Radsperre an einem PKW

**Hallo Forumsmitglieder, seit vielen Jahren bin ich Mithausbesitzer in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Haus bin ich seit langer Zeit auch Hausmeister. In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass von Bewohnern des nahe stehenden Hochhauses, fremde Fahrzeuge (PKW), auf unserem Hofplatz, der als Parkfläche genutzt wird, ohne Genehmigung abgestellt werden.
Meine Frage: Darf ich an dem entsprechenden Fahrzeugen eine sogenannte " PARKSPERRE ", angebracht an einem Rad, anbringen???
Vielen Dank im Voraus für jede aufklärende Antwort.
M.f.G
loewe41

Falls damit eine Autokralle gemeint ist (was ich vermute, weil eine Parksperre nicht am Auto befestigt wird): nein.

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Hallo Milan, ja es ist eine Autokralle gemeint, vielen Dank für den Hinweis!

Warum ?
Damit er nicht wegfahren kann und so noch länger dort unberechtigt parkt ?
Es sollte ein Kennzeichen dran sein, man kann also den Halter rausfinden und ihm einen netten oder weniger netten Brief (Unterlassungserklärung) schicken.
Und man sollte das offenbar bisher fehlende Hinweisschild „Privatgelände, parken nur für Berechtigte“ aufstellen.

MfG
duck313

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Na ja, offenbar ist es nicht, manche setzen sich einfach drauf.

Hallo,
Eine von der Rechtslage mögliche Methode wird derzeit häufig in Wien praktiziert: wer fremde Benutzungsrechte verletzt (und das wäre bei unberechtigtem Parken der Fall), und sei es auch nur zum Umkehren, bekommt einen Rechtsanwaltsbrief, in dem unter Hinweis auf eine Besitzstörung eine Entschädigung gefordert wird, ansonsten würde eine Klage eingereicht. Eine umstrittene Methode, die allerdings zumindest auf die Rechtslage aufmerksam macht und bei „Serientätern“ wirken dürfte.

LG
SL99

Hallo,
was immer sehr gut wirkt ist den Parkplatz mit einem Autokennzeichen zu versehen. Also die Parkplätze den Mietern per Autokennzeichen zuweisen. Fremdparker überlegen es sich dann zweimal, ob sie darauf parken.
Gruß

Hallo Paelzer,
diesen " Schilderwald ", 16 Wohnungen, will ich vermeiden, trotzdem vielen Dank!

Hallo duck313, haben Sie schon einmal versucht eine Halterfeststellung, über die Polizei zu machen, Sie werden, ohne einen ganz triftigen Grund , keinen Erfolg haben.
Gruß
loewe41

Hallo,

wurde tatsächlich mit den eigenen Mietern geklärt ob es sich nicht vielleicht doch um berechtigte Fahrzeuge handelt? Sowas wie Mietwagen weil eigenes Fahrzeug in der Werkstatt, Zweit- oder Neuwagen, Besucher des Berechtigten oder etwas in der Art?
Dabei kommt es natürlich auch darauf an was im Mietvertrag steht.

Gruß
Tobias

Dazu müsste aber auch deutlich erkennbar sein, dass es sich um Privatgelände handelt. Manchmal sehen private Parkplätze durchaus wie öffentliche Flächen aus,

Irgendeinen Tod wird man sterben müssen. Wenn nichts geschieht, wird es weiter so bleiben.

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Die Polizei ist nicht zuständig.
Das machen die Straßenverkehrsämter. Eventuell tuen die sich bei privaten Anfragen schwer, der angefügten Begründung zu glauben. Schreibt ein Anwalt denen und legt das berechtigte Interesse dar, dann wird eine Auskunft sicher erfolgen.

Wenn du ohne großen Aufwand das Falschparken verhindern willst:

  • richtig und auffällig beschildern / kennzeichnen
  • Vordrucke anfertigen, die du hinter den Scheibenwischer klemmst
    „Sie parken hier falsch. Das ist ein Privatparkplatz. Ich habe den Parkverstoß dokumentiert und werde im Wiederholungsfall einen Rechtsanwalt mit weiteren Schritten beauftragen.“
    Oder halt unverzüglich abschleppen lassen.
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Und hier gibt es seit Neuestem Probleme für den Besitzgestörten: den ersten Gerichte mißfällt die Verhältnismäßigkeit.

Hallo Tobias, natürlich, darauf können Sie sich verlassen.
Gruß
loewe41