Rauchmelder

Hallo Experten,

wenn in BY ein Aufenthaltsraum eine Tür ins Freie hat, muss dann in diesem Raum ein Rauchmelder installiert werden?

Beispiele zum Thema Fluchtweg:

  • Wohnzimmer im Erdgeschoss mit Tür zur Terrasse
  • Arbeitszimmer im 1. Stock mit Tür zum Balkon

Kommen vom Netz genommene Fernsehgeräte oder Computer als Brandquellen in Frage?
Stimmt es, dass die Ausstattung mit Rauchmeldern von keiner Obrigkeit kontrolliert wird?

Gruß F.

Hallo!

Ob der Aufenthaltsraum (wo man auch schläft) einen Ausgang ins Freie hat ist für den Rauchmelder unbedeutend.
es zählt allein der Raum.
Und wenn man sich dort lange aufhält oder drin schläft dann braucht er Rauchmelder.
Der Melder ist dort also wegen der Raumeigenschaft als „Aufenthaltsraum“ und nicht weil der Raum auch „Fluchtweg“ sein kann.

Zusätzlich brauchen die Fluchtwege vom Raum ins Freie Rauchmelder. Also üblich die Flure vor solchen Aufenthaltsräumen Richtung Haustür. Das können lange Wege sein, die mehr als 1 Melder erfordern.

Und ja, niemand von Behördenseite überprüft den Einbau oder die Funktion der Melder.
Das ist laut Vorschrift dem Hauseigentümer übertragen. Er muss es sicherstellen, dass es eingebaut und betriebsbereit gehalten wird.

MfG
duck313

9-Volt-Block hält so 4 Jahre

simple Rauchmelder Geräte haben die besondere 9 Volt Batterie.
Kopfzerbrechen machen
Preise zwischen Aldi,lidlRewe… 0,75 Euro zwischen 9 Euro

und der 2 Stück mindestverkauf
ratsam 0,75 euro alle 2 jahre am 3.10 wechseln sonst droht der
pip pip piieeeeeeeeeeeeeeeeep mitten in der nacht streßßßßß

Hallo F.,

Das Risiko wird wesentlich kleiner, aber nicht Null!
Es besteht immer noch ein gewisses Risiko, dass z.B. bei einem Blitzschlag, über die Antennen- oder Telefon-Leitung (Internet) ein Brand ausgelöst wird.

Es ist kein Personal für eine Kontrolle vorgesehen.

Allerdings kannst du Probleme nach einem Brand bekommen.
Die Versicherung kann u.U. Abzüge machen, wenn der Schaden mit Brandmeldern anders verlaufen wäre…

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,

hier wird noch diskutiert. Rauchmelder schützen Leben. Kein Rauchmelder und Personenschaden da wirds eng für den Nutzer.

Kein Personenschaden (ich war nicht daheim) Wer soll meine Rauchmelder hören?

Es gibt Versicherungstechnisch für Privatpersonen keine Rauchmelderpflicht.

Rauchmelder schützen Leben KEINE Sachwerte.

Nazürlich sollte man länger unbenutze Geräte auch von Antenne oder Telefon trennen, nicht nur vom Strom.

Kommt auf den 9Vblock an. Es gibt auch Alkalibatterien, die nur 2,5 Jahre halten. Markenware übrigens…