RE-Ersteller DE, RE-Empf. EU, Warenempf EFTA

Hallo zusammen,

wieder einmal eine kniffelige Frage:

Der Warenproduzent (= Warenverkäufer) ist in DE,
der Rechnungsempfänger sitzt in der EU, mit USt-ID-Nr.
(soweit noch völlig klar).
Nun möchte aber der Rechnungsempfänger die Ware in ein EFTA-Land geschickt haben (von DE aus), um sich selbst Frachtkosten und Zeit zu sparen. Er selbst stellt eine Rechnung in seinem Namen an den Empfänger im ETFA-Land.

Und hier wird es meiner Meinung nach kniffelig. Insbesondere auch, weil der Warenwert über 1000 EURO liegt (deutlich sogar!).

Meine Überlegung ist die:
WarenLIEFERUNG ist entscheidend. = EFTA -> Ausfuhrdokumente und logischerweise keine MWST (sowieso nicht, da Rechnungsempfänger in der EU ist mit USt-IdNr.). Aber: Wie ist es mit den Texten? Auf die deutsche Rechnung an den Rechnungsempfänger EU draufschreiben: Ausfuhr in Drittland/EFTA ODER
draufschreiben: Ausfuhr Innergemeinschaftliche Sendung?
Ich tendiere zu Ausfuhr in Drittland/EFTA, denn das ist es ja schließlich.

Nun will der liebe Rechnungsempfänger aber zusätzlich - um die Sache weiter zu verkomplizieren - unbedingt eine neutrale Lieferung haben. Das heißt, der physikalische Warenversender darf nicht als Versender in Erscheinung treten. Nirgends. Statt dessen erscheint als „virtueller“ Warenversender der Rechnungsempfänger EU.
Nun ja. Lieferschein des Rechnungskunden an seinen EFTA-Kunden wäre noch nicht so tragisch. Die dreifache Rechnung für den Zoll ist da schon schwieriger: eigentlich braucht der physikalische Warenversender meines Erachtens die Rechnung des EU-Rechnungsempfängers an seinen EFTA-Kunden. Denn das ist der Warenwert, mit dem die Ware auszuführen ist (meiner Meinung nach). Nun ist aber der Rechnungswert vom physikalischen Warenversender = Produzent = Rechnungssteller in DE an den Rechnungsempfänger EU ca. 6000 EURO. Die Praxis in der Firma ist, dass bei neutralen Lieferungen in Drittländer (aber dann sitzt eigentlich immer der Rechnungsempfänger im selben Land wie der Warenempfänger!) vom Rechnungskunden ein Lieferschein angefordert wird und gleichzeitig eine Proforma von unter 1000 EURO (egal wie hoch der Warenwert ist). Ich halte dies schon für äußerst bedenklich, aber nun gut, das ist ein anderes Thema. Es ist immerhin noch das selbe Land.

Aber hier ist die Situation ja noch mal anders: Rechnungsempfänger sitzt in EU, Warenempfänger (neutrale Lieferung) aber in EFTA.

Ich würde vorschlagen - soweit ich die Zollsachen bisher zu verstehen glaube / verstanden habe: Rechnungskunde gibt uns seinen Lieferschein mit Absender „Re-Kunde EU“ und Empfänger „Warenempfänger EFTA“. Gleichzeitig gibt er uns seine Rechnung an den Warenempfänger (keine Proforma, sondern die richtige Re in Kopie; als PDF; von ihm unterschrieben und gestempelt). Der physikalische Warenversender füllt in Dtl. die ABDs aus, wobei er als Versender und der Rechnungsempfänger EU als „Ausführer“ aufgeführt werden (meiner Meinung nach - oder ist es umgekehrt??? vielleicht der Rechnungsempfänger EU als Versender und der Rechnungsersteller DE als Ausführer???). Schließlich sieht ATLAS diese Split-Möglichkeit vor. Nun kam aber der Einwand auf, ob diese Vorgehensweise nicht an gewisse Bedingungen geknüpft sei:

  1. der Rechnungsempfänger muss als „zugelassener Ausführer“ registriert sein (sonst würde die Ware nicht durch den Zoll gehen) -> brauchen wir somit vielleicht von dem Rechnungsempfänger EU noch irgend eine zusätzliche Nummer (Zollnummer)?
  2. dieses von mir vorgeschlagene Verfahren - wurde gesagt - funktioniert nur bis max. 3000 EURO. Stimmt das? (Selbst wenn es 5000 Euro wären, egal, der Warenwert liegt höher). -> Gibt es EURO-Grenzen, die beachtet werden müssen, wenn man „Versender“ und „Ausführer“ auf der AE splitten will bzw. muss (wer ist was? physikalischer Versender ist m.E. der „Versender“ und der „Ausführer“ ist m.E. derjenige, der dafür verantwortlich zeichnet (ist das richtig ???)

