Vermieter wohnt im Mehrfamilienhaus. Eine Wohnung wird nun neu vermietet und Vermieter schreibt in den Mietvertrag, dass im gesamten Haus (auch nicht in der neu vermieteten Wohnung) Rauchen nicht erlaubt ist und auch keine Tiere (auch keine Kleintiere) aufgrund der Erkrankung der Frau (starkes allergisches Astma) gehalten werden dürfen.
Ist dies rechtens?
Kann er das so in den Mietvertrag schreiben?
Hi Du,
also mit dem Rauchen kenn ich mich nicht aus,
aber das mit dem Tierhalteverbot ist wirklich so.
Der Vermieter/Eigentümer des Hauses kann ein
Tierhalteverbot für das ganze Haus aussprechen.
Eine Freundin von mir mußte sogar nachträglich
ihr Kaninchen abgeben als der Eigentümer das
Tierhalteverbot in ihrem Haus aussprach.
Grüßle
LM
Hallo,
Kleintiere dürfen üblicher weise nicht verboten werden, das wurde mitlerweile schon x fach durch Gerichte bestätigt.
Da rauchen zur üblichen Nutzung einer Wohnung gehört, darf es in der Wohnung üblicher weise nicht verboten werden, im Treppenhaus aber schon.
hth
Hi!
also mit dem Rauchen kenn ich mich nicht aus,
aber das mit dem Tierhalteverbot ist wirklich so.
Der Vermieter/Eigentümer des Hauses kann ein
Tierhalteverbot für das ganze Haus aussprechen.
Er kann alles aussprechen - im Zweifel muss man sich halt nur nicht daran halten.
Eine Freundin von mir mußte sogar nachträglich
ihr Kaninchen abgeben als der Eigentümer das
Tierhalteverbot in ihrem Haus aussprach.
Dazur würde ich gern das Urteil lesen …
Gruß
Guido
Hi,
meine Freundin damals hat einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen in dem stand, das das Tierhaltungsverbot eingehalten werden muß. Dazu gabs auch irgend so einen Paragraphen auf den sich der Anwalt bezogen hat.
Die Rechtsberatung hat meiner Freundin dann empfohlen das Kaninchen abzuschaffen um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.
Ich schreibe nur was meine Freundin erlebt hat.
Auf was soll man sich denn noch verlassen wenn sogar die Rechtsbratung Unsinn erzählt?
Grüßle
LM
Hi!
Ich schreibe nur was meine Freundin erlebt hat.
Auf was soll man sich denn noch verlassen wenn sogar die
Rechtsbratung Unsinn erzählt?
Auf rechtliche Fakten - nicht auf irgendeinen Unsinn, den man mal irgendwo im Bekanntenkreis gehört hat.
Das Forum heißt nun einmal
„Wer weiss was“
und nicht
„Wer hat schon mal von einer Freundin gehört, die mal mit irgendwem einen Schriftverkehr hatte, der den Zeigefinger gehoben hat und die Rechtsberarung zu einer Sache gegeben hat, die vor keinem Gericht in Deutschland Bestand hätte“
Abgesehen davon, dass ich das nicht in die Adressleiste meines Browsers eingeben würde wollen, hätte eine ganz einfache Recherche bei Google gereicht, um sich das notwendige Wissen anzueignen.
Dass Du in einem Expertenforum mit dem Begriff des Wissens im Titel damit leben musst, dass man Dich korrigiert und im Zweifel auch Quellen sehen will, sollte keine weitere Erläuterung benötigen.
Gruß
Guido
Ich war mit meiner Freundin bei der Rechtsberatung.
Ich habe den Brief vom Anwalt lesen.
Ich habe jetzt das Kaninchen.
Fakten, Fakten, Fakten.
Und wenn es doch so einfach ist für einen Experten mal zu googeln um dem Fragesteller eine Internetantwort und kein eigenes Wissen zu servieren warum machts der Fragesteller nicht gleich selbst.
Auch ich bin hier um von Anderen zu lernen.
Mich interessieren Fakten, Erfahrungen und Urteile gleichermaßen.
Nur aus der Masse der Infos wird man schlau.
(Ich klink mich aus - der Sonntag ist zu schade zum streiten)
LM
*gngngngn…* *prust…* *muuhaahaa*
Tausend Dank, Lady Midnight,
Auf was soll man sich denn noch verlassen wenn sogar die
Rechtsbratung Unsinn erzählt?
In diesem Zusammenhang zeugt dieser schöne Freudsche, jedenfalls was dich und die Selbsteinschätzung deines Expertentums belangt, von einer nachgeradezu erschütternd scharfsinnigen Hellsichtigkeit. Hut ab, sag ich nur.
Fröhliches Weiterbraten noch
wünscht
Annie *am Boden*
Fakten, Fakten, Fakten.
Nochmal: Es interessiert keinen, was irgendwer erlebt hat.
Hier ging es um die Frage, was erlaubt ist und was nicht - und da war Deine Antwort sachlich falsch, vollkommen egal, was Du persönlich mal irgendwann erlebt hast.
Und wenn es doch so einfach ist für einen Experten mal zu
googeln um dem Fragesteller eine Internetantwort und kein
eigenes Wissen zu servieren warum machts der Fragesteller
nicht gleich selbst.
Ähm, der Fragestelle nutzt einen Weg zur Informationsbeschaffung - dieses Forum.
Du präsentierst nach wie vor etwas als Wissen, was Wissen nun mal nicht ist.
Wenn jemand antwortet und Dinge nicht weiß, dann muss er sich damit abfinden, korrigiert zu werden.
