Raubüberfall, Täter gefaßt, darf ich wissen wer es

Hallo!

Ich arbeite in einer Tankstelle und wir wurden vor einigen Wochen ausgeraubt!
Der Täter hat gewartet bis ich weg war und hat bei meiner Kollegin zugeschlagen.
Bei Betrachtung der Videobilder hatte ich immer das Gefühl das ich den Täter kenne.
Nach einigen Tagen stand jemand vor mir den ich als Kunde kannte und der für mich der Täter war.
Habe es der Polizei gemeldet und die waren sich auch sicher das ich Recht habe.
Sollte beim nächsten Besuch der Person auf die Schuhe achten, warum hatte man mir nicht gesagt (wahrscheinlich haben die was auf den Videobildern gesehen was denen weiter helfen konnte)!
Letzten Dienstag habe ich der Polizei dann die Schuhe beschrieben, bzw. auch gesagt welche Marke es ist!
Letzten Freitag stand bei uns in der Presse das die Täter am Anfang der Woche gefasst wurden und die Tat (andere auch) gestanden haben.

Nun meine Frage, darf ich erfahren wer der Täter ist? Ich würde gerne wissen ob ich mit meinen Aussagen der Polizei auf die richtige Spur geführt habe.
Außerdem kann ich dann endlich mit diesem Thema besser abschließen.
Außerdem würde meine Kollegin die den Überfall aushalten musste auch gerne wissen wer der Täter war.
Daher, dürfen wir es erfahren oder gilt da der Datenschutz?

Hoffe uns kann jemand hier helfen.

Lg

Mario Koll

Da der Täter erst als solcher bezeichnet werden kann, wenn ihm die Tat nachgewiesen wurde und dies nur der Richter tun kann, wird seine Identität wohl bis zur Verhandlung unter Verschluss bleiben.
Am ehesten hat noch die überfallene Kollegin eine Chance, ihn vorher mal zu sehen. Sie wird ihn eventuell in einer Gegenüberstellung oder anhand von Fotos wiedererkennen müssen.
Der Öffentlichkeit wird er erst zur Gerichtsverhandlung „präsentiert“. Es sei denn, er ist ein Jugendlicher. Dann findet diese Verhandlung auch ohne Öffentlichkeit statt. In diesem Fall wird ihn nur die überfallene Kollegin sehen dürfen. Denn sie wird sicher als Zeugin vor Gericht geladen werden.
Sie könnte theoretisch, unter Umständen zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen („Schmerzensgeld“, so er Verurteilt wird). Dann würde sie über den Anwalt (Akteneinsicht) in jedem Fall erfahren, wer es ist.
Aber sagen wird es euch bis zur Verhandlung (offiziell) niemand.
Der Täterschutz ist recht weitreichend ausgebaut. Weiter als der Opferschutz. Das hat auch einen gewissen Hintergrund. Denn wenn jemand erst mal gebrandmarkt ist, dann bleibt dieser „Makel“ auch bei später erwiesener Unschuld natürlich haften. Allerdings wird diese an sich ja gute Idee immer wieder enorm ausgenutzt. Vor allem aus Sicht der Opfer (denen niemand hilft, die sich um alles selber kümmern müssen und am Ende vor Gericht vom Verteidiger noch durch den Dreck gezogen werden).

Das System ist eben nicht perfekt.

hallo, mario!
zunächst mal gute erholung von diesem schock! grundsätzlich wird ihnen die polizei die täterdaten nicht herausgeben. es besteht aber die möglichkeit, der hauptverhandlung als zuhörer beizuwohnen (hauptverhandlungen sind i.d.r. öffentlich); dort werden die personalien der verfahrensbeteiligten verlesen…sind aber auch am aushang des sitzungssaals ausgewiesen! dort ist meist ein blatt vorhanden, das für die verhandlungen des tages die namen der angeklagten benennt!zur hauptverhandlung wird ihre kollegin als zeugin geladen werden; also erfahren sie so das datum! …vermutlich trägt auch die ladung ihrer kollegin zur hauptverhandlung bereits den eintrag…„verhandlung gegen herrn…“!
beste grüße,
christian

Schönen guten Abend!