Wenn dieses von mir vorgeschlagene Verfahren tatsächlich aufgrund von Regelungen nicht so durchführbar ist, wie kann man es dann machen? Ich werde kaum eine Proforma für 900 EURO unterschreiben, wenn der Warenwert das 7-Fache davon ist (allein vom Rechnungsersteller an den Rechnungsempfänger EU, vom Rechnungswert an den EFTA-Kd ganz zu schweigen…). Denn es wurde weiter gesagt: Bei einem neutralen Versand darf der tatsächliche, physikalische Warenversender keine AE ausstellen, sondern dies müsste der Rechnungsempfänger EU machen (diese Aussage glaube ich aber nicht! Wozu hätte ATLAS sonst dies Möglichkeit der Aufteilung?) . Aber der Rechnungsempfänger EU wiederum hat ja die Ware nicht. Die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz (daher die Proforma von unter 1000 Euro um dies zu vermeiden). Aber da muss es doch eine saubere Lösung geben, oder?

Kürzer gesprochen: Rechnungsersteller DE = Partei A
Rechnungsempfänger EU = Partei B
Warenempfänger EFTA = Partei C.
A berechnet an B, liefert aber an C. Warenwert über 5000 Euro bei Grundlage der RE von A an B. B verkauft die Ware auf eigene Rechnung weiter an C. B will Ware aber direkt von A nach C UND neutral verschickt haben.

  1. auf RE von A an B: welcher Text? Export in Drittland oder Innergemeinschaftliche Lieferung? (USt-IdNr von B ist bekannt; somit in keinem Fall MWSt)
  2. Rechnung zur Verzollung an der Grenze EU-EFTA: Proforma von B unter 1000 EURO geht m.E. nicht, zu deutlich ist die Diskrepanz zum tatsächlichen Wert. RE von A an B beilegen repräsentiert m.E. nicht den Ausfuhrwert, da B an C die Rechnung stellt. -> welche RE beilegen? Proforma unter 1000 EUR (die ich aber sicher NICHT unterschreiben würde!), RE von A an B, oder RE von B an C?
  3. AE splitten Versender und Ausführer möglich? Wer ist was? Was muss beachtet werden? (EURO-Grenzen?; zugelassener Ausführer? Zollnummer von B?). Wenn nicht möglich, wer macht die ADBs dann? Die Spedition??? Wohl kaum.

vielen Dank für Eure Hilfe

Ein schönes Wochenende wünscht

Alexander

Hallo,

so kompliziert ist das gar nicht:

Partei A erstellt eine Rechnung an Partei B - auf diese Rechnung kommen klare delivery terms darauf, also z.b. : delivery CIF Partei C

Partei A erstellt nun damit die Ausfuhranmeldung auf Partei C, gibt jedoch nicht die Rechnung von A an B, sondern die von B an C mit.

Partei A erhält als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerfreie Lieferung den CMR-Frachtbrief des abholenden Spediteurs und einen „proof of export“ = weisse Spediteursbescheinigung.

Partei B erhält Kopien dieser Dokumente, so dass auch hier das umsatzfreie Exportgeschaeft nachgewiesen werden kann.

Lass dich unter keinen Umständen auf getürkte Gefälligkeitsrechnungen ein - das kann dir als Steuer- und Zollhinterziehung ausgelegt werden - darüberhinaus geht im Schadensfall der Versicherungsschutz flöten.

Wenn B nicht gewillt ist, dir seine Rechnung an C zu überlassen, dann muss B sich halt um die Ausfuhr kümmern - dann solltest du an B erstmal Umsatzsteuer berechnen und ihm diese zurückerstatten, sobald ein sauberer Ausfuhrnachweis vorliegt.

Deine Rechnung an B darf auf keinen Fall die Sendung begleiten, denn dann kann C ersehen von wem zu welchem Einkaufspreis geliefert wurde

Gruss
Hummel

Hallo. guten Abend Hummel,

Nachfragen:

Partei A erstellt eine Rechnung an Partei B - auf diese
Rechnung kommen klare delivery terms darauf, also z.b. :
delivery CIF Partei C

Wer legt diesen Incoterm fest? A oder B?
Diesen Incoterm schreibe ich also auf die Rechnung von A an B, richtig?

Partei A erstellt nun damit die Ausfuhranmeldung auf Partei C,

Habe ich mir fast gedacht. Aber was ist jetzt wer? Meinem Verständnis nach ist A „Versender“ und B „Ausführer“. Richtig?

gibt jedoch nicht die Rechnung von A an B, sondern die von B
an C mit.

Das war mir auch klar. Danke für die Bestätigung. Nachfrage: wer muss diese Rechnung stempeln und unterschreiben? A oder B?
Wie sieht es denn mit der Währung aus: A erstellt alle Rechnungen in EURO, B ist zwar innerhalb der EU aber in einem Land mit eigener Währung. Ist es o.k., wenn er die Rechnung in seiner Landeswährung ausstellt oder muss es zwingend unser EURO sein?

