Räumungsklage sofort oder erst nach ein paar Wochen?

Hallo an alle Spezialisten,

ich hätte mal wieder eine Frage bzw. bräuchte eher einen Rat. Das Thema behandelt grob umrissen „Säumiger Mieter in Zusammenhang mit Räumungsklage“. Konkret geht es in meiner Situation darum, ob ich aufgrund fristloser Kündigung sofort eine Räumungsklage einreichen soll oder doch noch die wenigen Wochen warten soll bis zur behelfsweisen ordentlichen Kündigung.

Folgende Situation:
Meine Mieterin zahlte im September und auch im Oktober keine Miete. Hatte im September eine Mahnung geschickt, diese blieb unbeantwortet. Hierauf erfolge im Oktober die fristlose Kündigung (zum 15.11.2017) sowie behelfsweise die ordentliche Kündigung zum 31.01.2018. Zugestellt per Gerichtsvollzieher, lt. Anwalt soweit alles in Ordnung.

Soweit sogut: im November wurde dann die reguläre Miete bezahlt, außerdem wurde zumindest schon mal die Septembermiete nachgezahlt.
D.h. zum 15.11. war nur noch die Oktobermiete ausstehend. Habe hierauf mit der Mieterin das Gespräch gesucht, und mir wurde zugesagt, dass zum 01.12. auch der Oktober nachbezahlt wird und zusätzlich noch die reguläre Miete. Unter diesem Aspekt hatte ich erstmal keine Räumungsklage eingereicht, weil die ja mit der Nachzahlung sowieso gegenstandslos geworden wäre.

Nun haben wir den 11.12. und der Stand ist der, dass der Dezember ebenfalls regulär einging, der Oktober jedoch nach wie vor nicht nachgezahlt worden ist. Sprich, die Grundlage für eine Räumungsklage ist nach wie vor gegeben. Jetzt stellt sich die Frage, „riskiere“ ich derzeit die Räumungsklage - mit dem Risiko, dass diese per baldiger Nachzahlung der Miete erstmal hinfällig wird? Ich müsste dann im ungünstigsten Falle zum 31.01.2018 nochmals eine Räumungsklage einreichen, und falls die Mieterin nicht solvent ist, hätte ich quasi die doppelten Kosten.

Oder soll ich im Hinblick darauf, dass bis zum 31.01.2018 sowieso nicht mehr so lange hin ist, einfach bis Ende Januar warten. Im günstigsten Falle würde die Mieterin ausziehen, im ungünstigste Falle hätte ich bei der Räumungsklage einige Wochen verloren.

Das Ganze ist aus meiner Sicht eher eine Bauchentscheidung (Zitat meines Anwalts), trotzdem würden mich eure Meinungen interessieren?

Danke vorab für jede Meinung und viele Grüße
Alex

Was schon mal strittig ist, vor allen nach dieser entscheidung, (würde allerdings auch noch weiterhin die Doppelte Kündigung machen):

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unwirksamkeit-einer-ordentlichen-kuendigung-neben-einer-fristlosen-kuendigung-im-mietrecht_119461.html

Die Heilung der fristlosen Kündigung ist nur einmal, in einen Zeitrahmen von 2 Jahren Möglich.

Davon würde ich ausgehen. Oder welchen Grund könnte es sonst geben, seine Miete nicht zu zahlen, wenn man schon die fristlose Kündigung hat?

Möglicherweise denkt sie allerdings, dass sie ja jetzt nur noch eine Miete im Rückstand ist, so dass eine Fristlose Kündigung dadurch nicht mehr geht. Dennoch wird sie finanziell ziemlich klamm sein.

Danke für den Antwortversuch, leider beantwortet das meine Frage nicht. Ich hatte weder nach der Rechtssicherheit meiner Kündigung noch nach einer 2 maligen Heilung gefragt.

Danke für den Antwortversuch, leider beantwortet das meine Frage nicht.

Doch hilft dir, da du spätestens nach der ersten Heuilung fristlos kündigen kannst. Übringesn ist die erste fristlose kündigung immer noch vorhanden, da deine ansprüche nicht komplett befridigt wurde. Sollte dein Anwalt näheres wissen