Radlader mit Ladung auf öff. Straßen bewegen?

Guten Tag,

mich interessiert ob ich einen Radlader mit Straßenzulassung auf öffentlichen Straßen auch dann bewegen darf, wenn ich in der Schaufel bzw. auf der Palettengabel Ladung Transportieren möchte. (z.B. Kies in der Schaufel)

Mich würde es freuen eine möglichst genaue Antwort zu erhalten und wenn möglich, eine Quelle.
Ich danke für die Mühen im Voraus.
Gruß

Hi,

Radlader gehören zur Gruppe der Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, haben deshalb idR. keine Zulassung, sondern eine Betriebserlaubnis.

Diese Betriebserlaubnis erlöscht wenn die Selbstfahrenden Arbeitsmaschine anders eingesetzt wird als vorgesehen, sprich Ladung außerhalb des Bustellenbereichs transportiert wird.

Als Link mal
http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19

desweiteren hatte ich mal einen Link zu einen PDF der leider nicht mehr geht.

Dazu kommt, es müssen teiweise zum fahren auf Straßen Teile abgedeckt werden, evt. gesichert werden.

Also, nicht mit Ladung.

Q-Gruß

Abend!

Radlader gehören zur Gruppe der Selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen, haben deshalb idR. keine Zulassung, sondern
eine Betriebserlaubnis.

Stimmt.

Diese Betriebserlaubnis erlöscht wenn die Selbstfahrenden
Arbeitsmaschine anders eingesetzt wird als vorgesehen, sprich
Ladung außerhalb des Bustellenbereichs transportiert wird.

Das kann ich mir nicht vorstellen, ansonsten hätten wir keine
Straßen. Ich bin früher in den Schulferien/Semesterferien so Dinger
gefahren und da hieß es Schritttempo mit Warnblinklicht. Je nach
Baustelle (z.B. U-Bahn Düsseldorf) hatten wir auch noch so rotierende
orange Drehlichter oben drauf.

Dazu kommt, es müssen teiweise zum fahren auf Straßen Teile
abgedeckt werden, evt. gesichert werden.

Wenn es schneller wie Schritttempo ist ja, falls die Schaufel Zähne
hat müssen diese komplett abgedeckt werden.

Also, nicht mit Ladung.

Irgendwie kann ich das nicht ganz glauben und harre der Links die
da kommen.

Gruß
Stefan

Irgendwie kann ich das nicht ganz glauben und harre der Links
die
da kommen.

Hi,

ach Kinders, warum so misstrauisch.

Also dann mal den

§ 2 Nr. 17 FZV zitiert

selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;
http://bundesrecht.juris.de/fzv/__2.html

Damit wird der Transport von Gütern ausgeschlossen, also kein Kies, kein Sand, keine Rüttelplatte in der Schaufel.

Das ist der eine Teil.

Teil2
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Radlader können nicht zugelassen werden. Es fehlt an so profanen Dingen wie Sicherheitseinrichtungen welche ein Kfz braucht damit es zugelassen werden kann, sprich über den TÜV kommt. So eine Gabel oder Schaufel ist als Knautschzone nicht so geeignet. Mal davon abgesehen ob so eine Knicklenkung so das Wahre ist.

Teil3
Der liebe Führerschein, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h können mit dem Führerschein L gefahren werden. Mit Ladung zählt der Radlader nicht mehr, siehe § 2 Nr. 17 FZV, nicht mehr als selbstfahrende Arbeitsmaschine, und es wird der Führerschein C benötigt.

Teil4
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wird keine Kfz-Steuer fällig, solange keine Güter transportiert werden. Werden Güter transportiert, § 2 Nr. 17 FZV, ist es keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr, und es würde Steuer fällig, und eine andere Versicherung als für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Müsste zugelassen sein, was aber eben nicht möglich ist.

Q-Gruß

1 Like

Abend!

ach Kinders, warum so misstrauisch.

Weil ich das mindestens 4 Jahre gemacht habe und es einfach üblich
und unumgänglich ist im Straßenbau.

