Range Ruecktritt

Hallo,
koennen wir damit rechnen, dass Herr Range bald zuruecktritt / neue Aufgaben bekommt?
Nicht weil er netzpolitik an den Pranger stellen will, sondern weil er gleichzeitig das Abhoeren NICHT an den Pranger stellen will, seit Jahren.
Besser er tritt zurueck. Eh noch mehr passiert und rauskommt.
Man stelle sich nur vor, wenn jetzt andere begruenden wuerden, warum er in beiden Faellen richtig ghandelt hat. Nicht moralisch richtig, sondern nach Vorschriften / Verordnungen / Gesetzen.
Wann tritt er zurueck? Wird er zurueckg…?

Gruss Helmut

Hallo,

aus Sicht der Regierung macht Range doch alles richtig. Er spielt die unangenehmen Sachen (NSA-Skandal) herunter und geht gegen die vor, die Licht ins Dunkel bringen möchten (Netzpolitik). Ich möchte behaupten, er ist damit voll auf Regierungslinie.

Gruß,
Steve

Guten Abend!

Mal naiv nachgefragt: Von welchen Angelegenheiten des Gemeinwesens darf Deiner Meinung nach ein Bürger nichts wissen?

Rein vorsichtshalber: Vergleiche mit der Privatsphäre, wo durchaus nicht alles an die große Glocke gehört, bitte ich zu vermeiden, weil sie am Sachverhalt vorbei gehen.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

die derzeit vehement vertretenen (politischen) Rücktrittsforderungen, weil Range aufgrund einer Anzeige richtigerweise Ermittlungen aufnimmt, sind lächerlich. Diese twittrigen Vorveruteilungen ohne Sachbezug diverser Politiker sind nur ätzend. Anstelle das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten und danach zu entscheiden, ob eine strafrechtliche Verfolgung angebracht ist.

Wenn, dann wären Rücktrittsforderungen berechtigt, weil Runge aufgrund politischen Drucks die Ermittlungen nun ruhen lässt.

Unter Verwendung des Begriffs „Pressefreiheit“ wird offensichtlich versucht, verfassungsrechtliche Gegebenheiten oder geltendes Recht allgemein gar nicht erst zur Geltung kommen zu lassen bzw. zu unterlaufen. Auch die Pressefreiheit ist durch Art. 5 GG eingeschränkt. Die Beschaffung und Verbreitung von Informationen, die NICHT aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, ist erst einmal rechtswidrig.

Ich hoffe, dass es nicht geschieht. Range wäre doch wieder nur eines der vielen Bauernopfer der heute-so-morgen-so-Politik(er) in der BRD. Er sollte Standhaftigkeit zeigen, wie es seine Vorgängerin auch getan hat.

p

Vermischung ist kein Winkelzug. Es ist das Gefuehl, die da oben regieren gegen uns da unten. Eigentlich sollten sie das Gegenteil machen, fuer uns regieren,.
Range ist ein Beispiel, dass sich recht einfach personalisiert.
Viel schlimmer spueren die Griechen es, da wird Schaeuble vorgeschoben.
Gruss Helmut

Hallo,

die offensichtliche Untätigkeit des Generalbundesanwalts in der Causa „Freunde-hören-sich-nicht-ab“ ist definitiv realpolitisch induziert und eine riesige Sauerei!!!

Die Tätigkeit in Sachen netzpolitik.org ist juristisch unbedenklich. Landesverrat ist kein Pipifax: Range ist durch sein Amt gehalten im Falle eines Verdachts, zu ermitteln. Die Anzeige der Straftat erfolgte durch den Verfassungsschutz.

Dass dies weder den Journalisten schmeckt, die sich für sakrosant und unantastbar halten, noch von der Opposition (bspw. Riexinger) angemessen bewertet wird, ist eine ganz andere Sache. Eine Ermittlung bedeutet auch nicht, dass es zu einer Anklage oder gar Verurteilung kommt. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/landesverrats-verfahren-cdu-politiker-verteidigen-range-a-1046339.html

Wenn bei einer Ermittlung nichts rauskommt, dann wird sie auch eingestellt.

„Netzpolitik“ und „NSA“ thematisch zu vermischen ist ein politisch wirklich leicht durchschaubarer Winkelzug.

Gruß
vdmaster

Da wage ich doch glatt mal die Behauptung, daß weder das eingeleitete Ermittlungsverfahren noch das nicht eingeleitete Ermittlungsverfahren irgendeinen Bürger in irgendeiner Form direkt betrifft.

