Rauchmelder: wie viele, wie aufteilen und vernetzen?

Hallo,

mein Vater bestitz ein 3-Familien-Haus mit aussemliegendem Treppenhaus.
Das EG bewohnt er selbst, OG und DG sind vermietet. Alle Wohungen verfügen über 4,5 Zimmer / Küche / Bad mit je ca. 120m² Wohnfläche.

Nun steht er ja in der Pflicht, die Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten.
Bin mir hier aber sehr unsicher, wie wir hier vorgehen sollen…

  • wie viele Rauchmelder pro WE machen Sinn?
  • wie soll man mit dem aussenliegenen Treppenhaus verfahren?
  • wie sieht es aus in Sachen Heizungskeller / Öllagerraum?
  • macht hier eine Vernetzung via Funk Sinn (damit z.B. der Melder im Schlafzimmer auslöst, wenns im Heizungskeller brodelt)
  • kann mir jemand für unseren Zweck hier vernünftige Produkte empfehlen? Die Flut an Angeboten im www verunsichert mich nur zunehmend…

Danke für Eure Unterstützung!

Hallo
Auf jeden Fall immer Deckenmitte in jedem Zimmer und Flur . Küche und Bad werden ausgeschlossen . Im Treppenhaus oben unter die Decke . Im Heizungskeller kann man einen montieren und im Tankraum muss nicht sein . Jeder Baumarkt bietet eigentlich gute Melder an.
viele Grüße  noro

Ich würde in dem Außenliegenden Treppenhaus auf jede Etage einen an die Decke schrauben und ansonsten auch möglichst im Wohnzimmer und den anderen Zimmern außer Bad und Küche.

Danke schon mal für die Antwort.

Was hältst Du von der Idee mit dem Vernetzen?
Hintergrund der Idee ist, dass die Bewohner im DG einen möglichen Alarm vom Keller auch mitbekommen, da bei einem Kellerbrand ja der Flruchtweg Treppenhaus abgeschnitten wäre…?!

Zusatz
Wenn man nicht unbedingt möchte dass im ganzen Haus Panik ausbricht sollte man sich überlegen ob man Funkmelder nehmen soll oder nicht . Die sind auch etwas teurer .
viele Grüße  noro

Moin, moin,

es gibt für Rauchwarnmelder keine Vermutungen und „ich würde“, sondern eindeutige Vorschriften.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gleichzusetzen mit der „Nichtinstallation“. Es handelt sich um ein Vergehen, welches keine Strafe nach sich zieht.

Entsteht jedoch durch unsachgemäße oder mangelnde Montage ein Personenschaden, wird das Ganze SOFORT ein Fall für den Staatsanwalt.

In der DIN 14676 ist EINDEUTIG geregelt wie und wo Rauchwarnmelder zu installieren sind.
kurz:
a) in Schlafräumen
b) in allen Fluchtwegen der Wohneinheit.

Eingesetzt werden dürfen ausschließlich RW-Melder die nach DIN EN 14604 (Herstellungsvorschrift) hergestellt wurden.

Für die Installation der RW-Melder gibt es ebenso Vorschriften, wie für die vorgeschriebenen Prüfungen und deren Dokumentation.

mfg tugu

PS: in Fluchtwegen außerhalb der Wohneinheit (gemeinsames Treppenhaus) besteht KEINE RW-Melder-Pflicht.

Hallo,

es ist natürlich lobenswert, alle Rauchmelder über Funk zu vernetzen. Aber denke daran, dass bei einem Fehlalarm das ganze Haus alamiert wird.

Wie bereits beschrieben sollten Bad und Küche nicht mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Normalerweise sind die Rauchmelder so laut, dass die anderen Mietparteien auch ohne Funkverbindung den alarm wahrnehmen.

Es könnte meiner Meinung nach Sinn machen, die Rauchmelder vom Heizungskeller (und ggf. anderen Kellern) per Funk zu dem Treppenhaus Melder zu verbinden, damit der dann Alarm schlägt und alle weckt.

Viel Erfolg

PS frgae doch auch mal bei der Feuerwehr nach, kostet nichts und ist neutral

Hallo,

die Idee, den Melder aus dem Keller nur mit dem im Treppenhaus zu vernetzen, ist mir nachträglich auch noch eingefallen :smile:

…genau deswegen frage ich ja nach und „bastel“ nicht einfach drauf los.

Warum allerdings ein außenliegendes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus, das ja als gemeinsamer Fluchtweg für alle Etagen dient, von der Melderpflicht ausgenommen ist, bleibt mir rätselhaft.

Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt: Das Treppenhaus ist außenliegend von den Wohnung aus gesehen, aber immer noch ein Teil vom Haus,
also keine Feuertreppe im Sinne von Stahl-Wendeltreppen…

Moin, moin,

selbst wenn das Treppenhaus innen liegen würde, gilt es gem. DIN und der Bauordnungen NICHT als Fluchtweg im überwachungstechnischen Sinne.

Zu überwachen sind Schalfräume und Fluchtwege innerhalb der Wohneinheit (Wohnung):

Zitat DIN: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen.
Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarn-melder zu installieren.“

Gemeinschaftlich genutzte Räume: „Mehrfamilienhäuser verfügen in der Regel neben mehreren in sich geschlossenen Wohnungen über allgemein genutzte Räumlichkeiten wie Keller, Speicher und Treppenräume. Diese Räume sind keiner Wohnung direkt zugeordnet und auch nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen. In den
Zeiten, in denen Personen sich darin aufhalten, ist davon auszugehen, dass die Personen über ihre volle Wahrnehmungsfähigkeit verfügen und in der Lage sind, rechtzeitig Gefahren zu erkennen, um entsprechend angepasst reagieren zu können.
Es muss damit gerechnet werden, dass bei der Brandentwicklung die gemeinsam genutzten Bereiche durch die mögliche Rauchausbreitung für die Bewohner nicht als Fluchtweg benutzt werden können.
Wenn in solchen Bereichen eine Überwachung auf Rauchentwicklung erfolgt, sind die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.“
Zitat Ende

mfg tugu

1 Like

Halloo noro,

Auf jeden Fall immer Deckenmitte in jedem Zimmer und Flur .

So pauschal kann man das nicht stehen lassen.

Bei Decken mit Absätzen muss man den höchsten Punkt wählen.

Dies ist aber wiederum falsch bei schrägen Decken (Dachgiebel). Hier bildet sich gerne ein Poltet aus heisser Luft, sodass die obersten 20-30cm Rauchfrei bleiben können.

Balken und Träger können die Decke in Kammern unterteilen. Je nachdem benötigt man dann für jede Kammer einen Rauchmelder:

http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchwarnmelder-mon…

MfG Peter(TOO)

Hallo Fragewurm,

Hier eine grundlegende Übersicht:
http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchwarnmelder-mon…

Allerdings kann es durch die Gebäudeversicherung Regional noch Abweichungen geben.

Grundsätzlich sollte man bei den Versicherungen nachfragen, was die so bieten!
Teilweise bekommt man da verbilligte Melder und die Prämie kann sinken.

MfG Peter(TOO)

ok, danke,

werde den Hausherrn darauf hinweisen…