Ein besonderer Fall von Geruchsbelästiung.
Mieter A zog vor mehr als 20 Jahren in seine Wohnung. Uraltbau von 1911.
Bei Einzug gab es damals den Hinweis, die festverklebten Filzfliesen bitte drinzulassen, man könne ja was drüberlegen und könne den Kram bei Auszug auch drin lassen.
A dachte an die Vermeidung von Lärmbelästiung, stimmte zu, und die Jahre vergingen
Vor 15 Jahren wurde saniert, um A herum. Somit ist sein Fußboden noch der alte.
A hörte irgendwann auf zu Rauchen.
Ehemalige Raucher fühlen sich von Rauch besonders belästigt.
Nun zog vor kurzem unter A ein neuer Mieter/Eigentümer ein. Raucher.
Nun kommt A in den Genuss frischen Zigarettenrauchs, der in einigen Zimmern durch die Decke (seinen Boden) nach oben in die Wohnung dringt.
Besonders dort, wo die Fliesen (auf Grund eines Wohnungsbrandes vor 16 Jahren entfernt werden mussten.)
Dusch-, Toiletten- und Essensgerüche gehören in den Bereich (zumutbarer?) Belästiung und wurden bisher quasi unkommentiert ertragen.
Doch gehört Rauch nicht eher in den Bereich der Gesundheitsgefährdung?
Was tun?
Und wer?
Abdichten? Wie? Von wem? Wer zahlt das?
Ideen? Urteile? Vorschläge?
Lieben Gruß
Susanne