Re Drohung von ausländern

MOD: Artikelsperrung wieder aufgehoben
Liebe Gemeinde,

ich hoffe, daß sich nach ein paar Stunden der Sperrung die Gemüter etwas beruhigt haben. Das Artikelaufkommen war zumindest für dieses Brett schon recht rekordverdächtig.

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, daß der Artikel nun einmal in dem Brett steht, in dem er steht und dies auch bei der Schwerpunktsetzung der Meinungsäußerung zu beachten. Es wäre zwar auch möglich, die ursprünglichen Fragen auch im Rechtsbrett zu stellen, aber dort würde zumindest der Ursprungsartikel wegen des Verstoßes wegen FAQ:1129 gelöscht werden.

Ich bitte auch darum, zur Kenntnis zu nehmen, daß man sich zum Sachverhalt auch ganz unaufgeregt zu Wort melden kann, wie das z.B. Tychiades in sehr lobenswerter Weise gemacht hat.

Ich werde die Artikelbäume nun also wieder öffnen, bitte aber darum, das obenstehende zu beachten. Andernfalls wird wieder abgeschlossen bzw. der ganze Summs gelöscht.

Grüße

Christian
MOD Kultur & Gesellschaft aus aller Welt

Hi,

Da sag ich erstmal gar nichts.
Ich müsste dann nur meinen Hund, gegen deinen spielerischen
Angriff verteidigen.

Das erinnert mich an eine Geschichte die mir in England passiert ist. Wir liefen auf einem Spaziergang einen Damm entlang als plötzlich über eine Wiese ein Hund auf uns zulief, kurz zwei Meter vor uns anhielt und die Zähne fletschte um dann ohne weiteres Tamtam auf mich zuzurennen, Ohren zurückgelegt und laut knurrend. Ich hatte keine Zeit mehr groß zu agieren sondern trat mit meinem betreckingschuhten Fuß beherzt zu. Da ich den Hund ziemlich präzise am Kopf traf, zog sich dieser leise winselnd zurück.

Dafür tauche kurze Zeit später sein Herrchen auf (vorher angelnd am Fluß und die Szenerie offensichtlich beobatend), fletschte ebenfalls kurz die Zähne um dann, analog Hund, knurrend auf mich loszugehen. Auch hier half nur ein beherzter Tritt mit meinen geliebten Bergstiefeln wobei dieser, aufgrund meiner mangelnden Karatekenntnisse, deutlich tiefer ausfiel.

Das Bedrohungspotential durch Hund und Herrchen war enorm. Und wenn mir morgen wieder so etwas passieren würde, würde ich auch genauso handeln. Wer seinen Hund nicht im Griff hat, diesen einen Menschen bedrohen lässt (und hier spielt die tatsächliche Bedrohung keine Rolle sondern ausschließlich die „gefühlte“) und dann noch handgreiflich werden will, muß mit Notwehr rechnen.

bye
Rolf

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Hi,

(und hier spielt die
tatsächliche Bedrohung keine Rolle sondern ausschließlich die
„gefühlte“)

Interessante Rechtsauffassung. Wo hier tatsächlich im Einzelfall die Notwehr liegen würde, müßten dann wohl die Juristen klären.

Gruß,
Markus

Mensch Rolf,

Du warst dort doch auch nur Ausländer (Ironie aus)

(Sorry, konnte ich mir jetzt einfach nicht verkneifen)

Gruß
Ingrid
(die zwar keine Bergstiefel trägt, sich manchmal aber die Zeiten der hochhakigen Absätze zurückwünscht)

Hi,

das ist auch juristisch völlig klar.

"Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.

Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB"

