Hallo Fabian,
ich tu mich sehr schwer mit der Frage, weil das für mich nicht unbedingt alles hierarchisch ist. Ich versuche mein Bestes, so erscheint es für mich zumindest logisch zusammengehörig:smile:
Bundesraumordnung
Steht über allem, Rahmenrechtskompetenz des Bundes
Ministerkonferenz für Raumordnung
Gremium für Absprachen zwischen Bund und Ländern
Landesplanung
die in den Ländern um- und eingesetzte Raumordnung
Regionalplanung
detaillierte Planung für Teilräume des Landes
Gegenstrom
Im Gegenstromprinzip nehmen die an die Ziele der RO Anpassungspflichtigen mit Einfluss auf die Ausgestaltung der Ziele der Regionalplanung (nach Ländern sehr unterschiedlich, bei uns in Bayern sind kommunale Pflichtverbände Träger der Regionalplanung)
Fachplanung
Planung auf Bundes- oder Landesebene (oder auch drunter, z.B. Kreis), die sich auf einen Bereich (z.B. Straßenbau) beschränkt und nicht wie Raumordnung Querschnittsplanung über alle oder mehrere Bereiche hinweg ist
Kommunalplanung
Planung auf der Ebene und in der Verantwortung der Kommunen,
Anpassung
die sich aber den staatlichen Vorgaben aus den Fachplanungen und denen der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) anpassen muss
Träger öffentlicher Belange
Die TöB sind an der kommunalen Planung zu beteiligen, um den möglicherweise von der Kommunalplanung Betroffenen, die Möglichkeit zu geben, ihre Belange einzubringen
Ich hoffe, es hilft Dir etwas weiter.
Viel Glück
ufri
Hierarchie der folgenden Begriffe gesucht:
- Träger öffentlicher Belange
- Gegenstrom
- Bundesraumordnung
- Landesplanung
- Fachplanung
- Ministerkonferenz für Raumordnung
- Kommunalplanung
- Regionalplanung
- Anpassung
Ich habe die richtige Reihenfolge nach diversen Versuchen
nicht gefunden.
Kennst du die Lösung?
Hochverdichtete Grüße
Fabian