Hallo zusammen,
wieder einmal eine kniffelige Frage:
Der Warenproduzent (= Warenverkäufer) ist in DE,
der Rechnungsempfänger sitzt in der EU, mit USt-ID-Nr.
(soweit noch völlig klar).
Nun möchte aber der Rechnungsempfänger die Ware in ein EFTA-Land geschickt haben (von DE aus), um sich selbst Frachtkosten und Zeit zu sparen. Er selbst stellt eine Rechnung in seinem Namen an den Empfänger im ETFA-Land.
Und hier wird es meiner Meinung nach kniffelig. Insbesondere auch, weil der Warenwert über 1000 EURO liegt (deutlich sogar!).
Meine Überlegung ist die:
WarenLIEFERUNG ist entscheidend. = EFTA -> Ausfuhrdokumente und logischerweise keine MWST (sowieso nicht, da Rechnungsempfänger in der EU ist mit USt-IdNr.). Aber: Wie ist es mit den Texten? Auf die deutsche Rechnung an den Rechnungsempfänger EU draufschreiben: Ausfuhr in Drittland/EFTA ODER
draufschreiben: Ausfuhr Innergemeinschaftliche Sendung?
Ich tendiere zu Ausfuhr in Drittland/EFTA, denn das ist es ja schließlich.
Nun will der liebe Rechnungsempfänger aber zusätzlich - um die Sache weiter zu verkomplizieren - unbedingt eine neutrale Lieferung haben. Das heißt, der physikalische Warenversender darf nicht als Versender in Erscheinung treten. Nirgends. Statt dessen erscheint als „virtueller“ Warenversender der Rechnungsempfänger EU.
Nun ja. Lieferschein des Rechnungskunden an seinen EFTA-Kunden wäre noch nicht so tragisch. Die dreifache Rechnung für den Zoll ist da schon schwieriger: eigentlich braucht der physikalische Warenversender meines Erachtens die Rechnung des EU-Rechnungsempfängers an seinen EFTA-Kunden. Denn das ist der Warenwert, mit dem die Ware auszuführen ist (meiner Meinung nach). Nun ist aber der Rechnungswert vom physikalischen Warenversender = Produzent = Rechnungssteller in DE an den Rechnungsempfänger EU ca. 6000 EURO. Die Praxis in der Firma ist, dass bei neutralen Lieferungen in Drittländer (aber dann sitzt eigentlich immer der Rechnungsempfänger im selben Land wie der Warenempfänger!) vom Rechnungskunden ein Lieferschein angefordert wird und gleichzeitig eine Proforma von unter 1000 EURO (egal wie hoch der Warenwert ist). Ich halte dies schon für äußerst bedenklich, aber nun gut, das ist ein anderes Thema. Es ist immerhin noch das selbe Land.
Aber hier ist die Situation ja noch mal anders: Rechnungsempfänger sitzt in EU, Warenempfänger (neutrale Lieferung) aber in EFTA.
Ich würde vorschlagen - soweit ich die Zollsachen bisher zu verstehen glaube / verstanden habe: Rechnungskunde gibt uns seinen Lieferschein mit Absender „Re-Kunde EU“ und Empfänger „Warenempfänger EFTA“. Gleichzeitig gibt er uns seine Rechnung an den Warenempfänger (keine Proforma, sondern die richtige Re in Kopie; als PDF; von ihm unterschrieben und gestempelt). Der physikalische Warenversender füllt in Dtl. die ABDs aus, wobei er als Versender und der Rechnungsempfänger EU als „Ausführer“ aufgeführt werden (meiner Meinung nach - oder ist es umgekehrt??? vielleicht der Rechnungsempfänger EU als Versender und der Rechnungsersteller DE als Ausführer???). Schließlich sieht ATLAS diese Split-Möglichkeit vor. Nun kam aber der Einwand auf, ob diese Vorgehensweise nicht an gewisse Bedingungen geknüpft sei:
- der Rechnungsempfänger muss als „zugelassener Ausführer“ registriert sein (sonst würde die Ware nicht durch den Zoll gehen) -> brauchen wir somit vielleicht von dem Rechnungsempfänger EU noch irgend eine zusätzliche Nummer (Zollnummer)?
- dieses von mir vorgeschlagene Verfahren - wurde gesagt - funktioniert nur bis max. 3000 EURO. Stimmt das? (Selbst wenn es 5000 Euro wären, egal, der Warenwert liegt höher). -> Gibt es EURO-Grenzen, die beachtet werden müssen, wenn man „Versender“ und „Ausführer“ auf der AE splitten will bzw. muss (wer ist was? physikalischer Versender ist m.E. der „Versender“ und der „Ausführer“ ist m.E. derjenige, der dafür verantwortlich zeichnet (ist das richtig ???)
Wenn dieses von mir vorgeschlagene Verfahren tatsächlich aufgrund von Regelungen nicht so durchführbar ist, wie kann man es dann machen? Ich werde kaum eine Proforma für 900 EURO unterschreiben, wenn der Warenwert das 7-Fache davon ist (allein vom Rechnungsersteller an den Rechnungsempfänger EU, vom Rechnungswert an den EFTA-Kd ganz zu schweigen…). Denn es wurde weiter gesagt: Bei einem neutralen Versand darf der tatsächliche, physikalische Warenversender keine AE ausstellen, sondern dies müsste der Rechnungsempfänger EU machen (diese Aussage glaube ich aber nicht! Wozu hätte ATLAS sonst dies Möglichkeit der Aufteilung?) . Aber der Rechnungsempfänger EU wiederum hat ja die Ware nicht. Die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz (daher die Proforma von unter 1000 Euro um dies zu vermeiden). Aber da muss es doch eine saubere Lösung geben, oder?
Kürzer gesprochen: Rechnungsersteller DE = Partei A
Rechnungsempfänger EU = Partei B
Warenempfänger EFTA = Partei C.
A berechnet an B, liefert aber an C. Warenwert über 5000 Euro bei Grundlage der RE von A an B. B verkauft die Ware auf eigene Rechnung weiter an C. B will Ware aber direkt von A nach C UND neutral verschickt haben.
- auf RE von A an B: welcher Text? Export in Drittland oder Innergemeinschaftliche Lieferung? (USt-IdNr von B ist bekannt; somit in keinem Fall MWSt)
- Rechnung zur Verzollung an der Grenze EU-EFTA: Proforma von B unter 1000 EURO geht m.E. nicht, zu deutlich ist die Diskrepanz zum tatsächlichen Wert. RE von A an B beilegen repräsentiert m.E. nicht den Ausfuhrwert, da B an C die Rechnung stellt. -> welche RE beilegen? Proforma unter 1000 EUR (die ich aber sicher NICHT unterschreiben würde!), RE von A an B, oder RE von B an C?
- AE splitten Versender und Ausführer möglich? Wer ist was? Was muss beachtet werden? (EURO-Grenzen?; zugelassener Ausführer? Zollnummer von B?). Wenn nicht möglich, wer macht die ADBs dann? Die Spedition??? Wohl kaum.
vielen Dank für Eure Hilfe
Ein schönes Wochenende wünscht
Alexander