Rechnung der Krankenversicherung

Hallo liebe Experten,

folgende Situation. Jemand stürzt in der öffentlichkeit und ein Passant ruft den Rettungsdienst. Der Patient kommt in das Krankenhaus und wird nach einer Woche wieder entlassen.
Das hierbei Kosten in Form von Kosten für den Transport und Krankentagegeld oder so ähnliuch entstehen ist ja klar.

Aber was ist wenn die Rechnung der Krankenkasse erst anderhalb Jahre später kommt?
Begründen würde die Kasse das mit Umstellungen des Systems.

Kann die KK Kosten so lange nachfordern? Im normalen Leben verfällt so etwas doch n ach einem Jahr. Gibt es hier besondere Regelungen?

Vielen Dank,

Marcel

Hallo,
nach § 195 BGB tritt die Verjährungsfrist erst nach drei Jahren ein.
Gruss
Czauderna

Hi,

was heißt denn „die Rechnung der Krankenkasse kommt…“???

Die Krankenkasse stellt doch keine Rechnung aus! Von der gesetzlichen Zuzahlung mal abgesehen. Der Rettungsdienst reicht doch die Rechnung bei der Krankenkasse ein und die Krankenkasse bezahlt die Rechnung. Als Versicherter kann es einem doch egal sein, wann das passiert. Wie gesagt, bis auf die Zuzahlung hat der Versicherte doch keine Kosten zu tragen.

Gruß
Karsten

Es handelt sich hier auch „nur“ um die Zuzahlung. Aber dann hat sich das mit dem 195er erledigt. Dachte erst da gäbe es vielleicht noch etwas spezielleres im SGB.
Vielen Dank.

Es handelt sich hier auch „nur“ um die Zuzahlung. Aber dann
hat sich das mit dem 195er erledigt. Dachte erst da gäbe es
vielleicht noch etwas spezielleres im SGB.
Vielen Dank.

Hallo,
ich dachte, es wäre die Gesamtrechnung - in diesem Falle greift das SGB und verjähren Leistungen (dazu gehört dieser Eigenanteil) 4 Jahre nach Entstehung.
Gruss
Czauderna

Verjährung bei Beiträgen sind 4 Jahre.  Bei Leistungen würde ich mal auf mindestens 2 Jahr tippen.  Ich denke aber, dass es auch hierbei nur um Zuzahlungen drehen kann. 
Vg olaf