Rat wird gebraucht

Nochmal eine Frage…
Wir haben unseren Hund seit dem 22.12.2015…wir hatten eine Anzeige geschalten das wir einen Hund suchen und es hatte sich auch jemand gemeldet diese Person hatte mit mir ein Treffen in ihrem Garten ausgemacht, ich hatte gefragt ob ich mal eine Runde mit ihm gehen darf um zu schauen ob ich mit ihm klar komme…ich kam wieder da war sie weg. Ich habe keinerlei Infos zu dem Hund angeblich soll er 2 Jahre sein…bezweifel ich allerdings…da er sehr zart aussieht und noch einen sehr extremen Spieltrieb hat. Wie ich es mir denken konnte hatte sie den Hund nicht gemeldet (haben wir aber jetzt schon beantragt) und geimpft wurde er warscheinlich auch nicht…ich hatte in der Gartenanlage angerufen um heraus zu finden wem der Garten gehört doch der stand schon seit 2 Monaten leer. Weil ich ja den Namen vom Vorbesitzer etc brauche um ihn umzumelden…ja jetzt stehen wir da wie die deppen. Der Hund vom Wesen her ist wundervoll nur meinte sie das es ein Schäferhund Rottweiler Mix ist , glaube ich aber nicht weil da sieht man nix vom Schäferhund wir sind der Meinung das es ein Stafford Rottweiler Mix ist weil es vom Schädel und von den Ohren passt…jetzt wollte ich fragen 1. Kann man noch irgendwie gegen diese Leute vorgehen? 2. Wie groß wird so ein Mix im Schnitt? 3. Kann man irgendwie anhand vom Gebiss oder so feststellen wie alt er wirklich ist?
Lg

Deine Fragen, zumindest was Alter und Größe angeht, sollte Dir ein TA Deines Vertrauens beantworten können.

Du kannst die Leute anzeigen, ob was dabei raus kommt wird man sehen.

Der Hund dürfte ein Listenhund sein, bitte mach Dich kundig was genau Du machen mußt.

Möglicherweise wollte Sie den Hund einfach loswerden. Hast Du die Tel- Nummer noch? Über die könnte man sie evtl ausfindig machen.

Ganz ehrlich ich kann nicht verstehen warum sie ihn loswerden wollte…er ist so lieb.
Nein die war danach nicht mehr vergeben

hi

dafür kann es je nach Situation ganz viele Gründe geben

  • der Hund ist ein Listenhund und sie durfte ihn nicht mehr halten (je nach Bundesland kann das dir auch blühen)
  • der Hund ist gestohlen
  • der Hund gehört ihrem Ex und so wischt sie ihm einen aus
  • der Hund ist krank braucht teure Therapien die sie nicht zahlen kann
  • der Hund darf in ihrer Mietwohnung nicht gehalten werden, was sie vorher nicht wusste
  • der Hund hat in die Wohnung gekackt

Gruß H.

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Nein, brauchst du nicht. Die Gemeinde/ Stadtverwaltung ist nur an der Hundesteuer interessiert, woher der Hund kommt, interessiert niemanden.

Im eigenen Interesse solltest du bei der Angabe der Rasse bei der Schäferhund-Mix-Variante bleiben und eventuell aus dem Rottweiler einen Labrador machen. Viele Labradormixe sehen nach Listenhund aus. Im Fall des Falles erspart dir das u.U. eine Menge Geld und bewahrt dich vor Auflagen, denen die Listenhunde unterliegen.

Da es sich zudem um einen freundlichen Hund handelt, solltest du nicht provozieren, ihn aufgrund irgendwelcher blödsinniger Listenhundverordnungen kriminalisieren zu lassen.

Jule

Ich würde dazu raten, ihn „umzudeklarieren“. Einem Mix kann man zunächst mal nicht nachweisen, aus welchen Rassen er zusammengesetzt ist. Das kann in manchen Fällen ein Gentest, den Aufwand betreibt aber niemand. Schon gar nicht bei einem freundlichen Hund.

Für die Listenhundpolitik gibt es keinerlei wissenschaftliche Grundlage, das muss man demzufolge auch nicht unterstützen.

Jule

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Dieser Listenhundscheiß geht mir sowas von am Sack. Die Hälfte unserer Hunde am Platz sind solche (AmStaff oder Mix daraus) Die sind alle problemlos. Da würde ich mit jedem ohne Probleme durch eine Menschenmenge gehen können. Das kann ich leider von den Schäferhunden des Vereins dort nicht behaupten.

Es wurde behauptet das die Liste seit dem 01.01.2016 abgesetzt wurde.? Stimmt das? :open_mouth:

Das hängt mE von dem Bundesland ab in dem du wohnst - deine Gemeinde kann dir sicher sagen ob dein ‚Labrador- Schäfer-Collie- Mix‘ :sunglasses: dazu gehört

Hi,

ich meine mich daran zu erinnern, daß es Schwierigkeiten mit der Versicherung im Schadensfall geben kann, wenn der Hund nach Listenhund aussieht, aber als solcher nicht gemeldet ist.

Vielleicht irre ich mich da aber auch.

Gruß
Tina

Darum geht es ja gar nicht. Es ist immer der Mensch, der Schuld am falschen Verhalten ist. Bekannte von uns hatten einen Pittbull, der war ein richtiges Schaf. Wurde als Familienhund gehalten und auch so behandelt.

Leider wurden diese Hunde zu einem Prestigeobjekt in gewissen Kreisen. Dafür kann der Hund zwar nix, aber ausbaden darf er es.

Derzeit gibt es kein Gesetz, das dem Besitzer eines Mischlings vorschreibt, eine genetisches Gutachten erstellen zu lassen, ob sich in seinem Mischling ein Listenhund versteckt. Er kann immer angeben, den Hund als x-Mischling übernommen zu haben.

Wenn ein Hund auffällig wird, gilt er ohnehin als gefährlicher Hund - ganz unabhängig von der Rasse. Und wenn eine Versicherung den Hund als xy-Mischling versichert hat, ist sie auch in der Gewährleistungspflicht.

Bei Rassehunden ist das anders.

Jule