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

bye
Rolf

Schön, ich war gestern zu spät dran, dabei fiel mir auf, dass niemend den wirklich kulturellen Aspekt des Mitbürgers mit Migrationshintergrund als inzwischen typisch deutschen Laubenpieper berücksichtige.
Hier war ursprünglich davon die Rede, dass der Vater mit freilaufendem Hund in „den benachbahrten Schrebergarten“ ging. Ich nehm mal an, dass es nicht einfach das Garten-Grundstück der aufgebrachten Herren war (man wäre sich sicher schon vorher nicht grün gewesen, wenn ich deren Umschreibung durch die UP lese), sondern dass es eine Gartenkolonie ist, die neben/in der Nähe der Wohnung/des Hauses von UP, Vater und Hund liegt.
Solche Gartenkolonien werden gerne auch von nichtpächtern als Naherholungsgebiet genutzt ohne Rücksicht auf die Besitzer der PArzellen oder deren Interessen.
Da werden die Reste hinter angeleinten oder unangeleinten Hunden nicht mitgenommen und sonstiger Müll entsorgt, so dass das die Kleingärtner machen müssen, die ihre Kolonie sauber halten müssen, damit es keinen Ärger mit dem Grünflächenamt gibt. Da werden Hunde frei laufen gelassen, so dass sie durch Hecken auf Privatgelände huschen können und womöglich dort anwesende Kinder oder Tiere (Kanninchen, Hühner, etc )bedrängen oder jagen.
Da wird von eben jenen Nichtpächtern so ziemlich alles gemacht was den Pächtern per Kleingartenordnung verboten ist (unangeleinte Hunde, auf den Wegen Radfahren, Müll auf Gemeinschaftsflächen schmeissen- das gilt auch für kleine Bonbonpapiere oder Taschentücher…). Wie sollten Nichtpächter auch etwas von der Kleingartenordnung wissen. Manchmal ist sie angeschlagen am Eingangsbereich.

Also mal zum mitschreiben, mir ist noch keine Kleingartenanlage begegnet in der das führen von unangeleinten Hunden ausserhalb der eigenen Parzelle erlaubt wäre. Wenn auf einer Parzelle ein Hund gehalten wird, muss man gewisse Vorsichtsmassnahmen ergreifen, dass der dort bleibt oder ihn eben anleinen.
Wenn man nur so als Spaziergänger eine Anlage durchquert gilt dasselbe sinngemäß, sprich Anleinpflicht in Schrebergärten.
Und wenn in einer Kleingartenkolonie schon alles versucht wird (Hinweisschilder, Pressearbeit, Ortsbeirat etc.) und es dennoch häufig vorkommt dass man dort nichtanleinende Nichtpächter als Besucher oder Spaziergänger hat (so ein Hund muss schliesslich täglich mehrfach), dann können schon mal die Nerven blank liegen.
Egal welche Art von deutschem Kleingärtner da nun beteiligt ist.
Gruß die Alte

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Hallo,

wenn ich das richtig lese, dann kann die Abwehr einer nur gefühlten Bedrohung zwar straffrei sein, aber es ist keine richtige Notwehr mehr.

Und von welchem Fall reden wir jetzt eigentlich?

Von einem tatsächlich aggressiv angreifenden Hund, der zu Recht abgewehrt wird, und einem ebenfalls tatsächlich aggressiven Herrchen, das auch zu Recht abgeweht wird? Oder von einem jungen Hund, der nur einen gefährlichen Eindruck macht, und dessen Herrchen angepöbelt und bedroht wird, nachdem er sich bemüht hat, die Situation zu bereinigen?

Gruß,
Markus

Wenns jetzt auch noch einer der königlichen Corgies gewesen wäre, säße RR bestimmt noch wegen Majestätsbeleidigung.
:wink:

Das ist nicht einfach nur irgendeine „interessante Rechtsauffassung“, sondern herrschende Rechtsprechung.

Mal die Frage an dich: Wenn ein vielleicht noch deutlich bellender Hund ganz gezielt auf einen Menschen zu rennt, wann ist in deinen Augen eine Notwehrreaktion angemessen? Nie? Wenn der Hund zugebissen hat? In 10 cm, 50 cm, 1 m, 3 m oder 5 m Abstand?

Ein aggressiv bellend auf einen zulaufender Hund rechtfertigt Notwehr, denn es reicht ausdrücklich die akute Bedrohung.

Der Hund eines Anglers, der sich für längere Zeit vielleicht sogar wiederholt an einer Stelle aufhält, fasst das Gelände in einem bestimmten Umkreis um sein Herrchen als „seines“ auf. Das Verteidigen des Reviers kann ganz unterschiedliche Züge annehmen. Von lediglich erhöhter Aufmerksamkeit über den Versuch des Verbellens bis hin zu tätlichem Angriff. Es ist eine Frage der Erziehung, inwieweit ich meinem Hund so ein Reviergehabe durchgehen lasse, in welcher Form und in welchem Radius.

