Hallo!
Und die tatsächlichen Aufwendungen berechnen sich jetzt exakt wie?
Gruß
Tom
Hallo!
Und die tatsächlichen Aufwendungen berechnen sich jetzt exakt wie?
Gruß
Tom
Hallo,
Gruß vom
Schnabel
Hallo!
- Arbeitslohn für die abgestellte Kraft oder „wohlmöglich“ die
Musste er zusätzliche Arbeitskräfte einstellen oder hätte er der Arbeitskraft den Lohn sowieso bezahlt, auch wenn dort niemand geparkt hätte? Vermutlich Letzteres, daher fehlende Kausalität.
- Arbeitszeit des Arztes für
-die Untersuchung des Sachverhalts
hatte er dadurch einen konkreten finanziellen Verlust? Mühe alleine ist ideell und kein Schaden. Bereicherungsansprüche auf Ärztehonorar scheiden aus, weil der Arzt gegenüber dem Parkenden dadurch ja keine ärztliche Leistung erbracht hat.
- das Organisieren des Vorgangs
ist kein Schaden
- das Anfertigen der „Rechnung“
wäre nur dann ein Schaden, wenn ein finanziell messbarer Zusatzaufwand entsteht (wird sich also im Wert des Blattes Papier samt Druckertoner erschöpfen)
- das Aushändigen derselben
ist kein Schaden
- Materialaufwand (Strom, Papier, Toner)
Ja eh, vermutlich ist das im Centbereich
Abgesehen davon darf der Geschädigte seinen Schaden nicht vergrößern, wenn er also einen Haufen Aufwand für alle möglichen Forderungen tätigt, die ihm gar nicht zustehen, dann kann er auch keinen Ersatz dafür verlangen.
Gruß
Tom
Hallo,
ich habe zu keinem Zeitpunkt von einem Schaden gesprochen. Er darf aus der Besitzstörung eine Unterlassungserklärung einfordern und dafür seine Aufwendungen ersetzt halten. Von Schaden ist da keine Rede.
Gruß vom
Schnabel
Hallo!
Ja nur dass es im Gesetz keinen Tatbestand gibt, der einem generell den Ersatz von Aufwendungen zuspricht. Für den Fall, dass ich falsch liege, kannst du mir sicher eine Anspruchsgrundlage nennen.
Gruß
Tom