Hallo liebe Verkehrsexperten,
Vor weiteren Planungen / Anschaffungen wird angefragt, ob ein zweispuriges Kleinfahrzeug mit einer zulässigen Geschwindigkeits - Begrenzung auf 6 Km/h z.B. als Räumfahrzeug auf öffentlichen Gehwegen
mit Motorkraft bewegt werden dürfte.
( Als FZG wären Rasentraktörchen oder Krankenfahrstühle denkbar )
Die Person hat keinen Führerschein, aber würde sich vorab über TÜV und
Möglichkeiten eines Versicherungskennzeichens bei der Zulassung informiert haben…)
Wäre bei dieser Idee praktikable Umsetzbarkeit zu erkennen ?
mfg
nutzlos