Rauchmelderinstallation

Hallo allerseits,

bei einem Bekannten soll ich in einem Raum der folgenden Form (Zeichnung nicht maßstabsgetreu)

raumx

einen BJ-ProLine Rauchmelder installieren.

Der linke Teil (ca. 5mx4m) wird als Wohnraum genutzt, während der rechte Teil (ca. 3mx3m) als Schlafraum genutzt wird, somit zwangsweise einen Rauchmelder haben muss.

In der Mitte des Raums (rot markiert) besteht eine hölzenere Abhängung (Verkleidung), die von der Decke gemessen ca. 15cm abhängt und auch ebenso breit ist. Die gelb markierten Kreise sind 25cm Rundleuchten, welche sich jeweils zentriert in den beiden Räumen befinden. Fenster befinden im Raum links dann links außen und links oben außen (Terrassentür) , sowie im Raum rechts unten mittig zentriert.

Genau mittig auf dieser Abhängung hätte der Bekannte gerne den Melder installiert bekommen.

Fragen:

  1. Ist dieser Anbringungsort zulässig?
  2. Wenn nein, wo wäre der Melder anzubringen bzw. wo würdet ihr in anbringen?
  3. Müssten ggf. aufgrund dieser „Trennung“ zwei Melder installiert werden, sofern der Wohnraum auch überwacht werden soll?

Gruß
HH

Rauch steigt nach oben. Ergo ergibt die Anbringung unter der Abhängung keinen Sinn. Im betroffenen Raumteil müsste sich erst der Bereich bis hinunter zur Abhängung mit Rauch füllen, bevor der Melder was merken kann. Das gleiche gilt auch für eine Rauchquelle im jeweils anderen Teil des Raums bei Montage nur eines Melders dort.

Also: zwei Melder installieren - einen rechts, einen links, jeweils zentral.

zentral, also mittig, geht ja schon mal nicht, da dort ja die Leuchten hängen und von jeder sowie von den Wänden mindestens 50cm Abstand zu wahren ist.

Gruß
HH

PS Der Rest war bekannt. Die Frage bleibt, ob es nicht trotzdem zulässig ist.

Dass Du die Dinger nicht an die Lampe schraubst habe ich jetzt einfach mal vorausgesetzt.

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Glatt übersehen. Da das Ländersache ist, kann ich Dir nicht wirklich konkret drauf antworten. Als Beispiel findet man aber in der NRW-Bauordnung (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#ANLAGEN) in §49 Abs.7:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Wenn der Rauchmelder also falsch angebracht wird, entspricht er zumindest in NRW nicht den Vorschriften.
Die von Dir genannten 50cm stehen übrigens vermutlich auch nicht in irgendeiner Norm.

Abgesehen davon: geht es Dir nur um die Vorschrift oder vielleicht auch ein klein wenig um den Sinn der Geräte?

Noch ein Link:


Achte mal auf das dritte Bild.

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MfG
duck313

Hallo HH,

Grundsätzlich muss ein Rauchmelder am höchsten Punkt montiert werden. Allerdings gilt dies nicht bei Dachschrägen! Direkt unter den Giebel sammelt sich rauchfreie heisse Luft, deshalb muss der Rauchmelden in diesem Fall etwa 20-30cm tiefer montiert werden.

Wird der Raum z.B. durch einen Unterzug in zwei Kammern unterteilt, müssen auch zwei Melder installiert werden.

Bei Deckenleuchten muss der Melder etwa 30-50cm seitlich versetzt werden. Die Leuchte erzeug immer Wärme, was einen Luftstrom erzeugt, welcher auch Staub aufwirbelt. Zu nahe über der Leuchte kommt es dann zu Fehlalarmen.

Meist macht es Sinn den Melder in Richtung Tür zu versetzen. Bei mehreren Türen ist der Fluchtweg massgebend.
Bricht in deinem Fall ein Brand im Wohnzimmer aus, kommt der Rauch durch die Tür ins Schlafzimmer. In türnähe spricht er früher an als in der Zimmermitte.

Aber wie schon geschrieben wurde sind die Genauen Vorschriften und Empfehlungen Ländersache, bzw. werden von der Gebäudeversicherung erlassen.

Die Feuerwehr und die Gebäudeversicherungen beraten dich gerne und haben auch Merkblätter, mit Anleitungen für die Selbstmontage. Ist alles auch über das Internet einsehbar.
Meistens gibt es da auch Empfehlungen zu getesteten Meldern, es ist auch einiges an Schrott auf dem Markt. Manchmal gibt es sogar günstige Angebote der Versicherungen.

Am einfachsten sucht man sich die Webseite der lokalen Feuerwehr, dann kommt man auch an die lokal geltenden Bestimmungen.

MfG Peter(TOO)

Das ist eine Frage, die ich mir bei den ganzen Rauchmelderdiskussionen auch immer wieder stelle. Wobei ich nicht die rein technischen Fragen in Bezug auf bestmögliche Positionierung, sondern die gegenteiligen Fragen in Bezug auf die Vermeidung zusätzlicher „wahnsinniger“ Investitionen für einen weiteren Rauchmelder, oder die bestmögliche Vermeidung einer Montage - zumindest da wo er ganz offensichtlich den größten Sinn ergeben würde - … meine, um lieber einem gestalterischen Anspruch als der Sicherheit zu genügen. Da kann man dann nur sagen: Schöner sterben in schönen Räumen.

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