Rechnung für Reparatur (Geschäftlich)

Mein Auftrag als Firma: Reparatur und Überholung einer Maschine
Die Maschine wurde zum Lieferanten auf meine Kosten geliefert.
Jetzt ist in der Rechnung aufgeführt:
Kosten für: Fahrtkosten, An- und Rückreisezeit, Übernachtungskosten des Monteurs

Muss ich das bezahlen? Ich kann nicht nachprüfen, ob das stimmt.

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Frdl.

Also ich würde sagen, dass es hier auf die Verhältnismäßigkeit ankommt. Also wie teuer und groß ist die Maschine und wie notwendig war die Übernachtung, hätte es auch eindeutig günstigere Wege gegeben und ob Sie vorher darüber informiert worden sind und sich selbst entscheiden konnten, ob Sie die Maschine reparieren oder eine neue Maschine liefern, weil dies evtl günstiger für Sie ist. Die Rechtsgrundlage findet sich dazu in §439 BGB. Gem. Absatz 1 ist eine Wahl der Nacherfüllung möglich allerdings laut Rechtsprechung: „Im Zweifel gebührt dem aus § 439 Abs. 1 BGB folgenden Wahlrecht des Käufers der Vorrang“. Und gem. Absatz 3 ist eine Ablehnung bei unverhältnismäßigen Kosten möglich.

Zudem: fehlen gem. (BGH, Urteil vom 8. 1. 2008 - X ZR 97/05; OLG Schleswig) anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet gem.  BGB § 269

Also Zusammenfassend muss darauf abgestellt werden, ob über die Art und den Ort der Reparatur gepsrochen wurde und ob die Kosten verhältnismäßig sind.

Hallo!

Wohin wurde Maschine geschickt ?

a ) Zum Lieferanten = Händler ? 
b) Zum Hersteller der Maschine ?

Im unglücklichen Fall (wer macht das ?) Händler, können die Rechnungsposten völlig OK sein. Denn dann wäre der Werksmonteur zum Händler gekommen und hat dort die Maschine repariert.

Das hätte er aber auch beim Kunden machen können,wenn Maschine dort geblieben wäre.
Deshalb ist der Fall ja so seltsam !

Maschine ging zum  Hersteller . Dann sind die Posten völlig unerklärlich.

mfG
duck313