Partei A erhält als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerfreie
Lieferung den CMR-Frachtbrief des abholenden Spediteurs und
einen „proof of export“ = weisse Spediteursbescheinigung.

Da ich selbst bisher recht wenig mit Speditionen zu tun hatte (meist lief es über UPS oder DHL): Ist das automatisch vom Spediteur dabei oder muss ich beim Bestellen der Spedition das ausdrücklich mit anfordern? Vermutlich wird es die Hausspedition von A sein?

Partei B erhält Kopien dieser Dokumente, so dass auch hier das
umsatzfreie Exportgeschaeft nachgewiesen werden kann.

Das dürfte nicht das Problem werden. Einscannen vorab, dann per Post hinterher.

Lass dich unter keinen Umständen auf getürkte
Gefälligkeitsrechnungen ein - das kann dir als Steuer- und
Zollhinterziehung ausgelegt werden - darüberhinaus geht im
Schadensfall der Versicherungsschutz flöten.

Das werde ich auch nicht tun. Zwar bin ich noch in der Probezeit und fürchte, dass die anderen mich überreden könnten, aber meine eigene Sicherheit ist mir da wichtiger.

Wenn B nicht gewillt ist, dir seine Rechnung an C zu
überlassen, dann muss B sich halt um die Ausfuhr kümmern -

wie meinst Du das? Was müsste er dann machen - und was wir?

dann solltest du an B erstmal Umsatzsteuer berechnen
und ihm
diese zurückerstatten, sobald ein sauberer Ausfuhrnachweis
vorliegt.

verstehe ich nicht, er sitzt in der EU und hat eine VAT-Nr. Warum also MWST berechnen? EFTA = Zoll = keine MWST; EU mit VAT-Nr. = keine MWST - welchen Grund hat es, dass Du das vorschlägst?

Deine Rechnung an B darf auf keinen Fall die Sendung
begleiten, denn dann kann C ersehen von wem zu welchem
Einkaufspreis geliefert wurde

Zum Einen ist das ohnehin üblich, die Rechnungen per Post zu versenden (an den Re-Empfänger, hier B), und die Rechnungen an der Ware werden ja vom Zoll einbehalten - aber wie gesagt, diese Frage stellt sich nicht.

Du hast mir sehr geholfen! tausend Dank.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag wünscht

Alexander

Hallo Hummelbrumm (schöner Name, gefällt mir!),

ach ja, Nachtrag:

Wie ist es denn mit den Texten auf der Rechnung von A an B (die ja weder der Zoll an der EU-Außengrenze noch C zu Gesicht bekommt): schreibe ich da als Text den Innergemeinschaftlichen Text oder den Drittlandstext drauf?

vielen Dank nochmal im Voraus

Viele Grüße

Alexander

Hallo Hummelbrumm,

weitere Nachfragen:

wie ist es mit irgendwelchen Wertgrenzen (was meine Kolleginnen ins Spiel gebracht hatten): Darf das bisher vorgeschlagene Verfahren (Re von B, EORI-Nummer von B, ABD von A ausgefüllt) nur bis zu einem gewissen Warenwert sein oder spielt das keine Rolle?

Habe ich das aus Deinen Zeilen richtig rausgelesen, dass die EORI-Nr. völlig ausreicht und B nicht zwingend ein zugelassener Ausführer sein muss, damit A die ABDs erstellen kann und Versender und Ausführer splitten darf?

vielen Dank für Deine Antwort bereits jetzt im Voraus,
Viele Grüße

Alexander

Hallo,

Wert 1.000 = elektronische Anmeldung

ich kenne den Begriff ADB nicht - wenn du damit die Ausfuhrerklaerung meinen solltest:

Man muss kein zugelassener Versender sein, um etwas auszuführen.

Gruss
Hummel

Nochmal:

Auf der Rechnung steht:

Rechnungsempfänger: B = invoiced to…
Lieferort: C = shipped to…

Du kannst auf den Text noch die Worte Reihen- oder Dreiecksgeschäft aufbringen…
Gruss
Hummel

Antworten hinter deinen Fragen:

Wer legt diesen Incoterm fest? A oder B?

Beide! Das wird verhandelt.
Das macht schon einen Riesenunterschied im Preis, wenn du z.B. eine Rotationsmaschine EXW = ab jetzigem Standort oder DDP = geliefert, Abgaben bezahlt verkaufst.

Diesen Incoterm schreibe ich also auf die Rechnung von A an B,
richtig?

Richtig

Partei A erstellt nun damit die Ausfuhranmeldung auf Partei C,

Habe ich mir fast gedacht. Aber was ist jetzt wer? Meinem
Verständnis nach ist A „Versender“ und B „Ausführer“. Richtig?