Kein Spaziergänger kann dazu verpflichtet werden, es als Lebensschicksal hinzunehmen, dass Rex dieses Stück Gelände einschließlich Weg gerade mal als seines auserkoren hat, um dann innerhalb von wenigen Sekunden zu entscheiden, ob das, was da auf einen zugerannt kommt, jetzt „nur“ eine Warn- oder doch eher eine Kampfmaschine ist. Im Zweifel für die eigene Unversertheit, das ist Notwehr.

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Von einem tatsächlich aggressiv angreifenden Hund, der zu
Recht abgewehrt wird, und einem ebenfalls tatsächlich
aggressiven Herrchen, das auch zu Recht abgeweht wird?

Das ist das Englandbeispiel, dass du ja auch zu relativieren versuchst bzw. dem Wanderer sein Eingriffsrecht absprichst.

Oder
von einem jungen Hund, der nur einen gefährlichen Eindruck
macht, und dessen Herrchen angepöbelt und bedroht wird,
nachdem er sich bemüht hat, die Situation zu bereinigen?

Ist das deine sehr beschönigende Version vom Ursprungsfall? Da hast du aber einige „Kleinigkeiten“ weggelassen, die der Poster selbst noch geschildert hat. Zum Beispiel, dass sich Herrchen erst einmal eine gewisse Zeit gar nicht bemüht hat, die Situation zu bereinigen. Oder dass Herrchen seinen Hund nicht in soweit im Griff hatte, diesen auf Distanz abrufen zu können, sondern dass es erst einmal erforderlich war, hinterher zu rennen, was wieder Zeit kostet. Das ist eindeutiges Zeichen für einen nicht kontrollierbaren Hund. Ein nicht konrollierbarer Hund gehört an die Leine, das sagt jeder echte und nicht selbst ernannt Hundeexperte.

Kommt hinzu, dass alles dafür spricht, dass der Hund ohne Erlaubnis des Geländebesitzers unangeleint war! Denn völlig unabhängig, ob es sich tatsächlich um ein abgegrenztes Laubengründstück handelt oder nur um die Kolonie. In jedem Fall hat der Hausherr das Recht zu entscheiden, ob Hunde frei rumlaufen dürfen oder nicht. Das dürfen sie in Gartenkolonien üblicherweise nicht.

Das heißt, Herrchen hat hier mit seinem Hundchen gleich mehrfach Grenzen überschritten.

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Moin,

Von einem tatsächlich aggressiv angreifenden Hund, der zu
Recht abgewehrt wird, und einem ebenfalls tatsächlich
aggressiven Herrchen, das auch zu Recht abgeweht wird? Oder
von einem jungen Hund, der nur einen gefährlichen Eindruck
macht, und dessen Herrchen angepöbelt und bedroht wird,
nachdem er sich bemüht hat, die Situation zu bereinigen?

Wir reden von einem Hund der ein Kind angreift. Das hat das Kind so empfunden sonst wäre es nicht weggerannt und der Vater hat es offensichtlich auch so empfunden.

Ich hatte Dir das extra reinkopiert: „Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert“

Wer anderes soll denn in dieser Situation die Bewertung vornehmen, ob es sich um eine Bedrohung handelt, als der bedrohte selbst?

bye
Rolf

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Hallo zusammen,

obwohl das Thema ja ausführlich besprochen wurde, möchte ich trotzdem meine Sichtweise dazu mitteilen.

Ich bin Türkin, hier geboren und aufgewachsen, trotzdem habe ich kein wirklich gutes Verhältnis zu Hunden. Das liegt u. a. daran, dass ich von einem „der tut nix“-Hund einige Narben an meinem Unterschenkel habe.

Trotz dieser Tatsache habe ich versucht meine Kinder einigermaßen neutral zu erziehen. Das klappte eine Weile ganz gut, aber als ein Golden Retriever zum Spielen hinter meinem damals 5-jährigen Sohn hergelaufen ist und der Besitzer sich das Spektakel nur lachend ansah, war´s vorbei mit der Hundeliebe. Für den Besitzer war es sicher lustig anzusehen: ein schreiendes Kind, dahinter ein bellender Hund und da hinter eine hysterische Mutter…

Ab diesem Zeitpunkt war meine neutrale Einstellung den Hunden gegenüber vorbei und ich habe so gehandelt wie meine Eltern damals bei mir. Nämlich immer vorsichtig zu sein wenn Hunde in der nähe sind und erst recht wenn man diese Hunde nicht kennt.

