Rauchen in der Schule

Hallo Hallo!

Ich habe eine Frage.
Bin 16 und wurde heute von einem Lehrer während der Pause beim Rauchen erwischt. (Klar bin ich nicht 18 aber das lassen wir kurz mal außen vor :wink:)
Folgendes ist dazu zu sagen:
Man darf in meinem Jahrgang das Schulgelände verlassen, was ich getan habe. Ein Lehrer kam trotzdem.
Es war während der Pause, also theoretisch außerhalb der Unterrichtszeit.

Darf mir die Schule dafür ein Disziplinarverfahren an den Hals hängen, obwohl ich das außerhalb der Unterrichtszeit (Pause) und außerhalb des Geländes getan hab?
Wäre perfekt, wenn auch mit Paragraphen argumentiert werden könnte, falls sich da jemand auskennt.

Grüße
Anonym

Guten Morgen,

Ich habe eine Frage.
Bin 16 und wurde heute von einem Lehrer während der Pause beim
Rauchen erwischt. (Klar bin ich nicht 18 aber das lassen wir
kurz mal außen vor :wink:)

Warum? Es hat durchaus mit der Sachlage zu tun.

Folgendes ist dazu zu sagen:
Man darf in meinem Jahrgang das Schulgelände verlassen, was
ich getan habe. Ein Lehrer kam trotzdem.

Also hast du auf dem Schulgeländer geraucht oder nicht?

Es war während der Pause, also theoretisch außerhalb der
Unterrichtszeit.

Pause ist auch Unterrichtszeit. Erst nach Schulschluss ist keine Unterrichtszeit. Allerdings gehört der direkte Schulweg je nach Situation auch noch zur Schulzeit.

Darf mir die Schule dafür ein Disziplinarverfahren an den Hals
hängen, obwohl ich das außerhalb der Unterrichtszeit (Pause)
und außerhalb des Geländes getan hab?

Das kommt auf eure Schulordnung an und auch auf das relevante Schulgesetz (–> Bundesland?)

MfG
GWS

Ich war eben nicht auf dem Schulgelände und ich darf es verlassen. Wenn sie meine Eltern informieren würden, gar kein Thema, verständlich. Aber ein Disziplinarverfahren? Komme übrigens aus Niedersachsen.

Deine Schulordnung brauchst du. An unserer Schule müssen Schüler das unterschreiben.

MfG
GWS

Es gibt z.B. den Erlass „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule“ (zu finden auf der Seite des niedersächsischen Kultusministeriums:
http://www.mk.niedersachsen.de/portal//search.php?_p…

Dort heißt es:
„Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf
dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen
außerhalb der Schule verboten.“
das ist dann so formuliert, dass die jeweilige Schule in ihrer Schulordnung das definieren kann. Denn „während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule“ - das könnte durchaus heißen, dass auch Pausen dazugehören.

Und dann spielt da durchaus dein Alter eine Rolle - denn Rauchen außerhalb des Schulgeländes ist „in der Öffentlichkeit“ und das ist ebenfalls nicht erlaubt.

Mit anderen Worten: es kommt auf die Schule an, wie die generell und in deinem speziellen Fall damit umgeht. Vielleicht ist gerade viel vorgefallen und man hat sich auf eine Nulltoleranzpolitik eingelassen.

MfG
GWS

2 Like

Ich war eben nicht auf dem Schulgelände und ich darf es
verlassen.

Was genau steht in Eurer Schul-/Hausordnung zu den Themen

a) Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (zu der, wie bereits erwähnt wurde, auch die Pausen gehören),
b) Rauchen?

Welche konkrete(n) Sanktion(en) hat man sich unter „Disziplinarverfahren“ vorzustellen?

Gruß
Kreszenz

Hallo Hallo!

Ich habe eine Frage.
Bin 16 und wurde heute von einem Lehrer während der Pause beim
Rauchen erwischt. (Klar bin ich nicht 18 aber das lassen wir
kurz mal außen vor :wink:)
Folgendes ist dazu zu sagen:
Man darf in meinem Jahrgang das Schulgelände verlassen, was
ich getan habe. Ein Lehrer kam trotzdem.
Es war während der Pause, also theoretisch außerhalb der
Unterrichtszeit.

Darf mir die Schule dafür ein Disziplinarverfahren an den Hals
hängen, obwohl ich das außerhalb der Unterrichtszeit (Pause)
und außerhalb des Geländes getan hab?
Wäre perfekt, wenn auch mit Paragraphen argumentiert werden
könnte, falls sich da jemand auskennt.

Es gibt kein Gesetz, was verbietet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Von daher kann die Schule das sicher tun. Ob sie damit durchkommt, ist eine andere Sache.

Gibt es denn Zeugen?

Hallo,

und was passiert dir da im schlimmsten Fall?

LG
Stefan

Hai!

Rauchen außerhalb des Schulgeländes ist „in der
Öffentlichkeit“ und das ist ebenfalls nicht erlaubt.

Wär mir neu!
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

Der Plem

Wär mir neu!
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

Bei uns fährt die Polizei gelegentlich an die Bushaltestellen und kassiert Zigaretten ein, wenn sie wissen, dass da unter 16jährige stehen.

MfG
GWS

Gibt es denn Zeugen?

Moin! Moin!
Ach, jetzt soll er sich auf einen Indizienprozess vorbereiten?

Mein Tipp:
Red mit Deinen Eltern,
geh in die Anhörung und zeige Dich einsichtig,
erklär, Du dachtest es ist ja nicht in der Schule und überhaupt…

Was kann passieren? Vielleicht mußt Du die Schulordnung abschreiben…

Freundliche Grüße von einem ehem. Berufsschüler, der bereits vor 46 Jahren bei einem solch fürchterlichem Verbrechen erwischt wurde.
Dino

Hallo

Rauchen außerhalb des Schulgeländes ist „in der Öffentlichkeit“ und das ist ebenfalls nicht erlaubt.

Wär mir neu!
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

Wieso, da steht doch:
„in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden“

Also, man darf es Jugendlichen nicht erlauben, in der Öffentlichkeit zu rauchen.

Und Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18.

Bei uns stehen allerdings immer massenweise Schüler vor dem Schultor und qualmen wie doof.

Viele Grüße

Bei uns fährt die Polizei gelegentlich an die Bushaltestellen
und kassiert Zigaretten ein, wenn sie wissen, dass da unter
16jährige stehen.

Haben die keine eigenen Kippen und müssen Jugendlichen die wegnehmen?
Spart wohl Geld. :smile:

Halte ich für ziemlich grenzwertig, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Der Plem