Mir ist übrigens auchmal ein PKW hinten auf den im öffentlichen Raum
stehenden Lader gefahren. Es gab nicht eine Frage wie das Ding
dahinkam und die PKW Versicherung durfte den Eimer Farbe für das
Kontergewicht zahlen (der PKW war Schrott).

Das ist der eine Teil.

OK.

Teil2
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Radlader können nicht
zugelassen werden.

Wie erklärst du dir dieses Bild?
http://forum.bauforum24.biz/forum/uploads/post-1166-…
Wende dein besonderes Augenmerk auf das Nummernschild und oben
das gelbe Drehlicht.

Es fehlt an so profanen Dingen wie
Sicherheitseinrichtungen welche ein Kfz braucht damit es
zugelassen werden kann, sprich über den TÜV kommt.

Die da wären?

So eine Gabel oder Schaufel ist als Knautschzone nicht so geeignet.

Wohl war aber nur für den anderen.

Mal davon abgesehen ob so eine Knicklenkung so das Wahre ist.

Muß nicht geht auch mit hinten lenkenden Rädern, bin ich lieber
gefahren.

nicht mehr als selbstfahrende Arbeitsmaschine, und es wird der
Führerschein C benötigt.

OK, das ist neumodisches Zeugs, damals hatten wir noch Klassen
und ich durfte alles bis 7,5t fahren und das passt für die gängigen
Lader.

Müsste zugelassen sein, was aber eben nicht möglich ist.

Aber das Bild?

Gruß
Stefan

Mir ist übrigens auchmal ein PKW hinten auf den im
öffentlichen Raum
stehenden Lader gefahren. Es gab nicht eine Frage wie das Ding
dahinkam und die PKW Versicherung durfte den Eimer Farbe für
das
Kontergewicht zahlen (der PKW war Schrott).

Hi,

nicht die StVO oder FZV mit Privatrecht mischen. Wer den Schaden verursacht muss ihn ersetzen. Die Arbeitsmaschinen dürfen ja auf der Straße fahren.

Wie erklärst du dir dieses Bild?
http://forum.bauforum24.biz/forum/uploads/post-1166-…

da gibt es nicht viel zu erklären, über 25km/h brauchen die ein Nummernschild. Da prangt ganz groß 30 drauf, z.B. Kranwagen sind auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen die schneller als 25km/h fahren.

Ändert aber nichts am Status was die Beförderung von Gütern angeht.

Q-Gruß

Hallo!

nicht die StVO oder FZV mit Privatrecht mischen. Wer den
Schaden verursacht muss ihn ersetzen. Die Arbeitsmaschinen
dürfen ja auf der Straße fahren.

Aber doch nicht wenn der Lader mit Last steht, vergaß ich zu erwähnen.

da gibt es nicht viel zu erklären, über 25km/h brauchen die
ein Nummernschild.

Und TÜV.

Ändert aber nichts am Status was die Beförderung von Gütern
angeht.

Soweit ich mich in der letzten Stunde im Internet schlau machen
konnte hast du recht.

Erstaunlich finde ich das es absolut üblich ist auf Straßenbaustellen
mit Last im Verkehr zu fahren. Die Polizei scheint es auch nicht zu
wissen und schaut locker zu. Eigentlich gäbe es auch kaum
Einfamiliernhäuser, da der Bagger auch dort in der Regel mit Last
verfährt.

Kranwagen sind auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen die schneller
als 25km/h fahren.

Und selbst bei denen ist es ein wesentliches Merkmal wieviel Last
sie verfahren können und wie die Hydraulik der Radaufhängungen das
gebacken bekommt.

Ein cooles Beispiel sinnfreier Regelungen, an die sich dann auch
keiner hält.

Gute Nacht
Stefan

Erstaunlich finde ich das es absolut üblich ist auf
Straßenbaustellen
mit Last im Verkehr zu fahren. Die Polizei scheint es auch
nicht zu

Hi,

im Baustellenbereich ist es auch zulässig, auch wenn sich die Baustelle mit dem Verkehr kreuzt. Das ist bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Nun, wenn man mal den großen Bereich ansieht den Polizisten vom Wissen her abdecken müssen, sind so kleine Wissenslücken durchaus verzeihlich.