Richtig - der Versender kann/muss durchaus im Ausfuhrfeld genannt werden.
Der Standort der Ware bestimmt die Zuständigkeit des abfertigenden Zollamtes.
Wenn du in München sitzt und dein deutscher Käufer in Berlin, dann ist ZA München für diese Ausfuhr zuständig

Das war mir auch klar. Danke für die Bestätigung. Nachfrage:
wer muss diese Rechnung stempeln und unterschreiben? A oder B?
Wie sieht es denn mit der Währung aus: A erstellt alle
Rechnungen in EURO, B ist zwar innerhalb der EU aber in einem
Land mit eigener Währung. Ist es o.k., wenn er die Rechnung in
seiner Landeswährung ausstellt oder muss es zwingend unser
EURO sein?

A stempelt die Rechnung von A, B die von B - Stempel und Unterschrift sind in europäischen Warenverkehren nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Währung ist völlig egal - auf der deutschen Anmeldung wird das nur zur statistischen Erfassung in Euro umgerechnet.

Ist das automatisch vom

Spediteur dabei oder muss ich beim Bestellen der Spedition das
ausdrücklich mit anfordern? Vermutlich wird es die
Hausspedition von A sein?

Üblicherweise erhälst du mit der Frachtrechnung automatisch einen Ausfuhrnachweis. Wenn nicht, dann gleich anfordern - das gibt sonst später bei Aussenwirtschaftsprüfungen unangenehme Sucherei

Ein "ordentlicher " Export sollte in der Akte haben:
Bestellung, Vertrag, Rechnung, Frachtbrief, Kopie der AE, Ausfuhrnachweis.
Bei uns bekommt diesen Ausfuhrnachweis die Buchhaltung gleich als Kopie - die wird an jede Rechnung für umsatzsteuerfreie Lieferung angetackert, dann gibt es bei Prüfungen nichts zu suchen.

Das werde ich auch nicht tun. Zwar bin ich noch in der
Probezeit und fürchte, dass die anderen mich überreden
könnten, aber meine eigene Sicherheit ist mir da wichtiger.

Sehr vernünftig!

Wenn B nicht gewillt ist, dir seine Rechnung an C zu
überlassen, dann muss B sich halt um die Ausfuhr kümmern -

wie meinst Du das? Was müsste er dann machen - und was wir?

Ihr macht ausfuhrtechnisch gar nichts - für euch ist es ein normales deutsches Geschäft, ihr berechnet Umsatzsteuer

dann solltest du an B erstmal Umsatzsteuer berechnen
und ihm
diese zurückerstatten, sobald ein sauberer Ausfuhrnachweis
vorliegt.

verstehe ich nicht, er sitzt in der EU und hat eine VAT-Nr.
Warum also MWST berechnen? EFTA = Zoll = keine MWST; EU mit
VAT-Nr. = keine MWST - welchen Grund hat es, dass Du das
vorschlägst?

Wir machen das als Druckmittel, damit der Ausfuhrnachweis tatsächlich kommt.
Wenn du umsatzsteuerfrei innerhalb der EU mit Nennung der VAT-Nummer berechnest, dann brauchst du auch einen Ausfuhrnachweis!!
Hier genügt allerdings ein normaler CMR-Frachtbrief

Zum Einen ist das ohnehin üblich, die Rechnungen per Post zu
versenden (an den Re-Empfänger, hier B), und die Rechnungen an
der Ware werden ja vom Zoll einbehalten - aber wie gesagt,
diese Frage stellt sich nicht.

Doch, die Frage stellt sich: Wenn die Ware rausgeht, dann benötigt der Spediteur eine Rechnung zum verzollen!

Per LKW entweder an der Grenze oder mit t2 im Zielland an der Zollstelle - per Luftfracht am Flughafen.
Die Rechnung B an C muss also sehr zeitnah mit dem Transport der Zollstelle, die die Einfuhr macht, zur Verfügung stehen.

Du hast mir sehr geholfen! tausend Dank.

Freut mich, wünsche ich auch
Gruss
Hummel

1 Like

Hallo Hummel,

erneut herzlichen Dank für Deine Geduld mit mir und Deine sehr hilfreichen Antworten.

Wert 1.000 = elektronische Anmeldung

das ist schon klar. Aber z.B. von der EUR1 weiß ich, dass es doch da eine Euro-Grenze gibt, die der Warenwert nicht überschreiten darf, sonst braucht man ein UZ (war die nicht 3000 EURO? - vielleicht täusche ich mich aber auch in der Summe, habe schon ewig keine EUR1 ausgefüllt.) Mir ist schon klar, dass ich für EFTA keine EUR1 brauche, dennoch könnte es irgendwelche Grenzen geben, die über einer normalen AE-Grenze liegen. Aber offenbar ist Dir da nichts bekannt. Richtig?

ich kenne den Begriff ADB nicht - wenn du damit die
Ausfuhrerklaerung meinen solltest:

Tippfehler Deinerseits: ABD = „Ausfuhrbegleitdokumente im ATLAS-Verfahren“. Wie ich in dem jetzigen Betrieb lernen konnte/musste, gibt es keine "AE"s mehr, nur noch "ABD"s (was aber letztlich das Gleiche ist).

