Radweg / Vorfahrt / Ampel

Hallo,

jetzt habe ich auch mal eine Frage zum Verkehrsrecht.

Ich hoffe, mein Bild ist verständlich. Zuerst mal ist da eine B, zu der es parallel eine Straßenbahnlinie gibt. Und parallel dazu gibt es einen Radweg, der in beide Richtungen von Radfahrern zu benutzen ist. Die Straßenbahnlinie liegt also zwischen B-Straße und Radweg.

Nun mündet eine Straße (A) auf die B-Straße. Der Bahnübergang hat Schranken. Auf der B-Straße und der Einmündungsstraße steht eine Ampelanlage.

Der Radweg hat keine eigene Ampel. Die Ampel für die Straße A steht direkt an den Schranken, mithin verläuft der Radweg zwischen der Ampel und dem Haltestrich für die Autos, die auf der Straße A an die Kreuzung fahren. Straße C kommt von links.

Situation: Die Schranke ist geschlossen, die Ampel für Autofahrer a ist rot. Die Schranke geht auf, die Ampel bleibt rot, weil erst die Abbieger von der B-Straße grün bekommen. Dann schaltet die Ampel für a auf grün. Autos von links warten brav, bis alle wartenden Autos auf die B-Straße eingebogen sind.

Wie steht es mit den Radfahrern? Der Fahrradweg ist auf beiden Seiten begrenzt, rechts durch einen niedrigen Zaun zu der Straßenbahnlinie hin, links durch eine Hecke. Dann kommt Straße A und danach wieder eine Hecke zur Seite der Straße C hin. Auf der Straße A gibt es als Markierung lediglich den Haltestrich vor der Ampel.

Wenn das Auto a grün hat und den Radweg überfährt, müssen Radfahrer (egal aus welcher Richtung) warten? Obwohl sie – sofern ortsunkundig – (Sichtbehinderung durch Hecke) von der Straße A „überrascht“ werden? Macht es einen Unterschied, ob sie von rechts oder links kommen?

Ich würde mich freuen, wenn das mal jemand beurteilen könnte.

Grüße
Siboniwe

Hallo!

meiner Ansicht nach haben hier die Radfahrer stets Vorfahrt.
Andernfalls müssten sie eigene Ampeln haben. Oder die Hauptampeln B-Straße müssen so stehen, dass sie auch für den Radweg gelten, was hier kaum möglich ist. Es braucht Radwegampel als Zusatz.

Vergleiche es doch mit einer normalen Einmündungssituation ohne Ampeln.
Radweg geht durch, Autos müssen sie beachten wenn sie den Radweg kreuzen wollen.

Wozu ist eigentlich die Schranke da ? Du hast nur eine Schranke in A-Straße eingezeichnet.
Was ist mit Abbiegern aus der Bundestraße in A-Straße bei Schranke zu ?
Das könnte man doch nur mit Ampeln regeln. Man muss die Ampel mit der Bahn koordinieren.
Was doch offenbar geschieht, denn bei Ampel Rot kommen schon Abbieger von der Bundestraße in A-Straße rein. Wie das denn ?

MfG
duck313

Hallo,

Das verstehe ich. Allerdings - ich war gerade nochmal dort - das Schild, das dem Autofahrer a sagt, dass da ein Radweg ist, liegt im Gebüsch (war an der Ampel angebracht (also eigentlich hinter dem Radweg), für die Abbieger der B-Straße ist an der Hängeampel ein Radwegschild angebracht.

Ich habe keine Schranke eingezeichnet, sondern die Bahnschienen. Es gibt eine Schranke, die Abbieger der B-Straße, wie auch den Verkehr aus Richtung A (und dann auch C) vom Übergang abhält. Die Ampeln sind mit der Bahn und den Schranken koordiniert.

Das hast du falsch verstanden.
Schranke zu - A-Straße kann nicht fahren und Abbieger der B-Straße ebenfalls nicht. Geht die Schranke auf, kommen erst die Abbieger der B-Straße von links (aus der Sicht von a), dann von rechts, und zuletzt Auto a selbst.

Aber ich halte die jetzige Regelung - ein schlecht erkennbarer Radweg für die Autofahrer (egal, woher sie kommen) und ein in der Sicht behinderter Radweg ohne Bodenmarkierung für sub-optimal.

Grüße
Siboniwe

Ich denke, der Radweg ist als straßenbegleitend zur B einzustufen, damit hat er die gleichen Vorfahrsrechte wie die B. Der Autofahrer aus der Straße A hat in meinen Augen die Vorfahrt der Fahrradfahrer zu achten, deshalb war da offenbar auch ein Schild vorgesehen, was auf diese Besonderheit hinweisen soll.

Ich kann aber durchaus einen Autofahrer verstehen, der annimmt bei „Grün“ alles überqueren zu dürfen. Verkehrsplanerisch in meinen Augen eine sehr schlechte Lösung, da uneindeutig und geradezu zu Unfällen herausfordernd.

Ein Hinweis an die zuständige Behörde wäre sicherlich nicht schlecht …

Sebastian

Da scheint es sich um Vandalismus zu handeln.

Das ist natürlich ein Problem des zuständigen Strassenunterhaltsamt.
Aber man kann von denen auch nicht verlangen, da täglich nachzusehen ob die Schilder noch alle am richtigen Ort sind.

Also sollte man zuerst das Schild melden.

Ohne Schild ist die Rechtslage nicht ganz identisch, vor allem was die Haftung angeht, wenn etwas geschieht.
Da kann dann das zuständige Amt haftbar werden, bzw., fall eruierbar, der Vandale.

MfG Peter(TOO)

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Ja, das das Schild die Lage ändert, ist mir klar, mir ist es aufgefallen, weil ich selbst mit dem Rad heute diesen Weg kam (sonst fahre ich dort Auto). Wobei ich sagen muss, dass ich als Radfahrer immer dort anhalte - egal, wer Recht hat. Es ist einfach so, dass meine Knautschzone wesentlich empfindler ist, als das eines Metallgehäuses.

Grüße

Siboniwe

Meines Erachtens ist das eine nicht zulässige Regelung.

Wenn die Autofahrer a grün haben, haben sie auch das Recht zu fahren. Die Radfahrer, die deren Weg kreuzen haben in so einem Fall keineswegs Vorfahrt, da §9 Abs. 3 STVO hier nicht greift. Ich gehe mal davon aus, dass die Autofahrer auf B zeitgleich rot haben. Dieses rot würde auch für die Radfahrer gelten.

Hier muss von den zuständigen Ämtern dringend nachgebessert werden.

Welche Vorfahrt für Radfahrer?! Wenn Autofahrer A grün hat, hat B und damit auch die Radfahrer keine Vorfahrt!

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Okay, nun haben wir zwei Meinungen.

Zusatzfrage: Wo gehe ich hin (Ordnungsamt unserer Stadt?) um GENAU Auskunft zu bekommen? Wer ist dafür zuständig? Bevor es rummst?

Grüße
Siboniwe

Davon abgesehen würde ich als Radfahrer nicht auf mein Vorfahrtsrecht pochen. Hat mich mindestens vor zwei größeren Unfällen bewahrt

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