Rechenproblem

Hallo,

ich bin leider kein Mathegenie und hoffe jemand kann mir Rat geben bzw. logisches Denken:

Frage: Was kann man von der Rentenstelle zurückverlangen ?

Vorfall:

Angenommen jemand hat 2002 „tatsächlich“ KV Abzüge von 310,26 Euro bezahlt und Nettorente erhalten von 4281,96.

2007 erhält er für 2002 nur eine Mininachzahlung von 0,36 cent.
2007 wurden aber - was dem Rentenbezieher garnicht erst aufgefallen war - für 2002 rückwirkend andere KV Abzüge benutzt.Die Rentenstelle scheint wohl auch davon auszugehen, das das damals schon auch so vorlag, bei erster Auszahlung der Rente.

Dieses führt dazu, das man meinte, 2002 wären KV 295,80 bezahlt worden und man erhält inkl. 0,36 cent Nachzahlung, Netto 4296,78.

Wie gesagt, das man 2002 in Wirklichkeit nur 4281,96 erhielt, scheint auch denen entfallen zu sein außer höhere KV Leistung.

Hätte man 2007 für 2002 allerdings die richtigen Beiträge eingesetzt, die auch 2002 schon hätten gelten müssen, von Anfang an, so hätte derjenige nur KV Abzüge leisten müssen in Höhe von 304,50 und Netto erhalten 4288,08.

Also 2002 hat man im Grunde zu wenig netto erhalten, 2007 wurde zuviel Bezug angeschlagen, den man nie wirklich erhalten hat und man häte 2002 etwas mehr kriegen müssen, aber nie soviel wie die Rentenstelle 2007 dachte, das man es erhälten hätte.

Ob sich die Rentenstelle selbst die Differenz von erst geleisteten 310,26 KV und 295,80 KV von den Krankenkassen zurück holte ist unklar, wurde aber auch an den Rentenbezieher auch nicht weiter erstattet.

Also wie soll der Rentenbezieher der Rentenstelle nun erklärt, was er noch zu kriegen hat. ? und wieviel. ?

Danke im voraus.

Nicht Rechen-, sondern Rechtsproblem
Moin, Hansimaus,

der R. sollte zu einer Rentenberatungsstelle (gibt’s in jeder größeren Gemeinde) gehen, dort sitzen Leute, die vom Staat für derartige Nachforschungen bezahlt werden.

Kann gut sein, dass die auf die Aufstellungen des R. komplett verzichten und statt dessen schlicht prüfen, ob alle Berechnungen und Zahlungen korrekt sind.

Gruß Ralf