Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage zum Verkehrsrecht.
Ich hoffe, mein Bild ist verständlich. Zuerst mal ist da eine B, zu der es parallel eine Straßenbahnlinie gibt. Und parallel dazu gibt es einen Radweg, der in beide Richtungen von Radfahrern zu benutzen ist. Die Straßenbahnlinie liegt also zwischen B-Straße und Radweg.
Nun mündet eine Straße (A) auf die B-Straße. Der Bahnübergang hat Schranken. Auf der B-Straße und der Einmündungsstraße steht eine Ampelanlage.
Der Radweg hat keine eigene Ampel. Die Ampel für die Straße A steht direkt an den Schranken, mithin verläuft der Radweg zwischen der Ampel und dem Haltestrich für die Autos, die auf der Straße A an die Kreuzung fahren. Straße C kommt von links.
Situation: Die Schranke ist geschlossen, die Ampel für Autofahrer a ist rot. Die Schranke geht auf, die Ampel bleibt rot, weil erst die Abbieger von der B-Straße grün bekommen. Dann schaltet die Ampel für a auf grün. Autos von links warten brav, bis alle wartenden Autos auf die B-Straße eingebogen sind.
Wie steht es mit den Radfahrern? Der Fahrradweg ist auf beiden Seiten begrenzt, rechts durch einen niedrigen Zaun zu der Straßenbahnlinie hin, links durch eine Hecke. Dann kommt Straße A und danach wieder eine Hecke zur Seite der Straße C hin. Auf der Straße A gibt es als Markierung lediglich den Haltestrich vor der Ampel.
Wenn das Auto a grün hat und den Radweg überfährt, müssen Radfahrer (egal aus welcher Richtung) warten? Obwohl sie – sofern ortsunkundig – (Sichtbehinderung durch Hecke) von der Straße A „überrascht“ werden? Macht es einen Unterschied, ob sie von rechts oder links kommen?
Ich würde mich freuen, wenn das mal jemand beurteilen könnte.
Grüße
Siboniwe