß auslegen!

Jetzt kommt bestimmt das Argument, dass im Radler-Pulk ja schnell gefahren wird und ggf. nicht alle, sicher anhalten könnten (gegenseitiges Auffahren, oder so)! Dazu sei dann aber gesagt, dass AUCH RADFAHRER vorsichtig an Kreuzungen ranzufahren haben; und besser auch schön hintereinander, weil es ja sonst etwas eng wird, wenn man mit dem Auto vorbei fährt.

Dieses Gesetz ist schei…, wer hat sich den Schwachsi… ausgedacht?!
(Diese rhetorische Frage bedarf keiner Antwort!)

Gruß Herr_Schulz

Wenn die Radrambos…

diese formulierung allein zeigt, dass es hier nicht um die klärung der fakten geht, sondern um das eröffnen von glaubenkriegen - also braucht man nicht weiter zu argumentieren!

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Abgesehen davon wäre es doch schön, wenn der Herr Scholz den zitierten Paragraphen einfach mal läse. § 27 StVIO gilt für alle geschlossenen Verbände.

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Guten Tag,

stimmt folgendes:

Radfahrer (20 - 30 Stück) fahren im Pulk, bei „Grün“ über eine
Ampelkreuzung. Währenddessen schaltet die Ampel auf „Rot“ um.
Der Pulk darf die Kreuzung komplett passieren, da dieser
„Pulk“, in diesem Fall als Einheit gilt!

???

Falls ja, warum? - Und was wäre, wenn dann ein Auto (->
Querverkehr, hat „Grün“) eine Schneise in dieses Radfahrerpulk
(-> hat mittlerw. eigentl. „Rot“) mäht? In diesem Fall hatte
dieser Autofahrer ja nun Vorfahrt!

Hallo Herr_Schulz

macht es euch doch nicht so schwer:
LKW mit Anhänger fährt bei Grün über die Ampel.
Währenddessen wird die Ampel Rot:
Was tun???
Anhänger abhängen und bei grün wieder holen??? Oder Rückwärts fahren???

Radfahrer gelten ab 15 als Verband und sind wie ein langes Fahrzeug mit Hänger zu bewerten / behandeln.
Zusatzfrage:
Darf ein Verkehrsteilnehmer bei nicht geleerter Kreuzung -aus welchem Grunde auch immer - hineinfahren???
Nein: Er hat selbst bei Vorfahrt / Grün so lange zu warten bis die Kreuzung leer ist!!
Viel Erfolg beim suchen
Werner

„diese formulierung allein zeigt, dass es hier nicht um die klärung der fakten geht, sondern um das eröffnen von glaubenkriegen - also braucht man nicht weiter zu argumentieren“

Und dieser Treat von Dir zeigt, dass Du meinen Beitrag ja gar nicht bis zum Ende gelesen hast! - Dort steht nämlich, dass es gar keiner Antwort mehr bedarf!

Im Übrigen hat wwf die Fakten bereits geklärt, d. h. die Frage ist beantwortet!

Herr_Schulz hat das sehr wohl gelesen (Zitat):

„Das eine Kolonne, von z. B. 15 (als Kolonne-) markierten Autos, soetwas auch einfach machen dürfte, halte ich für ausgeschlossen und glaube ich auch nicht! - Ich denke mal, das würde die „blau-weiße Rennleitung“ dann eher als illegales Straßenrennen mit Rotlichtverstoß auslegen!“

Man kann also 20 Kumpels suchen, auf alle deren Autos Kolonne schreiben, „Verband“ spielen und so eine ganze Stadt lahmlegen, indem man die Hauptstraße (an einer Querstraße mit Ampel) „sperrt“ (wäre ja durchaus machbar)? - Vollkommen legal? - Wohl kaum; und wenn ja, wäre das ein Witz!

Es gibt mit Sicherheit Gründe/Anlässe, die (echte!) Verbände nach § 27 StVO erlauben. Aber nur so zum Spass (wie die Radfahrer)…

Ebenfalls grußlos!

Wäre wahrscheinlich auch zuviel verlangt,
denn warum sollten für Radler dieselben Gesetze, wie für den
Rest der Welt gelten?

Das tun sie doch, siehe § 27 StVO Verbände

Das eine Kolonne, von z. B. 15 (als Kolonne-) markierten
Autos, soetwas auch einfach machen dürfte, halte ich für
ausgeschlossen und glaube ich auch nicht!