Man muss kein zugelassener Versender sein, um etwas
auszuführen.

Muss man dann aber nicht die Ware zum Zoll karren, bevor man diese ausführt??? so habe ich das mal in grauer Vorzeit gelernt - bilde ich mir wenigstens ein. Wenn ich falsch liege, was ist dann der Vorteil eines „zugelassenen Ausführers“, gegenüber einem, der dieses „Prädikat“ nicht hat?

Viele Grüße zurück

Alexander

Hallo Hummel,

Auf der Rechnung steht:

Rechnungsempfänger: B = invoiced to…
Lieferort: C = shipped to…

Du kannst auf den Text noch die Worte Reihen- oder
Dreiecksgeschäft aufbringen…

also weder der Text für die „innergemeinschaftliche Lieferung“ noch den Text für NON-EU, sondern Reihen- bzw. Dreiecksgeschäft. Gibt es dafür spezielle, übliche Termini in Englisch? triangular transaction? (schlägt u.a. LEO vor).

Was mich dabei etwas irritiert: dort wird immer von „innergemeinschaftlichem Dreiecksgeschäft“ gesprochen. Hier habe ich ja aber Partei A in EU, Partei B (Re-Empfänger) in anderem EU-Land und Partei C (Warenempfänger) in EFTA-Land.

Spricht man auch in diesem Fall von Dreiecksgeschäft?
Die Lieferadresse und die Rechnungsadresse stehen ja auf der Rechnung von A an B ohnehin drauf. (oben im Kopf). Muss ich beide Angaben unten als Textfeld wiederholen? (Oder ist es zumindest ratsam, diese als Textinformation zu wiederholen?)

Vielen Dank im Voraus für Deine erneute Antwort

Viele Grüße und einen schönen Abend wünscht

Alexander

Antworten wieder im Text;

das ist schon klar. Aber z.B. von der EUR1 weiß ich, dass es
doch da eine Euro-Grenze gibt, die der Warenwert nicht
überschreiten darf, sonst braucht man ein UZ (war die nicht
3000 EURO? - vielleicht täusche ich mich aber auch in der
Summe, habe schon ewig keine EUR1 ausgefüllt.) Mir ist schon
klar, dass ich für EFTA keine EUR1 brauche, dennoch könnte es
irgendwelche Grenzen geben, die über einer normalen AE-Grenze
liegen. Aber offenbar ist Dir da nichts bekannt. Richtig?

Doch, ist mir schon bekannt, aber EUR1 ist ein neues Thema: Jetzt müsstest du mal sagen, in welches Land es soll - alle EFTA-Länder haben unterschiedliche Bemessungsgrenzen. Bei vielen Ländern reicht es aus, auf die Rechnung die EU als Urspungsland zu nennen - dann ist BIS ZU EINEM GEWISSEN WARENWERT keine EUR 1 nötig

Muss man dann aber nicht die Ware zum Zoll karren, bevor man
diese ausführt??? so habe ich das mal in grauer Vorzeit
gelernt - bilde ich mir wenigstens ein. Wenn ich falsch liege,
was ist dann der Vorteil eines „zugelassenen Ausführers“,
gegenüber einem, der dieses „Prädikat“ nicht hat?

Nein, die Ware muss nicht zum Zoll gekarrt werden, Man macht die elekronische Abfertigung: Was bis 12:00 eingereicht ist, das wir am nächsten morgen gegen 9:00 zum Versand freigegeben - was nach 12 Uhr eingereicht wir am übernächsten Tag.
Der Zoll behält sich vor eine „Beschau“ zu machen - du teilst bei der Beantragung der AE dem Zoll mit, wann sie zu dieser Beschau bereit steht. Das muss insofern beachtet werden , wenn die Ware bei dir verpackt wird:
Wenn du 100 einzelne Pakete hast, die auf 2 Paletten gepackt werden, dann wird auf deiner Ausfuhranmeldung „2 Colli“ stehen – sowas wollen die Zöllner dann auch sehen.
Wenn bei der Beschau dann aber 1 Palette und 50 einzelne Pakete stehen ( weil die Verpackung noch nicht beendet ist ) , dann drehen die ab - dafür sind Zöllner einfach zu dämlich, weiterzudenken…

Gruss
Hummel

1 Like

Aber z.B. von der EUR1 weiß ich, dass es
doch da eine Euro-Grenze gibt, die der Warenwert nicht
überschreiten darf, sonst braucht man ein UZ (war die nicht
3000 EURO? - vielleicht täusche ich mich aber auch in der
Summe, habe schon ewig keine EUR1 ausgefüllt.)

ich erinnere mich wieder: es waren nicht 3000 EURO sondern 6000 EURO. man wird halt langsam alt…

Viele Grüße

Alexander

Hallo

ich glaube, du denkst zu kompliziert:

Wenn auf deiner Invoice die „invoice- und ship to adress“ einmal draufseht, dann brauchst du sie nicht zu wiederholen.

