Hallo Guten Tag:
Person A braucht Hilfe und bitte die Experten um Hilfe.
Person A hat heute eine Vorladung vom Gericht bekommen, es geht um Räumungsklage.
Das könnte die mündliche Verhandlung sein. Der Termin ist in 6 Wochen.
Muss man zu dem Gerichtstermin auch dann, wenn man die Mietschulden begleicht?
Ja.
Es ist doch gekündigt worden (fristlos, ersatzweise fristgerecht sicherlich) und da du das nicht beachtet hattest wurde Klage eingereicht.
Die Mietschulden muss man sowieso zahlen. Im Verfahren geht es um die Räumungsklage.
Wenn der Vermieter dir wohlgesonnen ist, seine Miete erhalten hat, dann könnte er die Klage zurückziehen.
Möglich wäre das. Das wirst Du wohl am besten abschätzen kenne aus dem bisherigen Verlauf der Sache. Das muss sich ja schon einige Zeit hinziehen !
Du könntest auch Kontakt mit dem Vermieter oder seinem Anwalt (wenn eingeschaltet) aufnehmen und fragen, ob Klage zurückgenommen werden könnte wenn Zahlung erfolgt.
Und ob Du dann dort wohnen bleiben kannst, also auch die Kündigung zurückgenommen wird.
Allerdings bleiben dann noch die bisherigen Kosten für das verfahren. Auf die will er sicher nicht verzichten.
MfG
duck313
Danke für Antworten.
Ich dachte, wenn man das Geld bezahlt, alle Mietrückstände, dass man dann zu dem Termin auch nicht erscheinen muss.
Nach der Klage gab es so etwas wie Schonfrist.
Soweit ich weiß, erledigt sich die fristlose Kündigung, wenn man die Mieten bezahlt.
Da liegst du falsch.
ja, die fristlose Kündigung erledigt sich durch die nachträgliche Bezahlung der Mietschulden, aber die meistens ebenfalls ausgesprochene fristgerechte Kündigung nicht.
Hallo,
wer will schon einen Mieter haben, dem man erst mit dem Gericht kommen muss, bis der mal seine Miete bezahlt. Der Vermieter hat bestimmt noch etwas anderes zu tun, als so einen Aufwand zu betreiben.
Von daher dürfte der Vermieter ein großes Interesse haben, das Mietverhältnis möglichst schnell zu beenden.
Schöne Grüße
Schrella