Einer dieser unbekannten Hunde griff meine Nachbarin an. Er hat ihr ein Stück Fleisch aus der Seite (in Höhe der Nieren) herausgebissen. Meine Nachbarin ärgerte sich immer über ihr Übergewicht, genau dieser Speck an den Seiten hat letztendlich schlimmeres verhindert. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass dieser Hund ein kleines Kind gebissen hätte, wäre es wahrscheinlich gestorben.

Ende der Geschichte war, dass meine Nachbarin auch die Einstellung hatte, dass es eher die Schuld des Besitzers bzw. ihre eigene war. Es gab keine Anzeige und der Hund trug auch keinen Maulkorb. 2 Wochen später fiel der Hund den Freund meines Sohnes an und wurde danach eingeschläfert.

Ich kenne viele sehr verantwortungsbewusste Hundehalter. Trotzdem kann ich, was die Angst oder den Respekt vor Hunden betrifft, nicht über meinen Schatten springen.

Ich kann auch die beiden Männer verstehen die sich so schützend für die Kinder eingesetzt haben. Die Art und Weise war sicherlich nicht in Ordnung, aber manchmal reagiert man eben nicht mit dem Kopf wenn es um den Schutz der Kinder geht.

LG

ich denke du hast ein ganz anderes Problem. Dein Problem ist nicht dass dein Vater bedroht wurde, sondern dass dein Vater von Ausländern bedroht wurde und noch dazu von Türken. Wieder dieser unterschwellige Türkenhass. Echt dass kotzt mich an!

Und Löschbenachrichtigung brauch ich nicht!

ich denke du hast ein ganz anderes Problem. Dein Problem ist
nicht dass dein Vater bedroht wurde, sondern dass dein Vater
von Ausländern bedroht wurde und noch dazu von Türken. Wieder
dieser unterschwellige Türkenhass.

Du meinst, es wäre ihm bei Australiern oder Bayern egal gewesen? Ich zweifle daran, ehrlich gesagt. Allerdings zweifle ich auch daran, daß die sich so aufgeführt hätten, aber da spricht wahrscheinlich mein Ausländerhaß im allgemeinen bzw. mein Türkenhaß im besonderen. So oder so bin ich der Ansicht, daß man das Thema nach einem Monat wieder aufmachen muß.

Gruß
Christian

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Du meinst, es wäre ihm bei Australiern oder Bayern egal
gewesen? Ich zweifle daran, ehrlich gesagt.

Was hat dieser „Angriff“ eigentlich wieder mit der Nationalität zu tun frage ich mich mal wieder… oder andersrum warum wird „Türken“ überhaupt erwähnt?
Bzw. warum wird hier gepostet??

Allerdings zweifle
ich auch daran, daß die sich so aufgeführt hätten,

Ja mit Zu-Hilfe-kommen ist es ja bei uns nicht weit her, da reagiert sogar manch Ausländer spontaner!

aber da
spricht wahrscheinlich mein Ausländerhaß im allgemeinen bzw.
mein Türkenhaß im besonderen.

Das hast du nun gesagt!

So oder so bin ich der Ansicht,
daß man das Thema nach einem Monat wieder aufmachen muß.

Muss man neuerdings um Erlaubnis fragen??
Dann löscht doch einfach „alte“ Themen!

LG

1 Like

Du meinst, es wäre ihm bei Australiern oder Bayern egal
gewesen? Ich zweifle daran, ehrlich gesagt.

Was hat dieser „Angriff“ eigentlich wieder mit der
Nationalität zu tun frage ich mich mal wieder… oder
andersrum warum wird „Türken“ überhaupt erwähnt?
Bzw. warum wird hier gepostet??

Keine Ahnung, ich habe die Frage nicht gestellt.

Allerdings zweifle
ich auch daran, daß die sich so aufgeführt hätten,

Ja mit Zu-Hilfe-kommen ist es ja bei uns nicht weit her, da
reagiert sogar manch Ausländer spontaner!

Das ist bestimmt empirisch erwiesen und keine aus der Luft gegriffene, unbelegte Behauptung.

aber da
spricht wahrscheinlich mein Ausländerhaß im allgemeinen bzw.
mein Türkenhaß im besonderen.

Das hast du nun gesagt!

Ja, weil Du es sonst gesagt hättest.

So oder so bin ich der Ansicht,
daß man das Thema nach einem Monat wieder aufmachen muß.

Muss man neuerdings um Erlaubnis fragen??

Nein, muß man nicht. Ich frage mich nur, warum Du nach einem Monat das Faß wieder aufmachst.

C.