Ratenzahlung bei Arbeitsmitteln und Einkommenssteuererklärung

Hallo zusammen,

ich hätte folgende, erst einmal hypothetische Frage:

Wenn ein Arbeitsmittel für das häusliche Arbeitszimmer gekauft würde und das Rechnungsdatum der 31.12.20AA wäre, die erste Rate auch am 31.12.20AA bezahlt würde und die zweite Rate am 01.01.20AB, müssten dann:

  • für das Jahr 20AA 50 % und 50 % für das Jahr 20AB in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, da die Zeitpunkte der Überweisungen in den beiden Jahren lägen?
  • 100 % im Jahr 20AA angegeben werden, da Rechnungsdatum in diesem Jahr liegt?
  • der Gesamtbetrag im Jahr 20AB angegeben werden, da erst da komplett bezahlt und in Besitz?

Danke schon einmal im Voraus und viele Grüße
Mos_Isley

Servus,

ist korrekt: Die Anschaffung erfolgt mit der vollständigen Bezahlung.

Schöne Grüße

MM