Es hegt sich Widerstand! Warum? Was sind die (völker-) rechtlichen Konsequenzen, dass der Drohnenkrieg der USA von deutschem Boden aus geführt wird? Macht sich die BRD (völker-) rechtlich mitverantwortlich oder gar hauptverantwortlich? Ist es theoretisch und praktisch möglich, dass die USA die BRD vllt irgendwann verklagen, weil BRD nicht verhindert hat?!
Servus,
naaa, schon wach?
Was hat beiläufig irgendwelche Formalienklägereii damit zu tun?
Schöne Grüße
MM
Ich versteh’ nur Bahnhof. Wer soll für was mitverantwortlich sein und verklagt werden?
Danke.
Was genau in Rammstein gemacht wird ist nicht wirklich klar, da Drohnen von überall auf der Welt bedient werden können.
Es geht die Bundesregierung auch nichts an und es gibt auch keine Voelkerrehtlichen Konsequenzen.
Was denkst du Unterscheidet einen „Drohenkrieg“ von normalen Luftschlaegen? Das man wesentlich mehr Zeit hat das Angriffziel auszuwählen? Das sollte doch eigentlich für alle Linken Weltverbesserer etwas sehr positives sein?
Hallo,
Warum?
Musst Du die angeblichen „Widerständler“ fragen.
Was sind die (völker-) rechtlichen Konsequenzen, dass der Drohnenkrieg der USA von deutschem Boden aus geführt wird?
Bislang keine. Dir liegen Beweise dafür vor, dass der DK von deutschem Boden aus geführt wird?
Macht sich die BRD (völker-) rechtlich mitverantwortlich oder gar hauptverantwortlich?
Auf gar keinen Fall hauptverantwortlich. Zur Mitverantwortung etwas weiter unten.
Ist es theoretisch und praktisch möglich, dass die USA die BRD vllt irgendwann verklagen, weil BRD nicht verhindert hat?!
Weder theoretisch noch praktisch. Vor welchem Gericht sollte die USA die Bundesrepublik verklagen und auf was? Man könnte D mit einem Ansatz von „gefühlter Empörungs-Juristerei“ allenfalls einer Mittäterschaft bezichtigen. Das ist aber nur moralisierendes Blabla ohne rechtliche Relevanz. Keinesfalls könnte aber das völkerrechtliche Subjekt „Staat USA“ das völkerrechtliche Subjekt „Staat D“ dafür verklagen, dass es einem Stationierungsvertrag in Ramstein zugestimmt hat.
Hier einige weiterführende Infos: https://netzpolitik.org/2015/die-nutzung-der-us-basis-ramstein-als-relais-station-fuer-toedliche-drohnenangriffe-eine-faktensammlung/ Lies nicht nur den Artikel, sondern auch die offiziellen Dokumente. Der Artikel gibt sie nicht richtig wieder.
Vielleicht auch von Interesse:
Die „Mitverantwortung“ kann völkerrechtlich ausgeschlossen werden. Es liegen keine verwertbaren Beweise dafür vor, dass die USA gegen die Verträge verstossen hätte, die es mit D einging. Diese Verträge beinhalten, dass nicht gegen das Völkerrecht verstoßen werden soll.
Wer die USA verklagen möchte, der sollte das tun. In Ermangelung einer internationalen Gerichtsbarkeit, die auch Privatpersonen zugänglich wäre (und der sich die USA unterworfen hätten), wäre er oder sie wohl auf ein US-Gericht angewiesen.
Gruß
vdmaster
Hi,
noch eine Randbemerkung. Das „Völkerrecht“ ist ein unglücklich schwammiger Begriff. Es gibt eines zwischen den Subjekten „Staaten“ und dann noch das „humanitäre Völkerrecht“. Im letzteren geht es um Individualpersonen und deren Rechte.
Es geht ja anscheinend die Mär, dass eine Tötung per Drohne prinzipiell ein Verstoß gegen das Völkerrecht wäre. Spielst Du auf diesen Punkt an? Dann bitte ich Dich, die rechtliche Grundlage zu nennen, nach der solch eine Tötung illegal ist.
Gruß
vdmaster
Einen hab ich noch.
Auch was die völkerrechtliche Frage angeht, hat das Gericht der Bundesregierung einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt. Laut Gericht muss sie hier nur eine völkerrechtlich vertretbare - und nicht unbedingt die unter Völkerrechtlern herrschende - Position einnehmen. Wenn sie zum Beispiel der Ansicht sei, der Drohnenkrieg im Jemen wäre unproblematisch, sei das gerichtlich nicht angreifbar. Im Fall der Jemeniten waren die Richter der - meines Erachtens gut vertretbaren - Meinung, dass es sich um einen nicht internationalen bewaffneten Konflikt handelt. Und in dem sind gezielte Tötungen grundsätzlich erlaubt.
(…)
Zivilisten dürfen natürlich nicht gezielt getötet werden. Es kann aber zu „Kollateralschäden“ kommen - ein Wort, das ich nicht gerne verwende. Solange es nicht zu einer exzessiven Tötung von Zivilisten kommt und diese sich in der Nähe von legitimen militärischen Zielen aufhalten und dabei sterben, ist das vom Recht des bewaffneten Konfliktes gedeckt - so traurig das auch ist.
Gruß
vdmaster
Worum geht es Dir wirklich?
Der Begriff des Völkerrechts wirkt in Deiner Argumentation „vehikelhaft“.