Nebenbei: was haben die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes mit der Regierung zu tun? Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?

Und dann noch zu den Gefühlen: mag ja sein, daß den ein oder anderen irgendein Gefühl beschleicht, aber das mit den Gefühlen ist ja so eine Sache. Regelmäßig wird gezetert, daß die vermeintlich Prominenten vermeintlich von den Gerichten bbevorzugt werden, auch wenn demjenigen, der da zetert, nicht ein einziges Verfahren gegen einen Nicht-Prominenten bekannt ist, in dem bei gleicher Sachlage ein härteres Urteil gefällt worden wäre.

Zu den absonderlichen Gefühlen gehören auch krause Wahrnehmungen aus dem Bereich

  • der Preissteigerung/Inflationsrate,
  • der Arbeitsmarktentwicklung,
  • der angeblichen Absetzbarkeit von Ausgaben bei den angeblich Besserverdienenden,
  • der angeblichen Subventionen von Großunternehmen usw. usf.

Alles Geschichten und Gefühle, die sich mit der Realität nicht in Einklang bringen lassen und trotzdem dazu führen, daß regelmäßig rumgenölt wird, wie scheiße das hier doch alles ist. Was dann schnell zur Schlußfolgerung führt, daß mit den Gefühlen etwas nicht stimmt, was wiederum an fehlendem Wissen, selektiver Wahrnehmung oder schierer Phantasierei liegt.

Insofern muß man schon dankbar dafür sein, daß sich die Regierung nicht um jedes Gemecker des kleinen Mannes kümmert.
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Hallo,

ich verweise auf die §§ 93 StGB ff.

Der Rechtsschutz für Journalisten in D ist wirklich ausreichend weit ausgebaut. Ermittlungen sind keine Verurteilung.

Gruß
vdmaster

Hallo,

immer diese Alles-oder-Nichts-Ansagen…

„Nichts“ bedeutet hier natürlich = „ALLES“. Und das lasse ich mal außen vor.

Innere Sicherheit, Arbeit der Verfolgungsbehörden, vertrauliche Protokolle von Ausschüssen, etc. sind durchaus Themen, die man nicht grundsätzlich veröffentlichen sollte. Alleine nur wegen Prävention, Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit und Risikoabwägung.

Man kann grundsätzlich nicht Individual (Privat-)- von AllgemeinInteressen trennen und nur in eine Richtung argumentieren. Gemeininteressen haben stets Auswirkungen auf individuelle I. und umgekehrt, sie erfordern stets individuelle Anpassung. Sonst gäbe es kein „Gemein“. Man kann nur über unterschiedliche Wertigkeiten debattieren, ausschließen geht aber gar nicht.

Ein einfaches Beispiel, welches zunehmend näher rückt hinsichtlich Entscheidung: Der ausschließlich bargeldlose Zahlungsverkehr. Die Unterschiede von Gemein- vs. IndividuumInteressen hinsichtlich Konsequenz/Möglichkeit der bedingungslosen (Bewegungs-)Profilerstellung eines jeden Einzelnen.

p

Hallo,

Er gehört nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. https://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php
Die Einflußmöglichkeit der jeweiligen Regierung im weitesten Sinne besteht durchaus, zumal er von ihr für das Amt vorgeschlagen wird und im Falle eines Falles auch ex-und-hopp in den Ruhestand versetzt werden kann.

Man kann jedoch getrost davon ausgehen, dass er bei seiner Amtsausübung einer direkten Weisung keine Folge leisten wird und auch keine erhält.

Gruß
vdmaster

fertig.
5.8.14
Mal sehen, ob der Neue sich auch disqualifizert am Fall NSA und BND
das ganze Volk mit Regierung am Telefon abhoeren lassen ohne Bemuehen des Bundesanwalts.
Gruss Helmut

Hallo,

da ist noch nix fertig. Range wurde in den Ruhestand versetzt und ist weder zurückgetreten noch hat er neue Aufgaben bekommen (das war die Ausgangsfrage).

Die Opposition wird weiterhin gegen die Regierung plappern und die wird versuchen, schnell zur Tagesordnung überzugehen. Range wird ebenso weiterhin Maas in der öfftl. Diskussion halten. Der übliche Zirkus eben.

Der „Neue“ wird in Sachen NSA-Überwachung absolut nichts unternehmen.

Gruß
vdmaster