Reihen/Dreiecksgeschäfte sind völlig normale Vorgänge im Handelsgeschäft - da muss man nichts besonderes hervorheben…
Das gilt sowohl für inner- wie aussergemeinschaftliche Trades…

Gruss
Hummel

P.S. Mir istr bekannt, dass die Tankerladungen ( Rohöl ) von Ladeort bis Bestimmunghafen über Handelsgeschäfte bis zu siebenmal den Besitzer wechseln… Dann wird es echt kompliziert… aber es geht… TÄGLICH!

Doch, ist mir schon bekannt, aber EUR1 ist ein neues Thema:
Jetzt müsstest du mal sagen, in welches Land es soll - alle
EFTA-Länder haben unterschiedliche Bemessungsgrenzen.

also Klartext (bisher habe ich immer so nebulös geschrieben, weil ich weiß, dass Klartext bei den wer-weiss-was-Listenbetreuern dazu führen kann, dass dann der Beitrag gelöscht wird).

A: Produzent = physikalischer Warenversender in Deutschland
B: Rechnungs-Empfänger sitzt in Schweden
C: Warenempfänger sitzt in Norwegen.

Bei
vielen Ländern reicht es aus, auf die Rechnung die EU als
Urspungsland zu nennen - dann ist BIS ZU EINEM GEWISSEN
WARENWERT keine EUR 1 nötig

Anmerkung: allerdings doch nur, wenn der entsprechende Satz "the exporter declares, that the goods are of pure preferential European origin (European Union - BR Deutschland) - wenn ich den Satz auswendig noch richtig weiß, steht aber sicher in der K&M drin.

Rechnungswert von Rechnung A an B: höchst wahrscheinlich über 6000 EURO.
Entsprechend dürfte der Rechnungswert von B an C nochmals deutlich höher liegen.
Somit kommen wir locker über die 6000-Euro-Grenze (auch wenn die Re in schwedischen Kronen sein wird).

Kann ich mit ATLAS auch eine EUR1 elektronisch ausfüllen, oder muss ich das nach wie vor über Papier machen und damit zum Zoll dackeln?
(habe ich noch nie gemacht - meine Zollkenntnisse stammen alle aus der Zeit der Papierform, als es ATLAS noch nicht gab).

Muss man dann aber nicht die Ware zum Zoll karren, bevor man
diese ausführt??? so habe ich das mal in grauer Vorzeit
gelernt - bilde ich mir wenigstens ein. Wenn ich falsch liege,
was ist dann der Vorteil eines „zugelassenen Ausführers“,
gegenüber einem, der dieses „Prädikat“ nicht hat?

Nein, die Ware muss nicht zum Zoll gekarrt werden, Man macht
die elekronische Abfertigung: Was bis 12:00 eingereicht ist,
das wir am nächsten morgen gegen 9:00 zum Versand freigegeben

  • was nach 12 Uhr eingereicht wir am übernächsten Tag.

Ach - und hier kommt die sog. „Ampel“ ins Spiel, richtig? Von der habe ich schon einiges gehört , aber selbst noch nie damit zu tun
.

Der Zoll behält sich vor eine „Beschau“ zu machen - du teilst
bei der Beantragung der AE

da muss ich dann im Online-Formular entsprechend nicht mehr dieses ZM-zweistufige vereinfachte Verfahren (oder so ähnlich, welchen wir als zugelassener Ausführer immer anklicken), sondern einen anderen dieser vielen Auswahlpunkte anklicken, richtig? Aber welchen?

dem Zoll mit, wann sie zu dieser
Beschau bereit steht. Das muss insofern beachtet werden , wenn
die Ware bei dir verpackt wird:
Wenn du 100 einzelne Pakete hast, die auf 2 Paletten gepackt
werden, dann wird auf deiner Ausfuhranmeldung „2 Colli“ stehen
– sowas wollen die Zöllner dann auch sehen.
Wenn bei der Beschau dann aber 1 Palette und 50 einzelne
Pakete stehen ( weil die Verpackung noch nicht beendet ist ) ,
dann drehen die ab - dafür sind Zöllner einfach zu dämlich,
weiterzudenken…

o.k., das ist klar. Aber die „Fertigmeldung“ bekomme ich von unserer Produktion erst nachdem alles verpackt ist, somit entfällt diese Stolperfalle. Und wenn die Zeit abgelaufen ist, dann bekomme ich die elektronische Meldung „Überlassung zur Ausfuhr“ - und wenn die Zöllner nicht da waren, dann kommen sie auch nicht, und ich kann die Ware rausschicken, richtig?

