Rechnung für Dienstleistung als Privatperson stellen

Hallo alle!

Wie stellt man als Privatperson rechtlich korrekt eine Rechnung für eine Dienstleistung (wie z.B. das Verteilen einer Zeitung) an eine andere Person (im Inland) aus?
Gibt es Höchstbeträge für diese Einkünfte, die beachtet werden müssen?
Kann man diese Einnahmen einfach in der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben?

Wenn ich die Lage richtig sehe, muss die Rechnung den Rechnungssteller, -empfänger, -gegenstand, Datum und Unterschrift enhalten. MwSt (oder USt) dürfen nicht ausgeweisen werden. Ist das korrekt?

Andere Einträge hier haben den Verkauf von Gütern behandelt (z.B. Computer auf eBay verkaufen), allerdings nicht Dienstleistungen.

Danke schonmal,
munkey

Hallo,

Gibt es Höchstbeträge für diese Einkünfte, die beachtet werden müssen?

Jaein, siehe Einkommenssteuergesetz

Kann man diese Einnahmen einfach in der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben

Nicht kann, sondern man muss diese Einkünfte dort angeben

Wenn ich die Lage richtig sehe, muss die Rechnung den Rechnungssteller, -empfänger, -gegenstand, Datum und Unterschrift enhalten. (MwSt) USt darf nicht ausgeweisen werden. Ist das korrekt

Ja außerdem natürlich noch die genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung , also

500 Zeitungen an XX Haushalte verteilt

Außerdem ist zu beachten, das die Umsatzsteuer nur bis zu einer gewissen Jahreseinnahme nicht gesondert ausgewiesen werden muss.
Näheres kann man unter Kleinunternehmer-Regelung im Einkommnessteuergesetz nachlesen.

Servus,

falls Du auch Wert auf eine richtige Antwort legst:

Bis zu einem Betrag von 410 € im Jahr werden solche Einkünfte bei Arbeitnehmern, bei denen vom Lohn auf ihre eigentliche Beschäftigung Lohnsteuer einbehalten wird, bei der Veranlagung nicht berücksichtigt und müssen deswegen auch nicht erklärt werden - § 46 Abs 2 Nr. 1 EStG.

Eine „Kleinunernehmer-Regelung“ wird Benny im EStG ganz vergeblich suchen, sie steht nämlich dort, wo sie hingehört: In § 19 UStG. Sie enthält nichts Geheimnisvolles, sondern nur die Regelung, dass von Unternehmern, die nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz erzielen, keine USt erhoben wird und dass sie auf ihren Rechnungen auch keine ausweisen dürfen. Da man mit Zeitungsverteilen diesen Umsatz nicht erzielen kann, vergisst Du das Thema Umsatzsteuer am besten sofort wieder.

Schöne Grüße

MM

Blödsinn.

Blödsinn.

Hallo,

Da man mit Zeitungsverteilen diesen Umsatz nicht erzielen kann, vergisst Du das Thema Umsatzsteuer am besten sofort wieder

woher willst du das wissen ??

1.400 € im Monat sind in einer Großstadt sehr wohl möglich.

Nun, lass sehen: Das entspricht bei 4 Cent pro gesteckter Zeitung 35.000 Zeitungen im Monat oder 1.400 am Tag. Bei einer Tour von zwei Stunden (5 - 7 h) knapp zwölf Zeitungen pro MInute.

Ja, nee, is klar.

MM

Servus und danke schonmal für die Antwort!

Angenommen, jemand zahlt in diesem Jahr keine Lohnsteuer, da er keiner weiteren Beschäftigung nachging und z.B. Student war. Müssen dann Beträge ab 410€ im Jahr angegeben werden und Beträge bis 410€ nicht?

Würde dann bei z.B. 411€ der volle Betrag (also 411€) besteuert oder der darüber hinaus gehende Betrag (also 1€) ?

Servus,

die zitierte Regelung gilt nur für Leute, die Einnahmen haben, die dem Lohnsteuereinbehalt unterliegen.

Wenn es aber außer den 410 € keine anderen Einkünfte gibt, fällt überhaupt keine Einkommensteuer an, aber die Einnahmen müssen erklärt werden. Falls es gelingt, an der Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vorbei zu kommen, ist es aber auch weder strafbar noch ordnungswidrig, wenn man keine Steuererklärung abgibt, weil auch mit der Steuererklärung Einkommensteuer von Null festgesetzt würde und weniger als Null nicht geht.

Schöne Grüße

MM

Super, das hilft weiter. Vielen Dank!

Lieben Gruß,
munkey