Hallo,
ich hätte gerne gewusst, ob es in Bayern eine Vorschrift gibt,
wie oft ein Lehrer im Fach IT /Informationstechnik benotete
5-Minuten-Abschriften schreiben darf.
die entsprechenden Regelungen lauten:
BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen):
Art. 52
(1) 1 Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.
2 Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer.
Was als „angemessen“ gilt, ist Auslegungssache; evtl. gibt es dazu an der Schule einen Fachschaftsbeschluss.
RSO (Schulordnung für die Realschulen in Bayern):
_§ 49 Leistungsnachweise
1 … kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen.
2Sie sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.
§ 51 Kleine Leistungsnachweise
[…]
(5) Praktische Leistungsnachweise sind zu erbringen in den Fächern Sport, Musik, Kunsterziehung, Werken, Textiles Gestalten, Haushalt und Ernährung sowie Informationstechnologie.
(6) 1 Die Zahl der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie der mündlichen und praktischen Leistungsnachweise bestimmt die Lehrkraft des betreffenden Fachs…_
Eine Anzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise ist also nicht vorgegeben.
Gruß
Kreszenz