Rasenmäher Service - Landmachinenmechaniker

Hallo Forum Gemeinde,

ich habe in naher Zukunft vor, ein Gewerbe im Bereich Gartengeräte-Service anzumelden.
Das Gewerbe soll nur Nebenberuflich laufen, da ich Hausmann bin.

Nach Auskunft meiner zuständigen Handwerkskammer ist dies jedoch nur mit einer „Ausnahmebewilligung“ (Teilbereich) möglich, da ich sonst nur Zündkerzen, Oel und Luftfilter wechseln darf!
Wenn es dann um das wechseln einer Zylinderkopfdichtung geht, dürfte ich dies nicht!

Einen Facharbeiterbrief des Industriemechanikers fachrichtung Betriebstechnik besitze ich seit 1995.
Besteht nun die Möglichkeit, so eine Ausnahmebewilligung für den Teilbereich Gartengeräte zu bekommen?
Oder muß ich ein Landmaschinenmechaniker sein?
Sind noch Lehrgänge oder Prüfungen abzuschließen?
Das man Privat sowas schon seit dem 14 Lebensjahr macht zählt wohl eher nicht!

Schonmal Danke für alle Antworten.

Gruß
Micha

Hi Micha,

ich glaube, was man Dir seitens der Handwerkskammer sagen wollte, ist, dass Du in Deutschland einen Meistertitel brauchst, um sowas durchführen zu dürfen.

Wenn Du allerdings EU-Ausländer bist, darfst Du es natürlich - das ist doch gerecht, oder ?

Im Klartext: Die HWK wird nichts unversucht lassen, um Ihren Mitgliedsbetrieben Konkurrenz wie Dich vom Leib zu halten - armes Deutschland.

Wenn Du allerdings EU-Ausländer bist, darfst Du es natürlich -

das ist doch gerecht, oder ?

Is nich wahr, oder!

Das find ich nun aber ganz schön s…!

Wobei ich noch gerade eben über google einen Artikel gefunden habe,
wo ein Heizungsbauer genau so eine Ausnahmebewilligung bekommen hat.
Zitat:
der 54-Jährige, der seit 1997 mit einer Ausnahmebewilligung der HwK Koblenz selbstständig ist
Zitat Ende.

Da muß es doch noch andere Möglichkeiten geben, oder was meint ihr?

Hi Michael,

Da muß es doch noch andere Möglichkeiten geben, oder was meint ihr?

Die Frage ist, ob Du einen Rechtsanspruch auf derartige Ausnahmeregelung hast - m. E. hängt das nahezu vom „willkürlichen“ Verhalten dieser vermeintlich öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ab und nach meiner Erfahrung „bedienen“ die in erster Linie ihre Mitglieder, die oft genug in deren Gremien vertreten sind. Aber warum versuchst Du es nicht einfach - im Rechtsstreit mit denen hast Du eh kaum Chancen, weil die nicht auf Kosten achten (müssen).

Hallo Micha,

schau doch mal einfach hier:

http://www.buhev.de/

Wenn jemand Mittel und Wege kennen sollte, dann doch wohl dieser Verein.

Grüsse

Sven