Räumungsklage Berechnung Streitwert

Hallo,

ich bitte um Hilfe:
Sachlage: Mutter wohnt in einem Haus, das sie meinem Bruder überschrieben hat. Sie bewohnt die knappe Hälfte des Hauses, Gesamtwohnfläche 344 qm, davon ca. 180 qm sind vermietet.

Notariell vereinbart: 60 qm alleiniges Wohnrecht + ca. 100 qm Mitbenützung (Bad, Klo Wohnküche). Nun will mein Bruder das Haus sanieren, Mutter (84 Jahre) soll ausziehen, er hat Räumungsklage eingereicht. Dem Streitwert wurde zugrunde gelegt: 344 qm x 4 Euro x 12 Monate x 4 Jahre: ca. 57000 Euro. Unser Rechtsanwalt hat sich hierzu noch nicht geäußert.

Herzlichen Dank im Voraus

Dann warte doch ab.
der Streitwert ist eine Berechnungsgrundlage für Honorar der Anwälte und Kosten des Gerichts.
Üblich setzt man die Jahresmiete an bei Räumungsklage.

Hier ist es etwas anders, weil nur 1 Teil der Räumungsklage unterliegt. Es müsste also der Geldwert für diesen Teil ermittelt werden.,
Da soll euer Anwalt sich drum kümmern.

Übrigens, die Rechnung scheint ja nicht zu stimmen, denn ich komme da auf 66.048 €.

MfG
duck313

Hallo,

unser Anwalt macht nix, bin total unzufrieden mit ihm, für einen Wechsel ist es zu spät, hat mir ein Anwalt erklärt, den ich noch ersucht hab. Ich hab unserem Anwalt schon geschrieben, dass ich glaub, dass die Berechnung zu hoch ist, er meldet sich nicht. Ihm ist das wohl noch gar nicht aufgefallen. Hab beim Amtsgericht schon angerufen und mitgeteilt, dass ich mit dem Anwalt gar nicht zufrieden bin und gerne wechseln würde. Mein Anwalt wurde über mein Nachfragen informiert, obwohl ich ausdrücklich gesagt hab, dass dies ja mein Anwalt nicht erfahren soll. Ich find das bodenlos. Das macht die Zusammenarbeit noch schwieriger, bin absolut hilflos

Lieben Dank für deine Anwort.