Q-Gruß

Guten Morgen!

jetzt kommen wir doch beieinander.

im Baustellenbereich ist es auch zulässig, auch wenn sich die
Baustelle mit dem Verkehr kreuzt. Das ist bestimmungsgemäßer
Gebrauch.

Ich denke dies war aber genau die Frage des OP, es ist somit
im Baustellenbereich erlaubt.

Das man nicht zum Baumarkt fährt eine Schüppe Sand holen sollte
wohl klar sein. :smile:

Nun, wenn man mal den großen Bereich ansieht den Polizisten
vom Wissen her abdecken müssen, sind so kleine Wissenslücken
durchaus verzeihlich.

Selbstverständlich, nur sind etliche Verkehrspolizisten gerade im
Zusammenhang mit Baustellen recht fit. Wenn man sich Städte wie
Düsseldorf anschaut wundert das auch nicht, da ist ja kaum freie Straße.

Gruß
Stefan

Hallo,

jetzt kommen wir doch beieinander.

Interessante Diskussion, die ihr hier hattet - danke dafür und wieder was gelernt, weil das für den Traktor sicher sinngemäß gilt.

Ich denke dies war aber genau die Frage des OP, es ist somit
im Baustellenbereich erlaubt.

Das man nicht zum Baumarkt fährt eine Schüppe Sand holen
sollte wohl klar sein. :smile:

Ich hatte die Frage schon so interpretiert, daß z.B. der Aushub eben nicht auf einen LKW geladen wird sondern mit dem Radlader direkt zu Lagerplatz. Ob dieser jetzt noch zur Baustelle gehört, selbst wenn er 500 oder 1000m über öffentliche Straßen entfernt ist, wird uns der Rechtsexperte sicher auch noch sagen können (sowas habe ich durchaus schon beobachtet, also einmal durchs Dorf mit dem Zeug).

Cu Rene

Interessante Diskussion, die ihr hier hattet - danke dafür und
wieder was gelernt, weil das für den Traktor sicher sinngemäß
gilt.

Hi, danke,

Traktoren sind wieder eine ganz spezielle Gruppe von Kfz. Weitgehendst hängt es auch davon ab wie sie zugelassen werden. Nur für Landwirtschaft, dann bekommen sie idR. grüne Kennzeichen, dürfen nur Güter transportiert werden die zu der Landwirtschaft gehören. Also mal den Traktor samt Anhänger für einen privaten Umzug nutzen geht dann nicht. Anhänger dürfen, sogar 2 angehängt werden wenn die Anhänger nicht schneller als 25km/h geführt werden. Mit schwarzem Kennzeichen ist es kein Problem.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen auch keinen Anhänger über Straßen ziehen wenn der Anhänger nicht zur Arbeitsmaschine gehört. Als Beispiel kein Anhänger mit Baumaterial, aber ein Mähdrescher der das Mähwerk angehängt hat das geht.

Es kann also nichts von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Zugmaschinen (Traktoren) übernommen werden. Die Fahrzeuge müssen getrennt betrachtet werden.

Die Radlader usw. dürfen auf der Baustelle transportieren, auch Lkw beladen entladen die auf der Straße sind. Es zählt alles zur Baustelle. Nicht aber eine Baustelle mit Ladung verlassen, und einige Kilometer weiter abladen.

Q-Gruß

Hallo Q,

99% Zustimmung, außer:

Werden Güter
transportiert, § 2 Nr. 17 FZV, ist es keine selbstfahrende
Arbeitsmaschine mehr, und es würde Steuer fällig, und eine
andere Versicherung als für eine selbstfahrende
Arbeitsmaschine. Müsste zugelassen sein

Die Selsbtfahrenden AM unterliegen nicht der Vers.-Pflicht und werden häufig über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert, aber auch eine „normale“ Kfz-Police ist möglich, eine reguläre Zulassung ist nicht unbedingt Voraussetzung.

Grüße, M