Raucherwohnung

Hallo. Kann mir jemand sagen, ob der Mieterbund Gutachter anbietet wenn es um die Streiftage geht ob nur ein Raum wegen Rauch gestrichen werden muss oder die ganze Wohnung?
Danke

Ja, Mietervereine und die Verbraucherberatung haben sachverständige Fachleute, die Begutachtungen durchführen.
Bei Raucherwohnungen geht es meist um den an der Farbe und Einrichtungsgegenständen haftenden Geruch, der sich in allen Räumen ausgebreitet hat. Deshalb kann mehr als der Hauptrauchraum betroffen sein.

MfG
duck313

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Hi, das kann im Extremfall soweit gehen, das der Putze entfernt und neu aufgetragen und die Heizkörper erneuert werden müssen. Dass diese Kosten nicht annähernd mit der Mietkaution gedeckt sind, kann man sich vorstellen und führen flugs zum Streit.
Ich hörte von einem Fall, da sollte die Sanierung einer 3-Raum-Wohnung nach dem Tod des Mieters (80 Zigaretten am Tag) um die 5.000,- € kosten. Ein nennenswertes Vermögen hat er nicht hinterlassen und so blieb es am Vermieter kleben wie Teer auf dem Heizungsrohr.

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Ja, dort kann man entsprechende Dinge begutachten lassen. Stellt sich nur die Frage, was man davon hat? Denn das sind dann natürlich Partei-Gutachten, die zudem auch noch aus einem eindeutig identifizierbaren Lager mit klarer Tendenz stammen. D.h. um es mal zu überspitzen: Da können die Wände schwarz sein, und man wird da immer noch zu hören bekommen, was man als Mieter hören will: „Alles kein Problem“

Ist dann aber doch ein Problem, wenn der Vermieter seine Forderung auf Ersatz der Sanierungskosten gerichtlich durchsetzt, und das Gericht dann auf seinen Beweisantrag hin einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, das dann zu einem ganz anderen Ergebnis kommt, und man dann nicht nur die Sanierungskosten sondern auch noch die Kosten des ganzen Verfahrens (inkl. Kosten für das untaugliche eigene und das vom Gericht erwartbar als brauchbar bewertete Gutachten des von ihm selbst beauftragten SV) zu tragen hat.

D.h.: Ja, man kann natürlich solche „Gefälligkeitsgutachten“ bekommen. Einen erfahrenen Vermieter werden sie regelmäßig nicht überzeugen, und am Ende wird es ggf. teurer, als es notwendig gewesen wäre.

Daher nicht einfach so beauftragen, sondern dem Vermieter anbieten, dass man sich zur Streitschlichtung auf einen Gutachter verständigen könnte, dessen Gutachter dann von beiden Seiten zu akzeptieren ist. Und weil beide Seiten vermutlich nicht gar so viel Gutachter kennen, denen sie auch noch beide vertrauen würde, dass diese nicht parteiisch sind, sollte man die Auswahl der zuständigen Kammer überlassen, die man dann um Benennung eines geeigneten SV bittet.

Ein Kunde von mir vermietet auch eine „Raucherwohnung“ und hat das beim letzten Mieterwechsel auch in die Annonce geschrieben. Es gibt genug Hardcore-Raucher, die sich nicht daran stören.
Nur die Handwerker (ich) bekommen Würgreiz beim Betreten der Bude.

Wenn du über so einem wohnst, und der Gestank zieht durch den Versorgungsschacht und du kannst es aus deinem Spülkasten am WC riechen. Geschwiegen vom Treppenhaus, wenn der mal draußen war aus seiner Höhle.

Ich vertrat mal vor Jahren pro bono ein Original unserer Stadt, das gerade im hohen Alter seine Sachen nicht mehr alleine auf die Reihe bekam. Die klassische Mischung aus „Hans-Dampf-in-allen-Gassen“ und „gescheiterte Existenz“. Ein durchaus sympathischer Kerl, mit dem man Mitleid haben, und den man irgendwie auch bewundern konnte. Da gab es dann einige zu wohlmeinende Menschen im Umfeld, die meinten, ihn von den Kosten einer umfangreicheren Sanierung seiner Raucherwohnung mit entsprechend großzügiger und durch keine juristische Lebenserfahrung getrübte Rechtsauslegung bewahren zu können. Ich musste mich bei diversen Leuten in der Stadt-Prominent sehr unbeliebt damit machen, dass ich das anders sah, und konnte ihn gerade noch so eben davor bewahren, es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen, bei dem er sicher baden gegangen wäre. Ja, die Kosten der Sanierung waren ein massives Problem, aber die Kosten der Sanierung + der Kosten eines verlorenen Verfahrens mit Gutachter wären ein noch viel größeres Problem gewesen.

Man soll sich in solchen Situationen nichts in die Tasche lügen oder Leute befragen, von denen man weiß, dass die die gewünschte, leider aber nicht die nötige Antwort geben werden.