Rauchen auf der Terrasse

Hallo,
trotz zeitlicher Absprachen mit den Nachbarn in einem persönlichen Gespräch haben Sie sich beim Vermieter darüber beschwert das wir auf unserer Terrasse rauchen.
Wohlgemerkt achten wir sogar ob die Fenster auf sind und warten dann bis diese geschlossen sind.
Nun will der Vermieter uns das Rauchen untersagen.
Darf er das?
Wohlgemerkt ist mein Mann nur am Wochenende zu Hause und ich bin auch erst ab nachmittags da.

Weiß jemand wie es da eine bessere Regelung gibt oder ob dies so rechtens ist.

Ich bin echt überrascht. Davon mal abgesehen das der Vermietee gerade unangekündigt vor unserer Tür gestanden hat.

Ich freue mich auf Antworten. Danke.

So ganz generell ist das eher schwierig, aber es ist durchaus möglich, daß bestimmte Zeiten festgelegt werden, in denen geraucht bzw. nicht geraucht werden darf. So ganz grundsätzlich hat man wesentliche Beeinträchtigungen anderer Menschen (also auch von anderen Hausbewohnern) zu unterlassen. Leider ist das, was wesentlich ist, sehr subjektiv.

Ein bißchen Lektüre:
Rauchen auf dem Balkon: Urteile & Rechtslage 2021 | Allianz

2 Like

Sofern ein Rauchverbot nicht im Mietvertrag enthalten ist, ist das Rauchen auf der Terrasse grundsätzlich erlaubt. Eine zeitliche Einschränkung wäre nur dann denkbar, wenn der Nachbar massiv beeinträchtigt wäre. Da es sich bei Terrassen meist um freie und offene Räume handelt, ist es unwahrscheinlich, dass der Nachbar diese Beeinträchtigung glaubhaft belegen kann. Weil der Nachbar ewtl. nur ein militanter Nichtraucher ist, darf der Vermieter kein Rauchverbot nachträglich erteilen.

Vielleicht könntest Du das den Richtern erklären, die die Urteile fällen. Danke.

Im übrigen: als ich noch rauchte und das auch noch innen, kam irgendwann mal eine Nachbarin von zwei Etagen darüber an und bat mich, zwischen sieben und acht möglichst nicht mehr bei offenem Fenster zu rauchen, weil der Rauch bei ihnen voll ins Kinderzimmer zog, in dem sie zu der Zeit ein Kind ins Bett brachte. In einer meiner früheren Wohnungen wurde ich morgens oft vom Zigarettenrauch meiner unter mir wohnenden Nachbarin wach, der von ihrem Balkon über meinem durch das gekippte Fenster durch Küche und Flur in mein Schlafzimmer zog.

Vor dem Hintergrund möchte ich das hier mal

als realitätsfremd bezeichnen. Abgesehen davon, daß - wie gesagt - die Richter im allgemeinen anders urteilen als Du es für angemessen hältst.

1 Like

Eine allgemeine Beurteilung der vorliegenden Situation können wir hier nicht vornehmen. Dazu ist die Beschreibung der Örtlichkeiten und der Situation einfach nicht ausreichend. Aus der Fragestellung habe ich eher den Eindruck gewonnen, dass hier ein militanter Nichtraucher und Weltverbesserer seine eigene Interessen durchsetzen will.

Nein, aber es spricht schon einiges dafür, daß der Rauch vom Balkon nicht wie von Geisterhand verschwindet und durchaus seinen Weg in die Wohnung anderer Menschen findet.

Aha.

Es geht nicht um Balkon, sondern um Terrasse. Dat sind, bekanntlich, zwei verschiedene Räumlichkeiten.

Ich glaube nicht, dass einem Mieter das Rauchen per Mietvertrag verboten werden darf.

Darf auch nciht, da es gewöhnlichen Nutzung ist.

Richtig. Bei einem Balkon - im Gegensatz zu einer nicht überdachten Terrasse (fraglich ist, ob die hier vorliegt) - kann der Rauch NICHT direkt in die nächsthöhere Etage ziehen. Insofern ist eine nicht überdachte Terrasse noch etwas schwieriger als ein Balkon, bei dem schon an der Decke eine Verteilung des Rauchs in mehrere Richtungen erfolgt.

Es gibt Menschen, die sehr empfindlich auf Zigarettenrauch reagieren. Sei es aufgrund von Erkrankung oder aus anderen Gründen.

Vielleicht wäre es hier sinnvoll, miteinander ins Gespräch zu gehen. Wo wird die Rauchbelästigung als störend empfunden? Aufgrund dieser Informationen könnte man dann eventuell einfach Rücksicht nehmen und nur an einem Ort auf der Terrasse rauchen oder aber baulich (Windschutz, etc.) tätig werden.

Du rauchst, keiner zwingt Dich zu rauchen. Andere atmen, sie müssen atmen.

Kuckst Du:

Kuckst Du:

Von daher ist das zwar eine inhaltlich richtige, aber hier unnötige Bemerkung:

Tatsache ist, daß wesentliche Beeinträchtigungen zu unterlassen sind und dazu gehört eben auch, daß andere fremden Rauch nicht in ihrer Bude dulden müssen und die eigenen Fenster nach eigenem Ermessen öffnen dürfen. Es ist aber nun auch nicht so, als stünde die Fragestellerin den ganzen Tag mutwillig auf der Terrasse, um ihre Nachbarn mutwillig zu belästigen.