Hallo,
die Schenkungssteuer kommt hier nicht zum Zuge, weil es keine Schenkung ist.
Bei einer Schenkung gäbe es nämlich keine Rückzahlung.
Die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens wäre auch nicht als Einkommen zu versteuern.
Anders Zinszahlungen, die wären zu versteuern. Dies läßt sich aber umgehen, wenn man einen Zinssatz von 0% vereinbart.
Macht einen schriftlichen Darlehensvertrag. Darin müssen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, der Darlehensbetrag, die Rückzahlungsvereinbarung (z.B. mind 100 Euro monatlich beginnend ab dem TT.MM.JJJJ, Sonderzahlungen sind jederzeit möglich) und der Zinssatz (sollte 0% sein wegen der Steuer) vereinbart sein. Es sollte angegeben sein, wann der Darlehensbetrag übergeben wurde und -sofern angedacht-, müssen auch die gestellten Sicherheiten aufgeführt werden.
Mit Ort und Datum versehen und von beiden unterzeichnet sollte es auch bei späteren Meinungsverschiedenheiten keine Probleme geben.
Gruß
Jürgen