Raucherkneipe und Minderjährige

Hallo, eine Familie will in ein Lokal, etwas trinken weil sie sonst bei Kälte eine Stunde auf den Bus wartet.
Zwei Erziehungsberechtigte (die Eltern) mit ihrem 12 Jährigen Kind betreten eine Kneipe ab 18 weil man darin rauchen darf. Es war 21.25 Uhr. Sie gingen alle drei rein. Gleich neben dem großen Raucherbereich ist der kleinere Nichtraucherbereich mit Sitzgelegenheiten und Tische. Dieser war komplett leer. Als man Platz nehmen wollte kam die Bedienung und ordnet freundlich an das Lokal wieder zu verlassen. Es sei eine Anordnung der Stadt. Es dürfen sich keine Kinder hier aufhalten, zu keiner Zeit auch nicht mit Erziehungsberechtigte.
Ist das rechtens, also ist das tatsächlich verboten auch wenn es ein Nichtraucherbereich ist? Natürlich abgesehen vom Hausrecht (?)
Im übrigen ist es durchaus seltsam in der heutigen Zeit neben dem rauchfreien Bahnhof eine Raucherkneipe von der Stadt bzw. Ordnungsamt genehmigen zu lassen. Gäste werden natürlich auch teilweise vergrault.

Wo ist denn diese gemütliche, naturgemäß verqualmte Kneipe, in der man noch Rauchen darf?

Mal ein Beispiel aus Niedersachsen:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/gesundheit/gesundheitsforderung_pravention/nichtraucherschutz/fragen_und_antworten/fragen-antworten-zum-nichtraucherschutz-180992.html#:~:text=Vollständig%20umschlossene%20Nebenräume%20von%20Gaststätten,vollständig%20vom%20Hauptraum%20abgeschlossen%20ist.

Grundsätzlich besteht in Lokalen Rauchverbot. Die Ausnahme in „1-Raum-Kneipen unter 75 m²“ in denen geraucht werden darf, weil man hier gar keine Trennung Raucher/Rauchfrei machen kann ist eine Ausnahme. Und überall und immer gilt "Unter 18 Jahren raus "

Also was die Bedienung zu Euch sagte ist sicher völlig korrekt.
Und ebenso natürlich braucht die Kneipe eine Genehmigung (Ausnahme < 75 m") in der sie auch nachweisen muss wie sie den Nichtraucherschutz sicherstellen will, also bauliche Abtrennung, Lüftungsanlage usw.

MfG
duck313

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Hallo,

es gibt nur wenige Bundesländer, in denen das Rauchen in der Gastronomie überhaupt noch erlaubt ist. Die Regelung in Niedersachsen kenne ich, daher lautet für Niedersachsen die Aussage wie folgt: wenn das Rauchen erlaubt ist, dürfen Minderjährige nicht rein (Kurzfassung).

Gruß
C.

Was meinst du in diesem Fall mit „Bereich“?:thinking:
Vielleicht war das nur ein Pseudo-Nichtraucherbereich,
und entsprach nicht den gesetzlich erforderlichen Abtrennungen!?
(z.B. extra Raum)

Somit wäre es insgesamt eine reine Rauchergaststätte, und Personen unter 18 haben Zutrittsverbot.

Ich glaube schon dass dieser abgetrennte Raum den gesetzlichen Anforderungen entspricht als Nichtraucher Bereich.

Danke an alle für die Antworten! Dachte mir schon dass hier vom Kellner richtig reagiert wurde.
Aber wie gesagt am Bahnhof das einzige Lokal, ein Café (im Grunde keine Kneipe) in der Kinder und Jugendliche nicht rein dürfen finde ich total daneben. Café Lion am Bahnhof in Schwäbisch Gmünd

Naja, der Wirt hat entschieden, dass er auf Raucher als Gäste nicht verzichten will und die Konsequenz ist, dass er eben auch auf Familien mit Kinder verzichten muss, wobei den ja auch nur interessieren muss, wie sein Geschäft läuft und nicht, wie das Umfeld so aussieht und ob das interessante Alternative für Reisende oder Ortsansässige bereithält.

Am Ende ist natürlich die Landesregierung verantwortlich, die sich unter dem Druck der Gastwirte dafür entschieden hat, so eine Sonderregelung einzuführen, die insbesondere den Gesundheitsschutz der Angestellten ignoriert.

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