Hallo zusammen,
mein Partner und ich wohnten in einem alten Bauernhaus, ich 10 Jahre, mein Partner 27 Jahre. Wir haben am 29.07.2021 eine ordentliche Kündigung über einen Rechtsanwalt von der Vermieterin erhalten (Vermieterin hat das Haus am 01.01.2021 übernommen, Mietvertrag wurde kein neuer gemacht, sie haben es lediglich mit einer schriftlichen Ankündigung der Übergabe mitgeteilt. Es wurde uns kein Grundbuchauszug vorgelegt und auch nur mitgeteilt, dass wir die weitere Miete auf das Konto des neuen Vermieters bezahlen sollen). Daraufhin haben wir im August angefangen, den Garten abzubauen (jede Menge Hütten und Anlagen), im September einen Container gemietet zur Einlagerung. Am 01.09.2021 hat meine Tochter ein Haus gekauft (beim Notar unterschrieben und im Grundbuch vorgemerkt, der Kauf des Hauses wurde vom AG verschleppt wegen noch benötigten Stempel des Betreuungsgerichts). Wir wollten das Haus renovieren und dort einziehen. Da bis Januar Februar dieses Jahres noch nichts passierte im Gericht, haben wir angefangen, wieder Wohnungen und Häuser zu besichtigen. Die waren in der zwischenzeit durch Coronna und Immobilienwahnsinn gestiegen. Es war sehr schwierig und nichts passendes zu finden, desweiteren wurden die Wohnungen lieber an Flüchtlinge vermietet. Darauf haben wir uns einen Anwalt genommen, der dem Vermieter mitteilen sollte, dass wir noch länger Zeit benötigen, um eine Wohnung zu finden. Der hat einen Widerspruch eingelegt und zwar verspätet (per Fax einen Tag zu spät). Dann fand am Gartenzaun mit der Vermieterin ein Gespräch statt, und wir teilten ihr mit, dass wir zum 30.04.2022 ausziehen werden, egal wie. Sie ignorierte dies und sagte beläufig: „na ja, jetzt läufts“. Wir wussten nicht was sie meinte und ignorierten das auch. Dann hat sie eine Räumungsklage veranlasst am 14.03.2022 aufgrund des ungültigen Widerspruchs unseres Anwalts. Das war völlig unnötig, da wir ihr bereits am 3.3.22 am Gartenzaun mitteilten, dass wir ausziehen werden. Nach Hin- und Herschreiben über das Gericht haben wir nun eine Klageänderung erhalten, da sich der Klageantrag erledigt hat. Sie möchte aber, daß wir die Räumungsklage bezahlen sollen, sie war in Besorgnis. Ausserdem behauptet sie, dass sie keine Räumungsaktivitäten bemerkt hat und das sie Klage deshalb gerechtfertigt war. Wir haben nun keinen Anwalt mehr und auch keinen Rechtsschutz. Meine Fragen:
1.) Ist die Klage überhaupt rechtens da sie nie nachgewiesen hat dass das Anwesen ihr Eigentum ist und sie auch nicht im Mietvertrag steht (passiv befugt)?
2.) Müssen wir der Erledigungserklärung zustimmen oder ablehnen? Was ist für uns wichtig, wir wollen auf keinen Fall diese Räumungsklage bezahlen, das sie unserer Meinung ZPO §269 Abs.3, Satz3 unnötig war.
3.) die Vermieterin hat ebenso mich verklagt, obwohl ich nur dort gewohnt habe, nicht im Mietvertrag drin stehe und mich das eigentlich nichts angeht.
4.) War die Klage überhaupt zulässig?
5.) In der Kündigung sprach sie von Renovierung und Umbau, hat aber jetzt das Haus komplett abgerissen (sie will das selber nutzen und baut neu)
6.) Wir haben dann am 12.04.2022 durch einen wahnsinnigen Glücksfall eine Wohnung bekommen, ansonsten wären wir Obdachlos geworden. Sie hat in der Kündigung gleich geschrieben, dass ein Mietverhältnis über den 30.04.2022 nicht verlängert wird.
Sollen wir der Erledigungserklärung zustimmen? Wir möchten keinen Fehler machen und zum Schluß noch die Klage bezahlen müssen.
Für baldige Hilfe wäre ich sehr dankbar da ich diese Woche noch Stellung nehmen muss
Vielen Dank
Hallo,
wie kommst Du darauf, daß Du für einen derart umfangreichen Sachverhalt mit etlichen Spezialproblemen und einer zT unklaren Sachverhaltsschilderung hier im Netz von Dir völlig unbekannten Usern eine rechtlich belastbare Antwort bekommen kannst ?
entweder wendest Du Dich so schnell wie möglich an eine*n Fachanwalt/-anwältin für Mietrecht oder an Deinen örtlichen Mieterverein.
So etwas über ein I-Net-Forum angesichts des Zeitdrucks klären zu wollen, ist wie Glücksspiel.
&tschüß
Wolfgang
Was meinst du mit „rechtens“? Der „fehlende“ Nachweis ist jedenfalls kein Problem. Solange ihr den Eigentumsübergang vor Gericht nicht bestreitet, gilt die behauptete Tatsache als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). In den Mietvertrag tritt die Erwerberin automatisch ein (§ 566 Abs. 1 BGB). (Mit „passiv befugt“ hat das übrigens nichts zu tun, hier geht es ja im Gegenteil um die Aktivlegitimation.)
Um eine Klagerücknahme geht es hier nicht. Schon darum kommt es auf § 269 ZPO nicht an. Es geht um eine Erledigungserklärung. Dazu steht was in § 91a ZPO. Gesetzlich nicht geregelt ist die sogenannte einseitige Erledigungserklärung. Davon würde man hier sprechen, wenn ihr nicht zustimmt (es sei denn, ihr widersprecht nicht rechtzeitig, § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO). Man legt das dann als Klageänderung aus. Darum wundere ich mich ein wenig, dass das jetzt schon Klageänderung genannt wird. Was genau steht denn im Schriftsatz, und wie genau formuliert es das Gericht?
Dann wäre die Erledigung für diesen Teil ja schon mal absurd (ich meine das Prozessrechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dir). Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. IX ZR 268/02). Wenn du nicht im Mietvertrag stehst, war/ist die Klage gegen dich vielleicht zulässig, aber nicht begründet. Das musst du dem Gericht aber mitteilen (siehe oben).
Bislang hast du nichts geschrieben, was dagegensprechen würde.
Wie lautet deine Frage dazu? Klingt so, als könnte die Klage auch gegen deinen Mann unbegründet sein. Aber hier muss natürlich wieder § 138 ZPO berücksichtigt werden. Doch selbst wenn die Klage unbegründet sein sollte, könnte sie eventuell durch eine Klageänderung begründet werden.
Und?
Gegen dich ist die Klage unbegründet. Du kannst dir also sowieso problemlos einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen. Was deinen Mann angeht, müsste man jetzt mal einige Szenarien durchspielen. Reicht es, ein paar bestimmte Sachen zu schreiben? Sollte man sich anwaltlichen Beistand holen? Grundsätzlich befürworte ich ja immer Letzteres, aber wenn dein Mann verlieren sollte, wären das natürlich zusätzliche Kosten.
Mehr kann ich im Moment nicht schreiben. Vielleicht äußert sich @Wiz noch.