Hallo allerseits,
bei einem Bekannten soll ich in einem Raum der folgenden Form (Zeichnung nicht maßstabsgetreu)
einen BJ-ProLine Rauchmelder installieren.
Der linke Teil (ca. 5mx4m) wird als Wohnraum genutzt, während der rechte Teil (ca. 3mx3m) als Schlafraum genutzt wird, somit zwangsweise einen Rauchmelder haben muss.
In der Mitte des Raums (rot markiert) besteht eine hölzenere Abhängung (Verkleidung), die von der Decke gemessen ca. 15cm abhängt und auch ebenso breit ist. Die gelb markierten Kreise sind 25cm Rundleuchten, welche sich jeweils zentriert in den beiden Räumen befinden. Fenster befinden im Raum links dann links außen und links oben außen (Terrassentür) , sowie im Raum rechts unten mittig zentriert.
Genau mittig auf dieser Abhängung hätte der Bekannte gerne den Melder installiert bekommen.
Fragen:
- Ist dieser Anbringungsort zulässig?
- Wenn nein, wo wäre der Melder anzubringen bzw. wo würdet ihr in anbringen?
- Müssten ggf. aufgrund dieser „Trennung“ zwei Melder installiert werden, sofern der Wohnraum auch überwacht werden soll?
Gruß
HH