Guten Morgen!
Ein Mieter einer Einraumwohnung (Wohnraum mit Küche, Bad separat), Nichtraucher, leidet unter Rauchgeruch in seiner Wohnung. Der zunächst als Ursache vermutete Vormieter wars nicht, sondern anscheinend gibt es „Geruchs-Brücken“ zur Wohnung des stark (Pfeife) rauchenden Nachbarn. Eine Geruchsquelle befindet sich dabei im Bad: Hinter der Toilette befindet sich ein Hohlraum mit eingebautem Spülkasten sowie Wasserrohren. Über dem Spülkasten ist noch ein kleines Türchen mit Zugang zum Wasserzähler. Der Hohlraum ist offenbar von beiden Wohnungen aus zugänglich, dort riecht es extrem stark nach Rauch. Aus den Ritzen an der Spülung sowie dem Türchen zum Wasserzähler zieht der Rauchgeruch ins Bad des Mieters. Alle Ritzen am Türchen sind abgeklebt, da muss man ja nicht mehr als einmal im Jahr ran, das geht mit der Spüle aber nicht, ohne sie außer Gefecht zu setzen (und die daraus resultierende Geruchsbelästigung wäre wohl nicht besser… -.- )
Eine weitere Quelle befindet sich offenbar hinter der Einbauküche: in den unteren Schränken riecht es stark nach Rauch. Da der Mieter nicht hinter die Schränke gucken kann, ohne die Einbauküche zu demontieren, ist nicht ganz klar, was die Ursache ist. Vermutlich ist einfach ein Loch in der Wand zum Nachbarn, oder irgendwelche Ecken sind nicht sauber abgedichtet oder irgendsowas.
Der Mieter leidet darunter tatsächlich, zumal er auswärts immer häufiger feststellt, dass mittlerweile auch seine Kleidung nach dem Rauch des Nachbarn riecht.
Wie’s der Zufall so will, interessiere ich mich nun brennend dafür, was ein Mieter dieser Situation wohl machen könnte. Hat er irgendwelche Rechte bezüglich der „Abdichtung“ der Wohnung? Ist dies gar ein Fall, wo man über Mietminderung mal mit einem Anwalt reden könnte/sollte, um bei nicht-Kooperation des Vermieters ein bisschen Druck auszuüben? Oder, angenommen ein Umzug ist keine Option: ist aushalten und dran gewöhnen die einzige realistische Option, die der Mieter hat?
Ich hoffe auf Rat!
Liebe Grüße,
Inka