Nochmal der Verweis auf § 27 StVO

  • Ich denke mal, das
    würde die „blau-weiße Rennleitung“ dann eher als illegales
    Straßenrennen mit Rotlichtverstoß auslegen!

Tatbestände sind keine Auslegungssache, sie werden erfüllt oder nicht erfüllt.

Dazu sei dann aber
gesagt, dass AUCH RADFAHRER vorsichtig an Kreuzungen
ranzufahren haben; und besser auch schön hintereinander, weil
es ja sonst etwas eng wird, wenn man mit dem Auto vorbei
fährt.

Und nochmals der Verweis auf § 27 StVO, dann dürfen Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren.

Man fährt dann auch nicht vorbei, man überholt.

Dieses Gesetz ist schei…, wer hat sich den Schwachsi…
ausgedacht?!
(Diese rhetorische Frage bedarf keiner Antwort!)

Außer Polemik und Unwissenheit kann man der Frage nichts entnehmen.

Gruß Crack

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Sorry, ich komme mit Deinen Gedankensprüngen nicht klar. Wir reden hier von einem geschlossenen Verband, der eine Kreuzung passiert. Wo da jetzt ein „Sperren“ und „Lahmlegen“ zu sehen ist, erschließt sich mir nicht.

Hallo Werner,

Ein LKW mit Anhänger ist EIN Fahrzeug!

15 Radfahrer sind FÜNFZEHN Fahrzeuge!

Auch wenn sie es theoretisch dürften, ist es wohl kaum notwendig oder angebracht, es auch zu tun! Das behindert lediglich den anderen Verkehr und bringt keinerlei Nutzen!

Zitat von Dir:

„Darf ein Verkehrsteilnehmer bei nicht geleerter Kreuzung -aus welchem Grunde auch immer - hineinfahren???
Nein: Er hat selbst bei Vorfahrt / Grün so lange zu warten bis die Kreuzung leer ist!!“

Im Falle von Radfahrern ist das ja nun „künstlich“ herbeigeführt! - Die könnten ja auch problemlos warten, anstatt die Kreuzung künstlich zu blockieren; nur weil sie es ja dürfen. Der LKW-Fahrer hingegen kann seinen Anhänger nicht abkoppeln und später abholen (oder hoffen das er von selber nachkommt)!

Gruß Herr_Schulz

ich vermute mal, dass da jemand an einer ampel stand und selbige dann grün zeigte - aber ein uns bekannter verkehrsteilnehmer warten musste, weil sich tatsächlich ein paar radfahrer erdreisteten, ihre rechte als geschlossener verband wahr zu nehmen. und da ein radfahrer (geschweige denn ganze „20-30“) in den augen manch anderer eh nur zum spaß unterwegs ist (sind), um andere zu blockieren, kommt man dann zu der obigen schlussfolgerung - auch wenn diese für außenstehende schwer nachvollziehbar bis unverständlich ist.

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Im Falle von Radfahrern ist das ja nun „künstlich“
herbeigeführt! - Die könnten ja auch problemlos warten,
anstatt die Kreuzung künstlich zu blockieren;

mensch, versteh es doch einfach: klar „könnten“ sie warten, aber sie müssen es eben nicht, denn sie haben als geschlossener verband eben besondere rechte und keiner blockiert da was künstlich.

vollkommen egal, ob man die regel nun persönlich mag und/oder deren sinn einsieht oder eben nicht. so isses halt. wenn dich das problem so sehr stört, dann geh eben dagegen vor. damit machst du dann immerhin eine person glücklich, nämlich einen anwalt (der daran verdient).

aber abgesehen davon: der vergleich mit dem lkw war wenig zielführend, da muss ich dir recht geben.

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Sorry, ich komme mit Deinen Gedankensprüngen nicht klar. Wir
reden hier von einem geschlossenen Verband, der eine Kreuzung
passiert. Wo da jetzt ein „Sperren“ und „Lahmlegen“ zu sehen
ist, erschließt sich mir nicht.

Fragen denen es massivst an Substanz fehlt werden schnell auseinandergenommen, dann folgt meist der Versuch des Fragestellers zu Verwirren, Abzulenken oder Fakten zu verdrehen um die Sache nicht ganz so armselig aussehen zu lassen wie sie ist. :smile:

Gruß Crack

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Ein LKW mit Anhänger ist EIN Fahrzeug!

