Rauchgeruch in Wohnung

Guten Morgen!

Ein Mieter einer Einraumwohnung (Wohnraum mit Küche, Bad separat), Nichtraucher, leidet unter Rauchgeruch in seiner Wohnung. Der zunächst als Ursache vermutete Vormieter wars nicht, sondern anscheinend gibt es „Geruchs-Brücken“ zur Wohnung des stark (Pfeife) rauchenden Nachbarn. Eine Geruchsquelle befindet sich dabei im Bad: Hinter der Toilette befindet sich ein Hohlraum mit eingebautem Spülkasten sowie Wasserrohren. Über dem Spülkasten ist noch ein kleines Türchen mit Zugang zum Wasserzähler. Der Hohlraum ist offenbar von beiden Wohnungen aus zugänglich, dort riecht es extrem stark nach Rauch. Aus den Ritzen an der Spülung sowie dem Türchen zum Wasserzähler zieht der Rauchgeruch ins Bad des Mieters. Alle Ritzen am Türchen sind abgeklebt, da muss man ja nicht mehr als einmal im Jahr ran, das geht mit der Spüle aber nicht, ohne sie außer Gefecht zu setzen (und die daraus resultierende Geruchsbelästigung wäre wohl nicht besser… -.- )

Eine weitere Quelle befindet sich offenbar hinter der Einbauküche: in den unteren Schränken riecht es stark nach Rauch. Da der Mieter nicht hinter die Schränke gucken kann, ohne die Einbauküche zu demontieren, ist nicht ganz klar, was die Ursache ist. Vermutlich ist einfach ein Loch in der Wand zum Nachbarn, oder irgendwelche Ecken sind nicht sauber abgedichtet oder irgendsowas.

Der Mieter leidet darunter tatsächlich, zumal er auswärts immer häufiger feststellt, dass mittlerweile auch seine Kleidung nach dem Rauch des Nachbarn riecht.

Wie’s der Zufall so will, interessiere ich mich nun brennend dafür, was ein Mieter dieser Situation wohl machen könnte. Hat er irgendwelche Rechte bezüglich der „Abdichtung“ der Wohnung? Ist dies gar ein Fall, wo man über Mietminderung mal mit einem Anwalt reden könnte/sollte, um bei nicht-Kooperation des Vermieters ein bisschen Druck auszuüben? Oder, angenommen ein Umzug ist keine Option: ist aushalten und dran gewöhnen die einzige realistische Option, die der Mieter hat?

Ich hoffe auf Rat!

Liebe Grüße,
Inka

Argumentationshilfe für das Gespräch mit dem Vermieter:
Wo Luft durch kommt, kommt auch Rauch und Feuer durch. Das bedeutet, dass die erforderliche brandschutztechnische Abschottung der Wohnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Im Schadensfall könnten sich da zivilrechtliche, versicherungsrechtliche und vor allen Dingen strafrechtliche Probleme ergeben.

vnA

Hallo Inka,
mal vornweg - ich würde wieder ausziehen. Das ist für mich ein Kette ohne Ende. Mietminderung - davon ist der Dich störende Rauchgeruch auch nicht weg. Vor allem geht es an die persönliche Substanz/ Seele. Ich bin geruchsempfindlich und weiß wovon ich spreche. Auf jeden Fall würde ich mit dem Vermieter darüber sprechen.

Gutes Gelingen brombeerstrauch

Also erstmal kann ich mir sehr gut vorstellen, wie sehr du leidest! Eine Frage, die wichtig ist, ist: Gehören alle Wohnungen einem Eigentümer oder verschiedenen? Wenn der Raucher schon lange dort wohnt ist dem Vermieter dieses „Rauchgeruchsproblem“ sicher bekannt!Natürlich ist so eine Rauchbelästigung ein Mietminderungsgrund, erkundige dich aber bitte vorsichtshalber auch beim Mieterschutzbund. Ein Mieter ist verpflichtet, die gemietete Wohnung zu pflegen, dazu gehört auch das regelmäßige Lüften!
Ich selbst finde es eine starke Lebenseinschränkung, wenn man unter dieser Voraussetzung irgendwo leben muss. Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit Rauch von einem Raucherehepaar, was schräg über mir wohnte, und wo der Rauchgestank durch die geschlossenen Fenster in mein Schlafzimmer drang. Gott sei Dank haben beide nach dem ersten Herzinfarkt aufgehört zu rauchen.
Vielleicht sprichst du auch einfach mal ganz nett diesen Raucher an und sagst ihm, dass der Rauchgestank in deiner Wohnung ist! Viel Glück bei der Problemlösung!
Sigi