Auch ich bin hier um von Anderen zu lernen.
Du machst gerade mal so gar nicht diesen Eindruck …
Mich interessieren Fakten, Erfahrungen und Urteile
gleichermaßen.
Urteile sind Fakten, Erfahrung gehören hier nur hin, wenn sie belegbar sind.
Nur aus der Masse der Infos wird man schlau.
Ich bevorzuge Qualität statt Quantität.
(Ich klink mich aus - der Sonntag ist zu schade zum streiten)
Ich streite überhaupt nicht, ich merke nur an, dass Du falsch liegst.
Schönen Restsonntag trotzdem
Guido
Hallo.
Ja, das ist möglich, wenn im Mietvertrag hierzu eine individualvertragliche Abrede festgehalten worden ist. Eine solche individualvertragliche Abrede würde im vorliegenden Fall wohl auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, da sie offensichtlich einen zwingenden Grund (schwere Erkrankung eines Hausbewohners) hat.
Niemand ist gezwungen, einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben. Tut man es, dann geht man hier eine vertragliche Verpflichtung ein, die der Vermieter notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.
Dies deckt sich im Allgemeinen mit meiner Rechtsauffassung. Doch da ergeben sich für mich folgende Fragen:
1)Wie sieht in einem derartigen Fall eine individualvertragliche Vertragsgestaltung aus. So weit mir bekannt mutiert ein Individualvertrag bei mehrfacher Nutzung zu einem Formularvertrag. Bei einem Mehrfamilienhaus sicherlich nicht zu vermeiden.
2) gibt es dafür irgendwelche Quellen oder vergleichbare Urteile.
vnA
Dies deckt sich im Allgemeinen mit meiner Rechtsauffassung.
Doch da ergeben sich für mich folgende Fragen:
1)Wie sieht in einem derartigen Fall eine
individualvertragliche Vertragsgestaltung aus. So weit mir
bekannt mutiert ein Individualvertrag bei mehrfacher Nutzung
zu einem Formularvertrag. Bei einem Mehrfamilienhaus
sicherlich nicht zu vermeiden.
ein individualvertrag mutiert nicht.
es ist bei jedem vertrag mit jedem mieter zu prüfen, ob eine individualvertragliche vereinbarung vorliegt, die gegenüber agb vorrang genießt, § 305b bgb.
es ist also zu prüfen, ob diese klausel vom vermieter gestellt wurde oder tatsächlich gegenstand einer verhandlung der parteien war. ein solches verhandeln bzw. dass eine klausel tatsächlich der disposition der parteien unterlag, gibt es im wohnraummietvertrag sehr sehr selten.
grds. hat der mieter darzulegen und zu beweisen, dass die klausel eine agb darstellt, wenn er sich auf die inhaltskontrolle der §§ 307ff. bgb stützt. oftmals genügt es bereits, wenn er auf die form des vertrags (formularvertrag) hinweist.
sollte die klausel, die höchst wahrscheinlich eine agb darstellt, den behaupteten inhalt haben, ist sie als ganzes unwirksam.
das argument, die vermieterin ist allergisch o.ä. rechtfertigt nicht den ausschluss von kleintieren, die ihrer natur nach in käfigen in der mietwohnung gehalten werden.
es ist auch überaus fraglich, ob das rauchen als ganzes untersagt werden kann oder ob es auf z.b. das treppenhaus beschränkt werden müsste. diese frage stellt sich allerdings nur, wenn die klausel hinsichtlich rauchverbot und tierhaltung aufgeteilt werden kann.
Hi!
Ja, das ist möglich, wenn im Mietvertrag hierzu eine
individualvertragliche Abrede festgehalten worden ist. Eine
solche individualvertragliche Abrede würde im vorliegenden
Fall wohl auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, da
sie offensichtlich einen zwingenden Grund (schwere Erkrankung
eines Hausbewohners) hat.
Ähm - man ist ja nicht gegen sämtliche Tiere allergisch, womit der zwingende Grund nicht existiert, und weshalb ich es für ausgeschlossen halte, dass ein solcher Passus der Prüfung standhalten würde.
Hast Du da eine Quelle, die etwas anderes besagt?
Gruß
Guido
Danke für die Antwort, die von mir so erwartet wurde.
Dass die Antwort für einen potentiellen Vermieter mE. zu tiefst unbefriedigend ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
vnA
Ich war mit meiner Freundin bei der Rechtsberatung.
Ich habe den Brief vom Anwalt lesen.
Ich habe jetzt das Kaninchen.Fakten, Fakten, Fakten.
Das Fakt ist schlicht und einfach, daß Deine Freundin sich hat bluffen lassen, und nicht, daß der Anwalt recht gehabt hätte…
Danke für die Antworten.
Leider erschließt sich mir aus der vorangegangenen Diskussion immer noch nicht, ob diese Individualvereinbarung so im Mietvertrag stehen darf oder nicht.
Gibt es hierzu §?
Gerichtsurteile hierzu sagen ja bekanntlich nicht viel aus, da es sich ja immer nur um Einzelfallentscheidungen handelt und so nicht auf die Allgemeinheit angewendet werden können.
Hallo,
es müsste festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um Individualvereinbarungen handelt oder nicht.
und genau das muss gerichtlich für jeden Fall einzeln geprüft werden.
Zur Tierhaltung:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninf…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Individualvereinbaru…
http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/arti…
Zum Rauchen:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8451/mietw…
(Rauchverbot im Mietvertrag)
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/bgh-rauche…
Gruß
M.