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe es mir ja auch gedacht das wir da nichts erfahren werden da es ja in diesem Lande einen Täterschutz gibt (hört sich ironisch an, ich weiß)!
Klar interessiert es mich ob ich der Polizei mit meinen Aussagen den Täter auf der Spur gebracht habe, aber das Wichtigste ist, meine Kollegin möchte es wissen um damit endlich abzuschließen.
Also, auch wenn der Täter die Taten gestanden hat bekommt meine Kollegin eine Einladung als Zeugin?
Wenn das so wäre, wäre es ja noch ok!

Aber ich bleibe dabei, der Täter bekommt jetzt Schutz und meine Kollegin hatte bis auf die Berufsgenossenschaft keine Hilfe oder Schutz…sehr gerecht :wink:

Danke Ihnen sehr.

Lg

Mario Koll

Hallo,

die Personalien des Täters werden sie ohne weiteres nicht genannt bekommen. Wenn sie allerdings der Polizei den Tipp gegeben haben könne sie ja mal unverbindlich Nachfragen, ob es sich bei dem Täter um diesen Mann gehandelt hat. Ich würde Ihnen empfehlen einfach bei der lokal zuständigen Dienststelle vorbeizugehen und den Sachbearbeiter unter vier Augen einfach zu fragen. Normalerweise sollten Sie dann eine Antwort bekommen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, das sich Ihre Kollegin als Geschädigte des Überfalls nach den Daten erkundigt. Sie hätte auch einen Rechtsanspruch die Daten zu erfahren, wenn sie den Täter für zivilrechtliche Ansprüche haftbar machen will (Kosten einer psychologischen Behandlung zB).

MfG

Streetjudge

Hallo,

in deutschland gilt das täterstrafrecht, das heißt der täter wird bestmöglich geschützt.
Du wirst also den namen nicht erfahren. Der datenschutz…

Wenn du den namen unbedingt haben möchtest, würde ihn deine kollegin erfahren, nachdem sie zivilrechtlich gegen den täter vorgeht, z.b. wegen schmerzensgeld für erlittene psychische leiden, die seit dem überfall aufgetreten sein können.

Liebe grüße

karsti

Guten Abend,
Sie sind für die Polizei als Zeuge tätig geworden. Sie müssten Ihre Aussagen schriftlich bei der Polizei abgeben (durch eine zeugenschaftliche Vernehmung) und Ihre Angaben unterschreiben. Bitten Sie darum, dass man Ihnen sagt, ob Sie richtig gelegen haben und ob es der…ist.Wenn das nicht der Fall ist, haben die Beamten keine Möglichkeit, Ihnen den richtigen Namen zu nennen. Haben Sie den Richtigen der Polizei benannt, dürfen Sie den Namen erfahren. Spätestens vor Gericht werden Sie den Namen erfahren, wenn Sie als Zeuge gefragt werden, z.B. ob Sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sind. Sollte Ihnen dann immer noch nicht der Name bekannt sein, fragen Sie den Vorsitzenden, um wen es sich bei dem Angeklagten handelt, erst dann könnten Sie fetststellen, ob Sie verwandt oer verschwägert sind.
Teilt Ihnen die Polizei den Namen mit, wird man Ihnen sagen, dass Sie den Namen nicht preisgeben dürfen.
Vielleicht wäre es klug, wenn Sie sich mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße, W.G.

Hallo Mario

darf ich erfahren wer der Täter ist?

Das ist ein Problem. Normalerweise erfährst du es nicht und schon gar nicht als Privatperson. Wenn du geschädigt wurdest und vielleicht Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Täter fordern kannst, erfährst du den Namen. Soweit ich weiß, geht das ansonsten nur über einen Rechtsanwalt.

Ich würde gerne wissen ob ich mit meinen Aussagen
der Polizei auf die richtige Spur geführt habe.
Außerdem kann ich dann endlich mit diesem Thema besser
abschließen.

Da kann ich nur den Tipp geben, dass du den Sachbearbeiter bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anrufst.

Außerdem würde meine Kollegin die den Überfall aushalten
musste auch gerne wissen wer der Täter war.
Daher, dürfen wir es erfahren oder gilt da der Datenschutz?

Siehe Antwort oben, wobei sie als Geschädigte ein Recht darauf hat zu erfahren, wie das Verfahren geendet hat.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung gegen den Täter kommen und ihr seid als Zeugen geladen, kriegt ihr das natürlich am Einfachsten mit. Ihr macht eure Aussagen und könnt dann, wenn ihr entlassen seid, als Zuschauer in den Saal sitzen und warten, bis das Urteil gesprochen wird.