Hallöchen,
davon wirkt sie aber noch lange nicht auf Mieter, sondern nur, wenn die Hausordnung im Mietvertrag als bindend angegeben wurde und auch nur in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages geltenden Fassung.
Sagen wir es mal so: wenn Du auf Deinem Balkon stehst und durch den Rauch andere Bewohner unzumutbar belästigt, könnte man auf Dich einwirken, weil Du die Belästigung als Mieter von der Mietsache ausgehend verursachst. Natürlich gehört aber der Bereich vor dem Haus nicht unmittelbar zur Mietsache.
Falls es eine Hausordnung gibt, könnte die allerdings darin allerdings ein Verbot verankert sein, dass im Zuwegungsbereich/Hauseingang nicht rumgelungert werden darf. Falls nicht, wird es aber schwierig, Dir das Rauchen an dem Ort zu verbieten. Erst natürlich, wenn Du auf öffentlichem Grund stehst.
Aber natürlich könnte man einfach auch so nett sein, noch einmal ein paar Meter weiterzugehen, um seine Mitbewohner nicht zu nerven.
Gruß
C.