Ratenzahlung bei zinslosem Darlehen = Einkommen?

Hallo,

ich möchte mir von einer Freundin eine klein Summe Geld leihen. Unter 3000,- €.
Da ich sichergehen möchte das Geld auch gescheit zurückzahlen zu können möchten wir eine flexible Ratenzahlung vereinbahren mit mindestens 100,- je Monat.
Die Frage, die sich uns stellt - zählt die Ratenzahlung dann für sie als zu versteuerndes Einkommen?
Und - tritt bei solch einer Summe schon die Schenkungssteuer in Kraft???

Ich danke schon einmal für die Antworten.

Hallo,

Die Frage, die sich uns stellt - zählt die Ratenzahlung dann für sie als zu versteuerndes Einkommen?

wenn es sich bei den Raten um reine Tilgunsleistung handelt, nicht.

Und - tritt bei solch einer Summe schon die Schenkungssteuer in Kraft???

Wer schenkt denn hier wem was ?

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht

und vielen Dank für die schnelle Antwort…
Ich habe nur versucht mich im Netz in das Thema einzulesen und da gab es hier und da für mich unverständliche Informationen.
Ich mag ja nur nicht, daß die Liebe noch draufzahlen muss auf Geld welches sie mir leiht - und selber mag ich auch nicht mehr bezahlen/zurückzahlen als ich muss :smile:

Grüße
M.

Hallo,

macht einfach eine Darlehensvereinbarung:

Darlehensbetrag x €
Rückzahlbar in monatlichen Raten von je mind. € 100 monatlich
Höhere Monatsraten oder Sonderzahlungen jederzeit möglich
Zinsen: 0,00%

Als Einkommen zählen Zinsen, da diese aber 0% sind, ist durch die Darlehenstilgung
auch kein Einkommen entstanden.

Da es eine Darlehensvereinbarung gibt, ist es auch keine Schenkung.

VG
Heinz

Hallo,

hier scheint schon alles soweit geschrieben zu sein. Wenn es keine Zinsen/Erträge für den Darlehensgeber gibt, kann meiner Ansicht nach auch keine Steuer anfallen.

Beste Grüße,
Michael Schreiber

Hallo,
die Schenkungssteuer kommt hier nicht zum Zuge, weil es keine Schenkung ist.
Bei einer Schenkung gäbe es nämlich keine Rückzahlung.

Die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens wäre auch nicht als Einkommen zu versteuern.
Anders Zinszahlungen, die wären zu versteuern. Dies läßt sich aber umgehen, wenn man einen Zinssatz von 0% vereinbart.

Macht einen schriftlichen Darlehensvertrag. Darin müssen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, der Darlehensbetrag, die Rückzahlungsvereinbarung (z.B. mind 100 Euro monatlich beginnend ab dem TT.MM.JJJJ, Sonderzahlungen sind jederzeit möglich) und der Zinssatz (sollte 0% sein wegen der Steuer) vereinbart sein. Es sollte angegeben sein, wann der Darlehensbetrag übergeben wurde und -sofern angedacht-, müssen auch die gestellten Sicherheiten aufgeführt werden.
Mit Ort und Datum versehen und von beiden unterzeichnet sollte es auch bei späteren Meinungsverschiedenheiten keine Probleme geben.
Gruß
Jürgen