Hallo Forum Gemeinde,
ich habe in naher Zukunft vor, ein Gewerbe im Bereich Gartengeräte-Service anzumelden.
Das Gewerbe soll nur Nebenberuflich laufen, da ich Hausmann bin.
Nach Auskunft meiner zuständigen Handwerkskammer ist dies jedoch nur mit einer „Ausnahmebewilligung“ (Teilbereich) möglich, da ich sonst nur Zündkerzen, Oel und Luftfilter wechseln darf!
Wenn es dann um das wechseln einer Zylinderkopfdichtung geht, dürfte ich dies nicht!
Einen Facharbeiterbrief des Industriemechanikers fachrichtung Betriebstechnik besitze ich seit 1995.
Besteht nun die Möglichkeit, so eine Ausnahmebewilligung für den Teilbereich Gartengeräte zu bekommen?
Oder muß ich ein Landmaschinenmechaniker sein?
Sind noch Lehrgänge oder Prüfungen abzuschließen?
Das man Privat sowas schon seit dem 14 Lebensjahr macht zählt wohl eher nicht!
Schonmal Danke für alle Antworten.
Gruß
Micha