Rasentraktor ( 6 Km/h ) auf öffentlichem Gehweg

Hallo liebe Verkehrsexperten,

Vor weiteren Planungen / Anschaffungen wird angefragt, ob ein zweispuriges Kleinfahrzeug mit einer zulässigen Geschwindigkeits - Begrenzung auf 6 Km/h z.B. als Räumfahrzeug auf öffentlichen Gehwegen
mit Motorkraft bewegt werden dürfte.
( Als FZG wären Rasentraktörchen oder Krankenfahrstühle denkbar )
Die Person hat keinen Führerschein, aber würde sich vorab über TÜV und
Möglichkeiten eines Versicherungskennzeichens bei der Zulassung informiert haben…)
Wäre bei dieser Idee praktikable Umsetzbarkeit zu erkennen ?

mfg

nutzlos

Hallo,
das Gesetz spricht von Fahrzeugen deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt. Dafür braucht man keinen Führerschein (es ist aber im Prinzip denkbar, daß ein Richter jemanden verbietet auch solche Fahrzeuge auf der Straße zu führen - im Archiv dürfte noch der Fall des betrunkenen Rollstuhlfahrers zu finden sein) oder Versicherung noch sonst irgendwas „amtliches“.
Eine geeignete Versicherung empfiehlt sich trotzdem, falls man mal den Gartenzaun oder jemandes „heiliges Blechle“ anfährt.

Cu Rene

OT: für „Kleinkram“ genügt die klassiche Schaufel zum räumen, bis man den Traktor in Position gefahren hat, ist der Weg schon freigeräumt. Wenn es mehr ist, ist eine ordentliche Schneefräse (nicht so ein „Spielzeug“ mit unter 1kW Leistung und 40cm Fräsbreite) eine feine Sache, weil die Kleintraktoren da schnell an ihre Grenzen kommen, weil sie den Schnee nicht wegbringen

Hi,

diese scheinbar banale Frage wirft hundert weitere Fragen auf, einschließlich der, ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis braucht. Hängt damit zusammen wie das Fahrzeug aufgebaut ist, ob es als selbstfahrende Arbeitsmaschine gilt, ob es StVO konform ist. Mit solchen Nebensächlichkeiten das Name und Adresse am Fahrzeug angebracht werden muss.

Diese Auskünfte sollte der Hersteller oder Verkäufer geben können.

Die einfache Regel, nicht mehr als 6km/h, der Rest ist egal gibt es seit 1999 nicht mehr. Dank der FeV und der FZV in Verbindung mit der StVZO und paar europäischen Normen ist die ganze Sache etwas undurchsichtig.

Q-Gruß

OT

OT: für „Kleinkram“ genügt die klassiche Schaufel zum räumen,
bis man den Traktor in Position gefahren hat, ist der Weg
schon freigeräumt. Wenn es mehr ist, ist eine ordentliche
Schneefräse (nicht so ein „Spielzeug“ mit unter 1kW Leistung
und 40cm Fräsbreite) eine feine Sache, weil die Kleintraktoren
da schnell an ihre Grenzen kommen, weil sie den Schnee nicht
wegbringen

Hallo Rene,

du hast vollkommen recht; gerade jetzt merke ich wieder, wie sehr meine Schneefräse den Traktoren überlegen ist. Derzeit räume ich damit den mit Kleintraktoren zusammengeschobenen Schnee der Nachbarn von der Straße.

Gruss

Iru

Hallo,

Ich sehe die Originalversion auch nur als " Unterbau ", daher würde auch zunächst rein die rechtliche Seite interessant sein.
Der Panzer - Unterbau kostet für den " RC " im 4 - 5 stelligen Bereich.
Und als RC - " Modell " soll das Gerät letztlich seine Bestimmung haben. Ich weiss nur halt momentan nicht, auf welcher " Schiene " sich das Vorhaben am ehesten realisieren läßt.
Da wären ja auch noch Laub und Wildkraut. Es geht mir letztlich um ein Modell, was mit Schnee und Eis auf den Wegen fertig wird.
Die Frage zum Projekt in Richtung TÜV würde sich eh erst stellen, wenn ein eindeutiges " Ja, machbar " zur verkehrsrechtlichen Sachlage vorliegen würde. Der Rest an Motivation gründet sich im Hobby Modellbau. ( technische Umsetzung in Sicherheit und Funze müßte ich ohnehin dem TÜV beweisen und darlegen )
und dann noch …aber der Anfang ist ja noch net jeklärt…:wink:
Und ich rede nicht von Umsetzung binnen weniger Monate.
( aber die Gesamtgröße in den Abmessungen eines Krankenfahrstuhles wäre zugunsten höheren Gewichtes noch reduzierbar )

mfg

nutzlos

Hallo,

nimm doch einen Kettendumper mit Schneeschild, der ist fast nicht aufzuhalten, darf auf Wegen und Straßen fahren und kostet auch nicht die Welt.

Gruss

Iru