Hallo,
habe eine Frage bzgl. Rauchen in der Wohnung:
Grundsätzlich gilt - sofern dies nicht explizit im Mietvetrag vermerkt ist - Rauchen in der Wohnung als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung.
Wäre es prinzipiell denkbar, dass eine Hausverwaltung irgendetwas gegen einen Mieter ausrichten könnte, wenn dieser „übermäßig“ raucht?
Danke und Grüße,
rookie7