Rauch zieht durch den Boden rein

Ein besonderer Fall von Geruchsbelästiung.

Mieter A zog vor mehr als 20 Jahren in seine Wohnung. Uraltbau von 1911.

Bei Einzug gab es damals den Hinweis, die festverklebten Filzfliesen bitte drinzulassen, man könne ja was drüberlegen und könne den Kram bei Auszug auch drin lassen.
A dachte an die Vermeidung von Lärmbelästiung, stimmte zu, und die Jahre vergingen

Vor 15 Jahren wurde saniert, um A herum. Somit ist sein Fußboden noch der alte.

A hörte irgendwann auf zu Rauchen.
Ehemalige Raucher fühlen sich von Rauch besonders belästigt.

Nun zog vor kurzem unter A ein neuer Mieter/Eigentümer ein. Raucher.
Nun kommt A in den Genuss frischen Zigarettenrauchs, der in einigen Zimmern durch die Decke (seinen Boden) nach oben in die Wohnung dringt.
Besonders dort, wo die Fliesen (auf Grund eines Wohnungsbrandes vor 16 Jahren entfernt werden mussten.)
Dusch-, Toiletten- und Essensgerüche gehören in den Bereich (zumutbarer?) Belästiung und wurden bisher quasi unkommentiert ertragen.
Doch gehört Rauch nicht eher in den Bereich der Gesundheitsgefährdung?

Was tun?
Und wer?

Abdichten? Wie? Von wem? Wer zahlt das?
Ideen? Urteile? Vorschläge?

Lieben Gruß
Susanne

Hallo

Ein besonderer Fall von Geruchsbelästiung.

Mieter A zog vor mehr als 20 Jahren in seine Wohnung. Uraltbau
von 1911.

??? na und?

Bei Einzug gab es damals den Hinweis, die festverklebten
Filzfliesen bitte drinzulassen, man könne ja was drüberlegen
und könne den Kram bei Auszug auch drin lassen.
A dachte an die Vermeidung von Lärmbelästiung, stimmte zu, und
die Jahre vergingen

gut

Vor 15 Jahren wurde saniert, um A herum. Somit ist sein
Fußboden noch der alte.

gut

A hörte irgendwann auf zu Rauchen.

noch besser

Ehemalige Raucher fühlen sich von Rauch besonders belästigt.

Hmm, notorische Nichtraucher auch.

Nun zog vor kurzem unter A ein neuer Mieter/Eigentümer ein.
Raucher.

gut

Nun kommt A in den Genuss frischen Zigarettenrauchs,

Na ja, immer noch besser als das abgequartzte Zeuch aus stinkenden Raucherrachen etc. :wink:
Gibt es denn hier eine Frischegarantie :wink:

der in
einigen Zimmern durch die Decke (seinen Boden) nach oben in
die Wohnung dringt.

Hmm, könnte es angehen, das dort Holzeinschubdecken vorhanden sind?

Besonders dort, wo die Fliesen (auf Grund eines
Wohnungsbrandes vor 16 Jahren entfernt werden mussten.)

Also doch nicht um A herumsaniert?

Dusch-, Toiletten- und Essensgerüche gehören in den Bereich
(zumutbarer?) Belästiung und wurden bisher quasi unkommentiert
ertragen.

guten Appetit

Doch gehört Rauch nicht eher in den Bereich der
Gesundheitsgefährdung?

Hmm, und das von einem frischen Nichtraucher, bei dem noch nicht einmal feststeht wie lange sich ein Rückfall verhindern ließe :wink:

Klar wäre der Rauch von Zigarette uä Gesundheitsschädlich, es steht ja seit Jahren auf der Packung.

Was tun?

Den VM um Abhilfe auffordern.

Und wer?

Der Handwerker?

Abdichten? Wie? Von wem? Wer zahlt das?

s. o.

Ideen? Urteile? Vorschläge?

Nach? Weitere? Fragen? Oder? Antworten? Googeln?

vlg MC