15 Radfahrer sind FÜNFZEHN Fahrzeuge!

Auch wenn sie es theoretisch dürften, ist es wohl kaum
notwendig oder angebracht, es auch zu tun! Das behindert
lediglich den anderen Verkehr und bringt keinerlei Nutzen!

Na, wenn 16 Radfahrer den Verkehr behindern, dann tun das 16 PKW ja mindestens in gleichen Maße …

Aber gut, lassen wir die ersten 10 Radler die LZA bei grün passieren, die verbleibenden 6 halten bei gelb/rot an. Somit haben wir eine Gruppe zu 10 und eine Gruppe zu 6 Radlern, welche jeweils keinen Verband nach § 27 StVO mehr darstellen und sich u.U. somit in 16 Fällen verbotswidrig auf der Fahrbahn aufhalten.
Das entspräche dann Deiner Wunschvorstellung?
Zur Personalienfeststellung würde dann natürlich der Kreuzungsbereich gesperrt … :smile:

osmodius

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Tach!

ich vermute mal, dass da jemand an einer ampel stand und
selbige dann grün zeigte - aber ein uns bekannter
verkehrsteilnehmer warten musste, weil sich tatsächlich ein
paar radfahrer erdreisteten, ihre rechte als geschlossener
verband wahr zu nehmen.

So sehe ich das auch.
Und ich halte es für wichtig, solche Fehler im Gesetz zu thematisieren und auf Änderung hinzuwirken.
Ob dies nun mit dem einen oder anderen polemischen Begriff fällt oder nicht, ändert nichts am Problem.

und da ein radfahrer (geschweige denn
ganze „20-30“) in den augen manch anderer eh nur zum spaß
unterwegs ist (sind), um andere zu blockieren, kommt man dann
zu der obigen schlussfolgerung - auch wenn diese für
außenstehende schwer nachvollziehbar bis unverständlich ist.

„Für Außenstehende schwer nachvollziehbar bis unverständlich“ ist, dass der Gesetzesfehler §27 StVO immer häufiger ausgenutzt wird, um politische und weltanschauliche Ziele durchzusetzen.
Hier geht es nicht um Sport oder Spaß, sondern um eine gezielte Behinderung anders Denkender.

Somit ist das abzulehnen und das „Schlagen einer Schneise“ z.B. mittels Motorrädern halten manche für gar nicht so blöd…

M.

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Guten Tag,

Radfahrerrudel gibt es rechtlich gesehen nicht!
Das einzige Privileg, das Radfahrer geniessen ist, dass sie ab 15 Radlern nebeneinander fahren dürfen.

Das Geschreibsel von „Verbänden“ mancher Kommentatoren ist überwiegender Quatsch. Verbände gehören zu den BOS-Organisationen (Feuerwehr/THW/Hilfsdienste) und die alleine haben Sonder- und Wegerechte.
In seltensten Fällen, wo ein Verband angemeldet ist für eine Sondernutzung des Strassenverkehrsraums kann es vorkommen, dass für diese Radlerkolonne Kreuzungen gesperrt werden, damit sie am Stück durchkommen. Ansonsten gilt: der Radler, der im „Pulk“ mit anderen fährt und bei Rot in die Kreuzung einfährt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Wenn dann ein Grünfahrender Querender in diesen Pulk eine Schneise fährt, hängt es vom Einzelfall ab, ob wer wie was vermeiden konnte.
Allzeit gute Fahrt!

Hallo,

Das Geschreibsel von „Verbänden“ mancher Kommentatoren ist
überwiegender Quatsch. Verbände gehören zu den
BOS-Organisationen (Feuerwehr/THW/Hilfsdienste) und die
alleine haben Sonder- und Wegerechte.

wenn Du Dir da so sicher bist, würdest Du mir dann erklären, wie Du zu dieser Interpretation der gesetzlichen Regeln kommst? Der Einfachheit halber hier ein Auszug aus § 27 StVO:
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen

In meinem jugendlichen Leichtsinn würde ich Satz 2 (Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden) so interpretieren, daß 16 Radfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen, aber vielleicht interpretiere ich in die Formulierung auch einfach nur zu viel herein.

Für Aufklärung dankt schon jetzt
C.

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Hallo senil3, ich hatte mich schon gefragt, was aus Dir geworden ist…

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Der Schreibstil, das Anmeldedatum analog zum Sperrdatum, die inhaltliche Qualität …

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