Realschule in BW - Abmelden

Hallo zusammen,

meine Tochter wiederholt gerade die 10. Klasse Realschule in Bad.-Wü. Krankheitsbedingt kann sie nicht am Unterricht teilnehmen; sie war in diesem Schuljahr nur 5 Wochen beim Unterricht.
Zur Zeit befindet sie sich in einer stationären Behandlung und wird wahrscheinlich Anfang April entlassen.
Es besteht keine Schulpflicht mehr, wohl aber Beschulungspflicht, wie mir die Rektorin erklärte.
Sie müsste also bis Schuljahresende die Zeit auf der Schule überbrücken, um dann einen neuen Anlauf zu nehmen. Entweder auf einer Realschule oder auf einer Fachschule.

Es ist jetzt so, dass sie definitiv nicht mehr an ihre alte Schule zurückkehren will und auch von meiner Seite aus nicht wird. Ihre Ärzte raten auch davon ab.

Da andere Schulen sie nicht aufnehmen müssen, ist meine Frage, was sich rechtlich alles ändert, wenn ich sie für diese Zeit von der Schule abmelde.

Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Mit freundlichem Gruß

Jorge