Radpanzer mit normalem Nummernschild?

Hallo zusammen,

bislang war ich immer der - allerdings nicht durch tiefere Gesetzes- und Verordnungsrecherche belegten - Überzeugung, dass Militärgerät jenseits üblicher LKW-Bauform nicht zulassungsfähig in Deutschland sei. Um so verwunderter fuhr ich die Tage an einem ordentlichen Trumm vom modernem Radpanzer vorbei, der auf eigener Achse mit einem ganz gewöhnlichen Bremer Nummernschild auf der Autobahn unterwegs war. Das Fahrzeug war auch offenbar nicht demilitarisiert, denn es hatte einen gut eingewickelten großen Aufbau am Ausguck. Wie kommt so ein Fahrzeug zu einem normalen Nummernschild?

Gruß vom Wiz, der nicht vorhat unter die Panzerfahrer zu gehen, sondern einfach nur neugierig ist

Hi,

als erstes muss ich an das Kriegswaffenkontrollgesetz denken.
Firma, Museum, Privater Sicherheitsdienst/Ausbildungszentrum könnten da durchaus Ausnahmen bilden.

Des weiteren stellt sich die Frage ob die Aufbauten echt oder nur Attrappen sind.

Wenn es Attrappen sind und das Fahrzeug den sonstigen Vorschriften entspricht sollte eigentlich nichts im Wege stehen, dass sich ein Normalo so etwas zulegt.

MFG

Hallo,

Das Fahrzeug war auch offenbar nicht demilitarisiert,
denn es hatte einen gut eingewickelten großen Aufbau am
Ausguck.

demilitarisiert bedeutet Ausbau von Waffen und sonstigen gefährlichen Einrichtungen, nicht Abbau von allem, was militärisch aussieht: http://de.wikipedia.org/wiki/Demilitarisierung
Gruß
Testare_

öhm… wie ist es mit der panzerung? erinnere ich mich richtig, dass man die auch zumindest um den kutscher rum entfernen muss? damit ein etwaiger amokfahrer auch mit hilfe von polizeikugeln zu stoppen wäre…

Hallo,
Bis zu Heraustrennung der Panzerung an vorgeschriebenen Stellen bist Du im verlinkten Beitrag nicht gekommen, stimmt´s?.

Grüße

Hallo,

erspart Euch den Streit. Das Ding sah neuwertig aus, und nicht abgewrackt. Und unter der „Verpackung“ oben drauf dürfte aller Voraussicht nach keine Konfettikanone gesteckt haben. Aber selbst wenn das nur eine Halterung für irgendetwas gewesen sein sollte, was dann erst nachträglich drauf kommt, dürfte die Panzerung wohl kaum „nachgeliefert“ werden. Und insoweit dürfte das Fahrzeug eben kaum vollständig demilitarisiert gewesen sein.

Aber wie wäre es mal mit weniger „was könnte alles sein, damit vielleicht doch“ und mehr „geht es grundsätzlich“?

Gruß vom Wiz

Ein Erlkoenig, Probefahrt mit optimiertem Motor oder sowas, noch beim Hersteller zugelassen?

Hallo,

Das Ding sah neuwertig aus, und nicht
abgewrackt.

Warum auch nicht? Im Museum ist doch nicht nur Schrott zu sehen.

Und unter der „Verpackung“ oben drauf dürfte aller
Voraussicht nach keine Konfettikanone gesteckt haben.

Eine Kanone muss ja auch nicht ausgebaut, sondern nur unbrauchbar gemacht werden.

Aber
selbst wenn das nur eine Halterung für irgendetwas gewesen
sein sollte, was dann erst nachträglich drauf kommt, dürfte
die Panzerung wohl kaum „nachgeliefert“ werden.

Es reicht ja auch, wenn die Panzerung unbrauchbar gemacht wird.

Und insoweit
dürfte das Fahrzeug eben kaum vollständig demilitarisiert
gewesen sein.

Das kann man von außen nicht sehen, sonst wäre es im Museum uninteressant.

Aber wie wäre es mal mit weniger „was könnte alles sein, damit
vielleicht doch“ und mehr „geht es grundsätzlich“?

Ok. Grundsätzlich gilt: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de…

Und warum soll man das nicht fahren dürfen, wenn es Räder und Straßenzulassung hat? Die Bundeswehr durfte das Fahrzeug doch auch auf der Straße benutzen.

Schau mal: http://www.panzer-arena.de/de/Panzer-Fahrzeuge/Panze…
Dem Geschmack und Spieltrieb sind kaum Grenzen gesetzt.

Gruß
Testare_

Hallo,

aber auch das würde eine grundsätzliche Zulassungsfähigkeit erfordern, und genau darum geht es in meiner Frage :wink:

Aber Auflösung siehe neuer Beitrag!

Gruß vom Wiz

Hallo zusammen,

so, jetzt habe ich der Neugier doch nachgegeben, und mal in der StVZO nachgelesen. Da findet sich in § 19 wie folgt:

§19StVZO Absatz (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

D.h. selbst Demilitarisierung reicht nicht aus! Und Ausnahmegenehmigungen von § 19 nach § 70 müsste mindestens die oberste Landesbehörde erteilen, wobei „in bestimmten Einzelfällen“ in internen Anweisungen geregelt sein dürfte, zu denen ich noch nichts gefunden habe (sicherlich extrem restriktiv). Da es dabei ja nicht nur um „militärisch“, sondern auch um Gewicht, Maße, Abgasnormen, Lärm, … geht, ab den obersten Landesbehörden aber von sämtlichen Vorschriften der StVZO Ausnahmen gemacht werden dürfen, würde es also zulassungstechnisch grundsätzlich tatsächlich gehen, mit so einer Ausnahme ein normales Nummernschild zu bekommen (KWKG, … nicht betrachtet).

Warum wer im konkreten Fall für das neuwertige Ding das Nummernschild bekommen / verwendet hat, wird sich wohl nicht aufklären. Ein Hersteller würde ja vermutlich für Erprobungsfahren eher rote /07er Kennzeichen nutzen.

Gruß vom Wiz

nu entspann dich mal! liest du jeden verlinkten artikel komplett durch? ich nicht. und im beitrag, auf den ich mich bezog, stand nur was von wegen entfernen der bewaffnung. ist ja gut, wenn das im link drin stand.

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