Hallo, eine Frage:
Eine Kollegin hat doch allen Ernstes Eingangsrechnungen mit Rechnungsdatum 2022 und Leistungsdatum 2022 im Wirtschaftsjahr 2021 gebucht. Sie bucht zwar Aufwand netto und die VSt auf VSt im Folgejahr abziehbar, aber es ist doch trotzdem falsch, oder? Was wohl ein Betriebsprüfer dazu sagen würde…? Es wirkt sich ja im früheren Jahr 2021 gewinnmindern aus. (Warenbestand mal außer Acht gelassen.)
Sie meinte, es hat einen Grund und wollte es telefonisch mit mir besprechen. Das geht jetzt aber die nächsten paar Wochen nicht.
Fällt jemandem ein Grund ein?? Danke schonmal!