Ratenzahlung komplett erfüllt - Aber noch 2 Jahre Laufzeit!

Hallo an alle, die hierher gefunden haben…

Folgender Sachverhalt:

2010 wurden 3 Artikel bei einem Versandhaus (OTTO) bestellt und Ratenzahlung vereinbart.
2011 Besuch von einem Mitarbeiter, der einen neuen Tilgungsplan erstellte (Laufzeit bis 2015).
2013 aufgrund des ein oder anderen Ereignisses konnte die Restschuld komplett bezahlt werden.

Nun steht die Frage im Raum, wie sich das mit den Zinsen verhält. Diese wurden ja beim Tilgungsplan für eine Laufzeit bis 2015 berechnet, was bedeuten würde, das bei kompletter Bezahlung 2 Jahre früher ein Zuviel an Zinsen gezahlt worden ist.

Auch der Mitarbeiter von OTTO erwähnte so etwas in die Richtung, das man sich diese Zinsen zurückholen könnte.

Hat da jemand Ahnung von dieser Materie? Wie formuliert das ganze dann? Gibt es eventuell auch einen Gesetzestext dazu?

Lieben Dank schon jetzt für hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Umgekehrt,
die bank hat bei vorzeitiger Ablösung einen Anspruch auf nicht gezahlte Zinsen des
Kreditnehmers (Vorfälligkeitsentschädigung)

Das trifft i.d.R. auf Immobiliendarlehen zu. Sonstige Kredite kann man zumeist vorzeitig mit 4 Wochen Kündigungsfrist tilgen. Einfach Otto anschreiben und um Rücküberweisung der zuviel gezahlten Zinsen bitten. Nach der Antwort kann man die Sache ggfs. neu beurteilen.

Jetzt mal nicht alles durcheinander bringen.
Die Kündigungsfrist hat nichts mit der vorfälligkeitsentschädigung zu tun.

Welche Zinsen sollen denn zuviel gezahlt worden sein ?
Ob irgendetwas falsch abgerechnet worden ist,
dafür fehlen doch sämtliche Daten.

Die Zinsen sind gemeint, die bei einer Ratenzahlung anfallen.

Es finden sich im Internet solche Thesen,
dass man bei vorzeitiger Ablösung (Rückzahlung) des Kredites einen Anspruch hätte,
auf Erstattung zuviel gezahlter Zinsen.
Wie das funktioneren soll, steht aber nicht dabei.
So ähnlich wie bei dem Berater, der auch nicht weiss, wie es funktionieren soll.

Die Zinsen, die bis zur Ablösung (vorzeitigen Rückzahlung) gezahlt wurden, waren eh fällig.
Die zukünftigen Zinsen entfallen.
Insofern hat man auch keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Forderungen gegen die Bank hat man nur,
wenn man nachweisen kann, dass falsch abgerechnet worden ist.

Wenn der Berater, der den Tilgungsplan erstellt hat,
später erzählt, dass man eventuell zuviel gezahlte Zinsen zurückfordern kann,
kommt mir das ein bisschen seltsam vor.
Denn dann gibt er ja zu, dass eventuell falsch abgerechnet worden ist,
und dass ihm der notwendige Durcblick fehlt.
Wie man ohne den notwendigen durchblick einen Tilgungsplan erstellen kann,
ist mir auch ein Rätsel.

Es geht hier nicht um einen Kredit bei einer Bank. Sondern einzig und allein um diese Zinsen, die bei einer Ratenzahlung anfallen, wenn z. B. bei einem Versandhaus bestellt wird. Die nennen das auch gerne „Aufschlag“, wie man hier auch gerne noch nachsehen kann:

https://www.otto.de/shoppages/service/payment

Sollen wir jetzt hier Löcher rein raten in den Ottokatalog ?
Das ist wahrscheinlich ein Bankkredit über die Hanseatic Bank…

M.E. ist es auch unerheblich, ob das ein Bankkredit ist,
oder Otto eventuell selber den Kredit vergibt;
für Verbraucherkredite gelten die selben Regelungen.

Die zu zahlenden Zinsen nennt Otto wohl „Aufschlag“;
das ändert aber nichts an dem schon gesagten.