Rattengift trotz Kindern im Haus

Hi,
Dort wo es ein Risiko für jüngere Kinder (Mensch und Tier) darstellt muss es gesichert werden (und gekennzeichnet). Du darfst wohl sogar das offenliegende Rattengift entfernen. Suche das Gespräch mit dem Hausmeister. Will er es nicht weiter sichern, solltes du dich direkt an dem Vermieter wenden. Dieser kann den Hausmeister dafür abmahnen.

Allerdings: Ratten können durch ihren Urin und Kot Krankheiten übertragen, ebenso können Wanderratten in Nestnähe recht aggressiv reagieren. Dies stellt für die Kinder ebenfalls eine Gefährung da.

Hier dazu auch ein alter Link von hier: /t/nachbar-stellt-fast-offen-rattengift-auf-darf-er/…

LG, Andrea