Ratenzahlung an die Krankenkasse nicht moegl.,nun?

Wenn man hohe Schulden an die Krankenkasse hat, dann eine Ratenzahlungvereinbarung macht um Krankenversicherung zu Erlangen durch ein neuen Job in Deutschland, aber dann nach ca. 6 Monaten wieder arbeitslos ist, der Krankenkasse nichts mehr zahlen kann und man sich aus DE abmelden wird wegen Auswanderung, was passiert dann mit der Krankenkasse?
Wird die KV auf „ruhe“ gestellt?
Darf eigentlich aus DE ausgezogen werden trotz hoher Schulden? Oder wird die Ratenzahlung einfach fortgesetzt sobald man wieder nach DE kommt? Entstehen erneute weitere Kosten?
Kann man eine Ratenzahlungvereinbarung Kuendigen wegen Auswanderung? Und reicht es wenn man sagt ins Ausland zu ziehen?

Danke im Voraus fuer die Hilfe,

Rain

Hallo, Rain,

Ratenzahlung ist ein Vertrag, den man einhalten muss. Wenn man nach Deutschland zurückkommt, muss man selbstverständlich die geschuldeten Beiträge nachzahlen.
Näheres unter:
www.auswanderforum.de/showthread.php?t=1859
Viel Erfolg- Schaddie

Wenn man hohe Schulden an die Krankenkasse hat, dann eine
Ratenzahlungvereinbarung macht um Krankenversicherung zu
Erlangen durch ein neuen Job in Deutschland, aber dann nach
ca. 6 Monaten wieder arbeitslos ist, der Krankenkasse nichts
mehr zahlen kann und man sich aus DE abmelden wird wegen
Auswanderung, was passiert dann mit der Krankenkasse?

Mit der passiert nichts anderes als vor der Auswanderung: Sie hat Forderungen an den Schuldner.

Wird die KV auf „ruhe“ gestellt?

Nein, die Krankenversicherung endet durch Ende der Vorraussetzungen dafür (=Verlegung des Wohnsitz ins Ausland). Die geschuldeten Beiträge aus der vorangegangenen Zeit bleiben dennoch bestehen und ruhen nicht.

Darf eigentlich aus DE ausgezogen werden trotz hoher Schulden?

Das kann Dir niemand verbieten, alles andere wäre Freiheitsberaubung. Aber Du bleibst weiterhin Schuldner.

Oder wird die Ratenzahlung einfach fortgesetzt sobald man
wieder nach DE kommt?

Kommst Du Deinen Verpflichtungen aus der Ratenzahlungsereinbarung nicht nach durch etwa nicht pünktliche Zahlungen der Raten, wird diese Vereinbarung gekündigt und die Restsumme davon wird sofort fällig. Zahlst Du nicht innerhalb von 2 Wochen nach Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung, wird die gesamte Restsumme mahnbar, später auch direkt und sofor (ohne Gerichtsurteil) vollstreckbar.

Entstehen erneute weitere Kosten?:

Klar, erst laufen Säumniszuschläge auf, dann Mahngebühren, dann die Kosten des Hauptzollamts.

Kann man eine Ratenzahlungvereinbarung Kuendigen wegen
Auswanderung? Und reicht es wenn man sagt ins Ausland zu
ziehen?

Kündigen kannst Du jederzeit, aber Du kündigst damit die Möglichkeit, Deine Schulden in Raten zahlen zu dürfen, Du kündigst nicht die Schulden selbst! Die Restsumme bleibt weiterhin forderbar.

Danke im Voraus fuer die Hilfe,

Rain

Hallo, die Forderung der KV kommt nicht zum Erliegen wenn du ins Ausland ziehst. Sondern die KV wird ihre Forderung durch Mahnbescheid und Gerichtsbeschluss weiter voran treiben. Sobald du dann wieder in Deutschland gemeldet bist, kommt wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher um die Schulden einzutreiben.Du kannst die Ratenzahlung nicht kündigen, die KV möchte doch das Geld das du schuldest auch irgendwie bekommen. in den Ländern wo eine Adressen-Meldepflicht besteht, kommt die KV dann auch jederzeit an dich heran um Schulden einzutreiben.
Gruß Gaby

Hallo
Danke fuer die helfenden Infos.

Nun wenn man in DE jetzt Schulden hat aber schon seit 2 Jahren im Ausland lebt und bereits eine neue Familie gegruendet hat und man soweit keine Einladung vom Gericht oder Inkasso bekommen hat, koennten vielleicht Probleme eintreten als Besucher in DE? Denn einschliesslich ist man JETZT nicht mehr angemeldet…

Man weiss eigentlich garnicht was dann zukommt oder? Und wenn man bei der Versicherung nachfragt, wird die dann auf jeden Fall ihr Geld haben wollen. Was passiert wenn man die KV fuer paar Jahren ignoriert? Loesen sich die Schulden denn irgendwann mal?

Danke Sehr

Hallo, also es ist nicht so, dass man an der Grenze zu DE verhaftet wird wenn man Schulden hat.
Aber wenn die Kv einen rechtsgültigen Titel gegen dich erwirkt hat (Mahnbescheid, Vollstreckung, Eidesstattliche Erklärung) dann hat dieser Titel 30 Jahre Bestand. Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beim Gericht kann Gericht allerdings einen Haftbefehl gegen dich erwirken, dann würdest du am Flughafen festgenommen werden und zur Abgabe gezwungen werden. Danach aber wirst du frei gelassen.Diese Schulden wirst du leider nicht so einfach los.
Gruß Gaby

Hallo,
ich kann leider nicht weiterhelfen, bin nie in einer ähnlichen Situation gewesen.
Kann mir aber absolut nicht vorstellen, dass die Schulden durch Abmeldung in De gutgeschrieben werden. Die KV wird bestimmt Mittel und Wege finden, sich ihr Geld zu holen…

Hallo Rain,

ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten.

Gruß, Christian