Wer legt diesen Incoterm fest? A oder B?

Beide! Das wird verhandelt.
Das macht schon einen Riesenunterschied im Preis, wenn du z.B.
eine Rotationsmaschine EXW = ab jetzigem Standort oder DDP =
geliefert, Abgaben bezahlt verkaufst.

A verkauft in aller Regel mit Incoterm CIF. Wenn ich das richtig gelernt hatte, dann bedeutet das doch: Alle Risiken bis zur Grenze werden von A übernommen, die Transportkosten zahlt B jedoch komplett. (bei der Gelegenheit: hast Du einen Link, in dem VERSTÄNDLICH erklärt wird, was welcher Incoterm bedeutet? Ich habe im Netz zwar ein Bild mit farbigen Balken gefunden, aber es ist leider derart unscharf, dass man darauf außer dem Incoterm nichts lesen kann).
Hier schließt sich dann die nächste Frage an: Müssen wir dabei aufpassen und dürfen den einen oder anderen Incoterm NICHT vereinbaren, da sonst möglicherweise der Warenempfänger noch was zu zahlen hat und somit auf diesem Umweg mitbekommt, von wem die Ware tatsächlich geliefert wird? Und - gebe ich diesen dann vereinbarten Incoterm entsprechend auch auf der AE an? Richtig?

Diesen Incoterm schreibe ich also auf die Rechnung von A an B,
richtig?

Richtig

Partei A erstellt nun damit die Ausfuhranmeldung auf Partei C,

Habe ich mir fast gedacht. Aber was ist jetzt wer? Meinem
Verständnis nach ist A „Versender“ und B „Ausführer“. Richtig?

Richtig - der Versender kann/muss durchaus im Ausfuhrfeld
genannt werden.

dieser Satz verwirrt mich - was meinst Du damit? Versender = A -> ins Versender-Feld der AE. Ausführer = B -> ins Feld „Ausführer“ der AE. Jetzt schreibst Du was von „Versender im Ausfuhrfeld“ - - - verstehe ich nicht. Ich muss doch auf der AE Versender und Ausführer bei diesem Export splitten, oder doch nicht?

Der Standort der Ware bestimmt die Zuständigkeit des
abfertigenden Zollamtes.
Wenn du in München sitzt und dein deutscher Käufer in Berlin,
dann ist ZA München für diese Ausfuhr zuständig

das ist gut!

Das war mir auch klar. Danke für die Bestätigung. Nachfrage:
wer muss diese Rechnung stempeln und unterschreiben? A oder B?
Wie sieht es denn mit der Währung aus: A erstellt alle
Rechnungen in EURO, B ist zwar innerhalb der EU aber in einem
Land mit eigener Währung. Ist es o.k., wenn er die Rechnung in
seiner Landeswährung ausstellt oder muss es zwingend unser
EURO sein?

A stempelt die Rechnung von A, B die von B - Stempel und
Unterschrift sind in europäischen Warenverkehren nicht
zwingend vorgeschrieben.

Das kenne ich anders: vor ca. 4 Jahren haben die Schweizer (ist zwar nicht EU, aber EFTA und Europa) eingeführt, dass die Rechnungen gestempelt und unterschrieben werden müssen. Haben die das zwischenzeitlich - ich hatte länger mit der Schweiz nichts mehr zu tun! - wieder abgeschafft?

Die Währung ist völlig egal -

habe ich mir gedacht.

auf der deutschen Anmeldung wird
das nur zur statistischen Erfassung in Euro umgerechnet.

wer macht das? ich? in welchem AE-Feld?

Ist das automatisch vom

Spediteur dabei oder muss ich beim Bestellen der Spedition das
ausdrücklich mit anfordern? Vermutlich wird es die
Hausspedition von A sein?

Üblicherweise erhälst du mit der Frachtrechnung

die ja aber erst viel später kommt!

automatisch
einen Ausfuhrnachweis. Wenn nicht, dann gleich anfordern - das
gibt sonst später bei Aussenwirtschaftsprüfungen unangenehme
Sucherei

Ein "ordentlicher " Export sollte in der Akte haben:
Bestellung, Vertrag, Rechnung, Frachtbrief, Kopie der AE,
Ausfuhrnachweis.

Da ich die Rechnungen der Speditionen nicht zu Gesicht bekomme, ist es wohl eine Sache der Buchhaltung (diesen Erhalt des Ausfuhrnachweises zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren, oder? Aber die von Dir erwähnten Punkte oben haben wir alle bei unserem Vorgang, somit kann da sich eigentlich nichts fehlen, wenn es sich um Kurierdienste wie UPS handelt (Kopie für den Versender kommt da automatisch nach Adress-Label-Erstellung aus dem Drucker raus). Bei Speditionen sieht die Sache ein wenig anders aus, in Bezug auf Frachtbrief. Da glaube ich, muss ich mehr Augenmerk darauf legen…

Bei uns bekommt diesen Ausfuhrnachweis die Buchhaltung gleich
als Kopie - die wird an jede Rechnung für umsatzsteuerfreie
Lieferung angetackert, dann gibt es bei Prüfungen nichts zu
suchen.

