Hallo an alle, die hierher gefunden haben…
Folgender Sachverhalt:
2010 wurden 3 Artikel bei einem Versandhaus (OTTO) bestellt und Ratenzahlung vereinbart.
2011 Besuch von einem Mitarbeiter, der einen neuen Tilgungsplan erstellte (Laufzeit bis 2015).
2013 aufgrund des ein oder anderen Ereignisses konnte die Restschuld komplett bezahlt werden.
Nun steht die Frage im Raum, wie sich das mit den Zinsen verhält. Diese wurden ja beim Tilgungsplan für eine Laufzeit bis 2015 berechnet, was bedeuten würde, das bei kompletter Bezahlung 2 Jahre früher ein Zuviel an Zinsen gezahlt worden ist.
Auch der Mitarbeiter von OTTO erwähnte so etwas in die Richtung, das man sich diese Zinsen zurückholen könnte.
Hat da jemand Ahnung von dieser Materie? Wie formuliert das ganze dann? Gibt es eventuell auch einen Gesetzestext dazu?
Lieben Dank schon jetzt für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße