Rauswurf einer alleinerziehenden Mutter samt Kind

Guten Tag,
Ich wohne seit circa 1,5Monaten mit meinem mittlerweile Ex-Freund zusammen. Ich bin im Mietvertrag nur als „Mitbewohner“ in den Mietvertrag eingetragen und habe ihn leider nicht mit unterschrieben. Vor einer Woche hat er mir mitgeteilt, dass ich und meine 4-jährige Tochter innerhalb von 14 Tagen die Wohnung räumen sollen. Es war abgesprochen, dass wir am Samstag die Sachen packen und am Sonntag den Umzug durchführen. Nun schrieb er mir vorhin, dass er plötzlich am Sonntag keine Zeit hat und wir am Samstag umziehen sollen. Das ist leider nicht möglich, da die Helfer nur Sonntags Zeit haben, der Trasporter für Sonntag bestellt ist und die 14-tägige Frist, die er mir gesetzt hat, ja noch bis nächste Woche Mittwoch läuft…

Zudem hat er mir angedroht, dass er mir, insofern ich nicht bis übermorgen den Schlüssel abgegeben habe, die Polizei aufhetzt.

Nun zu der eigentlichen Frage, kann er mir, obwohl er eine Frist von 14 Tagen verlangt hat, einfach polizeilich vor Ablauf der Frist den Schlüssel abnehmen lassen? Darf er den vereinbarten Umzugs-Termin einfach wieder revidieren?
Ich bin total verzweifelt, da ich im Moment aufgrund der Neu-Berechnung der staatl. Unterstützung auch keine finanziellen Mittel zur Verfügung habe und mit meiner Tochter in der 1-Zimmer-Wohnung eines Bekannten untergekommen bin.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Hallo strickser,
was heisst du bist im Mietvertrag als Mitbewohner eingetragen? Stehst du als Untermieter oder sowas im Mietvertrag? Wenn ja, dann hast du genau die selben Rechte wie er als normaler Mieter… Du hast eine Tochter? D.h. du bist normalerweise nicht kündbar ohne neue Wohnung aber eben nur wenn du im MV als Untermieter drin stehst. Ich geb dir den Rat SOFORT bei dem Mieterschutzbund oder eben bei dem Mieterverein in deiner Stadt anzurufen und unverzüglich einen Termin aus zu machen mit denen ihrem Anwalt. Das kostet dich erstmal nichts, aber du must im Mieterverein eintreten, was dich gerade mal n paar Euro im Jahr kostet… Die beraten dich sofort und helfen auch sehr schnell. Das Beste ist wirklich heut noch da anzurufen. Das ist wohl die einzige Möglichkeit die dir bleibt ohne Probleme zu bekommen bis Samstag… SChilder genau dein Problem dann wird das schon! Ich wünsch dir Glück, und nicht aufgeben!! Gruß Francis

Hallo,

da kann ich leider keinen rechtlich verbindlichen rat geben. ich denke aber, dass sie als alleinerziehende mutter gewisse rechte haben. rufen sie doch mal beim sozialamt an vielleicht können die ihnen einen rat geben.

hat er ihnen schriftlich mitgeteilt, wann sie ausziehen müssen? vereinbarungen solcher art, ob schriftlich oder mündlich sind normalerweise bindend. wenn er aber nichts schriftliches hat kann er ihnen eigentlich gar nichts tun, auch nicht rauswerfen. die polizei wird auch nichts machen, wenn sie die reservierung des transporters vorlegen und damit beweisen, dass sie innerhalb kürzester zeit ausziehen.

das sind aber alles nur vermutungen meinerseits. lassen sie sich nciht einschüchtern!

viel glück!

Wow, das scheint ja ein sehr netter und fürsorglicher Ex-Freund zu sein…
Ich würde mich an den Vermieter wenden und die momentane Situation darstellen. Evtl. kann er auch die Fragen beantworten.
Wichtig ist, was im Mietvertrag geregelt und schriftlich festgehalten wurde - mündliche Absprachen zählen nicht so wirklich, da Aussage gegen Aussage steht.
Den Schlüssel vor dem Umzug abzunehmen, macht auch nicht wirklich Sinn, zumal ja noch die ganzen Möbel, Kleidungsstücke etc. in der Wohnung sind.
Vielleicht hilft es, noch mal in Ruhe mit dem Ex-Freund zu reden…???
Tut mir leid, aber mit mehr kann ich auch nicht helfen.

MfG

petra0801

Hallo,

ich kann Dir da leider nur bedingt helfen. Ganz viel hängt da mit dem Mietvertrag zusammen, den ich ja nicht vorliegen habe. Wenn Du dort aber als Mitbewohner eingetragen bist, hast Du eigentlich auch ein Recht darauf diesen einzusehen. Eine Kündigung, die innerhalb von 14 Tagen vollzogen werden soll, klingt überhaupt nicht rechtsgültig. Ich würde mich an Deiner Stelle hilfesuchend an den Vermieter wenden. Besonders, wenn der Ex Dich nicht in den Vertrag blicken lässt. Ansonsten würde ich zum Mieterschutzbund und denen die Lage schildern. Eine Mitgliedschaft kostet zwar ca. 70,- Euro im Jahr, aber vielleicht machen die ja eine Ausnahme. Insgesamt wirkt das Vorgehen Deines Ex-Partners äußerst kindisch und es sollte nun wirklich nicht an einem Tag scheitern. Vielleicht bekehrst Du ihn ja zur Vernunft. Vor der Polizei brauchst Du keine Angst zu haben, nach Schilderung Deiner Lage wird eher er da Probleme bekommen. Insgesamt würde ich den Kontakt zum Vermieter suchen, schließlich wird der Dich auch in den Mietvertrag eingetragen haben.

Mit den besten Grüßen

hallo,
da bin ich leider überfragt. Aber so richtig nachzuvollziehen ist es nicht, das er wegen einem Tag so ein Theater macht. Wenn der Termin vereinbart wurde und auch der Transporter zum Termin bestellt wurde wo ist das Problem. Vielleicht solltest du nochmal versuchen, mit ihm zu reden.
Gruß Koni

Hallo!
Zunächst vorweg: ich bin kein Anwalt.

Deine Frage ist keine Frage des Mietrechts, weil du keinen Mietvertrag hast. Es handelt sich im Grunde um einen Zivilstreit mit deinem Ex.

Bitte bleib zunächst mal ganz ruhig. Dir kann nichts passieren. Dein Ex kann dir nicht den Schlüssel abnehmen lassen, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Die Polizei verfolgt nur strafrechtlich relevante Sachen.
Er müsste dich schon auf Herausgabe des Schlüssel gerichtlich verklagen. Das dauert derart lange, bis dahin hast du längst eine eigene Wohnung gefunden.

Schlage vor, du gehst als allererstes zu deiner staatlichen Stelle, die die Mittel bewilligt und teilst denen das alles mit. Die sollten die normalerweise helfen, eine Wohnung für euch beide zu finden. Es ist ja dringend in diesem Fall, das musst du dort auch zum Ausdruck bringen.

Und um deinen Ex ein wenig im Zaum zu halten könnte man ja mal folgendes laut überlegen. Wenn er sich dir oder deiner Tochter in irgendeiner Form nähern würde, wäre das häusliche Gewalt. Bei häuslicher Gewalt handelt es sich um eine Straftat. Die Frau könnte bei so einer Sache tatsächlich die Polizei anrufen und der Gewallttäter würde umgehend der Wohnung verwiesen. Dann wäre der Spieß nämlich andersrum und er hätte keinen Schlüssel mehr.
Dabei spielt es keine Rolle, wer Mieter ist und wer nicht. Ich weiß das so genau, weil ich genau diese Situation in der Nachbarschaft hatte.

Wie gesagt: Darüber darf man nur laut nachDENKEN. Du darfst ihn keinesfalls beschuldigen, wenn er nichts getan hat!
Aber das sollte dir die notwendige Sicherheit geben, falls er tatsächlich ausrasten sollte, wenn du noch in der Wohnung bist, wo er dich nicht haben will.

Insofern: Keine Panik. Sucht euch eine neue Wohnung zusammen mit dem Amt und zieht dann in Ruhe um. Es kann euch nichts passieren.

Du solltest aber drauf achten, dass er nicht in deiner Abwesenheit die Schlösser tauscht. Dann hast du sehr schlechte Karten. Denn einbrechen darfst du nicht und du könntest ihn höchstens auf Herausgabe deiner Sachen verklagen, was auch wieder ewig dauert. Ein Zutrittsrecht hast du nur solange wie du den passenden Schlüssel hast, alles andere ginge nur über ein Zivilgericht. Polizei macht da garnichts.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Sonst schreib ruhig wieder, wenn noch was offen ist.
Viel Erfolg!

hallo…da kenn i mich nit aus. aber vereinbarte fristen sind einzuhalten,immer schriftlich bestätigen lassen.
ich rate den leuten immer, werdet mitglied bei der vdk.
monatsbeitrag 5 euro, die helfen bei allen dingen des lebens, sogar anwälte werden gestellt…kostenlos…
gruß

Hallo,
ich würde ruhig bleiben und mit dem Vermieter sprechen.Es gibt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.Und wenn der Vermieter sagt das die Zeit i.O. ist dann ist es gut.Oder will der Freund allein wohnen bleiben?Selbst da kann er nichts machen,wenn es mit dem Vermieter geklärt ist.Einfach mal ein Gespräch führen.
MfG Angela

Hallo strickser,

soweit ich weiß, wird die Polizei in einem solchen Falle nicht Tätig, höchstens dann, wenn der Ex handgreiflich wird. Termine einhalten ist eine Sache der höflichkeit, aber solange Sie den Schlüssel haben, können Sie doch in die Wohnung uns ihre Sachen holen? Den Schlüssel würde ich erst dann übergeben, wenn ich alle meine Sachen aus der Wohnung herausgeholt hätte, unabhängig von einer gesetzten Frist.

Aber grundsätzlich wäre es am einfachsten, wenn man sich wie erwachsene Menschen unterhält und eine gemeinsame vernünftige Lösung findet, was sicher möglich sein wird.

Viel Erfolg dabei, Hubert Steiger.

Die Kündigung für einen mündliche abgeschlossenen (Unter)Mietvetrag kann natürlich nicht willkürlich abgeändert werden; 14 Tage ist ohnehin eine ungewöhnlich kurze Frist… Bleiben Sie ruhig bis Sonntag, ihr „Freund“ wird Sie schon nicht auf die Strasse werfen und wenn doch, drohen Sie mit Klage und Weitergabe aller entstandenen Kosten (Möbelwagen, Helfer, Hotel, Anwalt etc).

Hallo , Mama…MIT KIND!
Erst mal , ich weiß nicht , wie dieser Browser mich als „Experte“ führt: , aber ich beantworte deine Frage natürlich gerne …allerdinge ohne Gewähr!
Sei froh , dass du dieses A…Loch in die Wüste geschickt hast!!!Wer zwingt den Seine Ex-Freundin samt Kind auf die Strasse ??
Ich rate dir…erst mal Ruhe bewahren!! So schnell geht eine Frau mit ihrem Kind-egal welchen Alters - nicht unter!
Es gibt sogar mehrere Möglichkeiten , die dir offen stehen!
Als letztes steht dir das Frauenhaus „weit“ offen. Aber zuvor andere Scenarien.
Du sagst deinem „EX“ , daß es dir nicht möglich ist , den Umzug , wenn überhaupt , um einen Tag vor-zu-verlegen!..weil du alle - die dir beim Umzug helfen sollten und auch der „Bus“ nur am Wochenende zur Verfügung steht!
( Erzähl ihm , du hättest -aufgrund seines Wunsches - bei Interrent , Hertz Autovermietung oder sonstwo einen

„Sprinter“ angemietet und wenn du den Termin verschieben würdest , soll er doch „Bitteschön“ die Stonierungs-Gebühren zahlen , für den Fall , dass es einen Tag früher sein muss!

So , dann hast du schon mal das Geld für dein „Umzugsmobil“! Sollte er , gegen Erwarten , doch bereit sein , die Differenz zu zahlen , hol dir Hilfe.
TU das bei Gericht (Rechtspfleger) oder im privaten Umfeld! Hol dir >Rückendeckung" beim Jugendamt…Das zieht am schnellsten. Stell ihn so hin , wie er scheinbar ist…als rücksichtslosen Assi"!..der er nun mal ist!
Du hast keinen Anlass , in Panik zu verfallen. Wenn du das bist , für das ich dich halte , nämlich einer jungen Mutter , die versucht,ihr Kind durch zu bringen…hast du alle Trümpfe in deiner Hand.
Sollte er sogar der Kindesvater sein…umso besser.
Erzähle von der Gewalttätigkeit deines Ex und was er dir alles angetan hat…dann fällt der Focus direkt auf ihn!
Wenn du das alles nicht willst , oder auch kannst , erkundige dich nach einer „Mutter-Kind-Kur für dich und das Kleine“! Im Frauenhaus wirst du sogar Abgeschirmt von allem , was dir …oder auch dem Kind schädlich sein könnte!
Wie ich schon sagte…du hast alle Trümpfe in der Hand.
Nicht verzweifeln , sondern von der Verteidigung in Angriff übergehen.
Würde mich interessieren , wie die „Story“ weitergeht…bitte setz mich mal davon in Kenntnis , ja?
Wünsche dir alles Gute!!!
Frank
( [email protected] ) meine Internetadresse.
Bye! LG

Tut mir leid, heute erst gesehen. Ich hoffe alles ist glimpflich abgelaufen und wünsche Dir viel Glück!

Hallo.

Der Eintrag in den Mietvertrag als „Mitbewohner“ genehmigt dem Hauptmieter das Aufnahmerecht für die von ihm angegebene Anzahl an Mitbewohner, die bei ihm also dauerhaft in der Mietwohnung sind. Ohne diese Angabe von Mitbewohneranzahl müßte der Hauptmieter für jeden miteinziehenden Bewohner ansonsten eine Art Genehmigung vom Vermieter einholen. Durch den mietvertraglichen Direkteintrag der Bewohneranzahl wird diese Formalie sozusagen im Voraus als vereinbart festgelegt.
Als Mitbewohner gilt man daher nicht nur als Besucher, sondern erwirbt durch seinen Einzug in die Wohnung und der Anmeldung über das örtliche Einwohnermeldeamt sogar eigenes Mitbesitzrecht (§ 866 BGB) an der Wohnung.
Alles in allem bedeutet das meiner Meinung nach, dass die angegebene Bewohneranzahl für diese Mietwohnung sich z.B. bei der Müllkostenabrechnung, Wassergeldabrechnung usw. zum Beispiel „nach pro Kopf“ kostenmäßig auswirkt. Zum anderen hast du durch deine Wohnanschriftanmeldung beim Einwohnermeldeamt dort deinen festen Wohnsitz, und damit dürfte dir die Polizei zum Beispiel keinen sogenannten Platzverweis erteilen, wenn ansonsten keine sogenannte Gefahr-in-Verzug vorliegt (z.B. dass du deinen Mitbewohner mit Gewalttaten bedrohen würdest).

Dein Ex-Freund als Hauptmieter kann dir also nicht ohne weiteres mit der Polizei drohen, um dir den Schlüssel abnehmen zu lassen. Die Polizei würde ihn auf einen Zivil-/Mietanwalt verweisen, weil es eine zivilrechtliche Angelegenheit wäre.

Hast du mit deinem jetzigen Ex-Freund mündlich oder schriftlich einen Auszugstermin für dich und deine Tochter vereinbart und festgelegt, so wäre auch dein Ex-Freund an diesen Termin gebunden. Entsprechend hattest du ja alle deine Auszugsvorbereitungen auf den vereinbarten Auszugstermin ausgerichtet wie z.B. Transporterbestellung, Helferbestellung usw.
Dein Ex-Freund kann deshalb nicht willkürlich kurzfristig diesen vereinbarten Auszugstermin verändern und verkürzen. Er hätte auch polizeilich oder vermieterseits keinerlei Handhabe gegen dich, um dich vor dem vereinbarten Auszugstermin aus der Wohnung zu drängen und dir den Schlüssel abzunehmen.

Sprich nochmal mit deinem Freund, dass er dir eine angemessene Umzugsfrist gewährt, so wie ihr es bereits geplant und du schon vorbereitet hast. Mit Rücksicht auf die kleine Tochter, sollte dein Ex-Freund jetzt keine Kurzschlußhandlungen zeigen, ihr seid ja bereits dabei auszuziehen, und deshalb sollte er sich die paar Tage in Geduld fassen.

Versuche eine eigene Wohnung für dich und deine Tochter zu finden, damit du nicht von einem Freund zum anderen mit ihr hin- und herziehen mußt. Das würde dir künftig auch mehr eigene Sicherheit geben, um nicht wieder in gleiche oder ähnliche Situation zu geraten.

Wünsche dir alles Gute.

Meine Hinweise sind übrigens nur freie Meinungsäußerungen. Ggfs. sollte ein Fachanwalt für Mietrecht vor Ort hinzugezogen werden für Unterlageneinsicht usw.

MfG
Delia