Wenn B nicht gewillt ist, dir seine Rechnung an C zu
überlassen, dann muss B sich halt um die Ausfuhr kümmern -

wie meinst Du das? Was müsste er dann machen - und was wir?

Ihr macht ausfuhrtechnisch gar nichts - für euch ist es ein
normales deutsches Geschäft, ihr berechnet Umsatzsteuer

dann solltest du an B erstmal Umsatzsteuer berechnen
und ihm
diese zurückerstatten, sobald ein sauberer Ausfuhrnachweis
vorliegt.

verstehe ich nicht, er sitzt in der EU und hat eine VAT-Nr.
Warum also MWST berechnen? EFTA = Zoll = keine MWST; EU mit
VAT-Nr. = keine MWST - welchen Grund hat es, dass Du das
vorschlägst?

Wir machen das als Druckmittel, damit der Ausfuhrnachweis
tatsächlich kommt.

Aber den Ausfuhrnachweis liefert doch die (vermutlich Haus-)Spedition (von A), da kann doch der arme B im EU-Ausland nichts dafür, sollte die Hausspedition schlampen?!?!?!???

Wenn du umsatzsteuerfrei innerhalb der EU mit Nennung der
VAT-Nummer berechnest, dann brauchst du auch einen
Ausfuhrnachweis!!

Das ist klar. Aber hier es geht ja nach EFTA

Hier genügt allerdings ein normaler CMR-Frachtbrief

Frachtbrief der Spedition ist eigentlich auch klar, wobei ich schon mehrfach erlebt habe, dass die Speditionsfahrer keinen entsprechenden Durchschlag für mich hatten. Da fällt mir gerade auf: Das müsste ich eigentlich dann generell bei der Spedition reklamieren, oder???

Zum Einen ist das ohnehin üblich, die Rechnungen per Post zu
versenden (an den Re-Empfänger, hier B), und die Rechnungen an
der Ware werden ja vom Zoll einbehalten - aber wie gesagt,
diese Frage stellt sich nicht.

Doch, die Frage stellt sich: Wenn die Ware rausgeht, dann
benötigt der Spediteur eine Rechnung zum verzollen!

ich glaube, hier haben wir uns missverstanden. Klar muss bis zum Zoll an der Ware die Rechnung in (üblicherweise) dreifacher Ausfertigung sein. Und hier wird es ja die Rechnung des B an C sein, ausgestellt eben NICHT in Euro, sondern in seiner Landeswährung.

Per LKW entweder an der Grenze oder mit t2

was ist „t2“?

im Zielland an der
Zollstelle - per Luftfracht am Flughafen.
Die Rechnung B an C muss also sehr zeitnah mit dem Transport
der Zollstelle, die die Einfuhr macht, zur Verfügung stehen.

Auch diesen Satz verstehe ich nicht. Ich brauche doch diese Rechnung von B an C, damit ich als A hier in DE überhaupt die AE erstellen kann. Ohne die geht doch gar nichts. Und wenn ich sie vorliegen habe, dann hat sie der Zoll auch vorliegen, denn sie klebt ja an der Ware bzw. wird dem Fahrer in einem Umschlag mitgegeben. Warum sprichst Du also von „zeitnah zur Verfügung stehen“?

Aber wir haben noch einen weiteren Punkt ganz außen vor gelassen: Was passiert eigentlich, wenn der liebe B gar keine Zollnummer EORI hat??? Bei all unserem bisherigen Schreiben und Überlegungen sind wir immer von dem Besitz von B einer EORI-Nummer ausgegangen. Was aber, wenn nicht???

Wenn Du darauf noch eingehen könntest, wäre ich Dir ebenfalls sehr dankbar.

Herzlichen Dank nochmals im voraus

Viele Grüße

Alexander

P.S.: ich glaube, wir nähern uns der Klärung all meiner Fragen! Tausend Dank noch mal und gute Nacht.

bei der Gelegenheit: hast Du einen
Link, in dem VERSTÄNDLICH erklärt wird, was welcher Incoterm
bedeutet? Ich habe im Netz zwar ein Bild mit farbigen Balken
gefunden, aber es ist leider derart unscharf, dass man darauf
außer dem Incoterm nichts lesen kann

Hat sich erledigt, im Artikel „incoterms“ in Wikipedia ist alles ausführlich beschrieben.

Entschuldigung, hätte selbst früher drauf kommen können.

Vielen Dank trotzdem für Deine Hilfe

Herzliche Grüße und einen schönen Abend wünscht

Alexander