Rechnung mit Mwst. trotz Kleinunternehmer schreiben

Hallo,
ich bin Freiberufler und hatte die Kleinunternehmerregelung beantragt. Nun muss ich aber eine Rechnung für ein Unternehme mit Mwst. ausstellen.
Dazu folgende zwei Fragen:

  • Gibt es eine andere Steuernummer, wenn ich keine KUR hätte?
  • Auf manchen Rechnungen steht die lfdNr. mit DExxx, ich habe diesen „Präfix“ DE nicht; die lfdNr. besteht nur aus Ziffern. Ist das ein neues Format oder liegt es daran, dass ich die KUR habe?
    Besten Dank !
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Das geht nicht und das darfst du nicht.
Es ist nur zwingend der Hinheis auf allen Rechnungen erforderlich, dass nach §19b Steuergesetz keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

  • Gibt es eine andere Steuernummer, wenn ich keine KUR hätte?

Bei meiner Gewerbeanmeldung wurde mir vor ca 10 Jahren eine neue Steuernummer zugeteilt.

Servus,

die Fundstelle heißt § 19 Abs 1 Umsatzsteuergesetz, und hingewiesen werden muss gem. § 14 Abs 4 Nr. 8 UStG nur auf Steuerbefreiungen. Umsätze von Kleinunternehmern sind aber nicht steuerbefreit, sondern die USt wird bei Kleinunternehmern nicht erhoben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Nummer, die mit DE anfängt, ist die USt-Identifikationsnummer. Die Steuernummer, die je nach Bundesland z.B. mit nn/nnn/nnnn/n gegliedert ist, ist was anderes. Eine USt-Identifikationsnummer braucht man, wenn man innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen empfängt oder ausführt, man bekommt sie beim Bundeszentralamt für Steuern BZSt.

Der Begriff „KUR“. den Du erfunden hast, ist irreführend und macht die Ergebnisse schlechter, wenn Du etwas dazu suchst. Die in § 19 UStG beschriebene Nichterhebung der USt bei Kleinunternehmern heißt Kleinunternehmerbesteuerung (Gegensatz dazu: Regelbesteuerung).

Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, muss diese USt gem. § 14c UStG als unberechtigt ausgewiesene USt abführen, ohne dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Ein einzelner Fall von solchem falschem Steuerausweis auf einer Rechnung kann noch nicht als Option zur Regelbesteuerung (Verzicht auf die Kleinunternehmerbesteuerung) gewertet werden, wenn die unberechtigt ausgewiesene USt in der Umsatzsteuererklärung nicht falsch aufgeführt wird.

Beachte, dass es also für Dich und für den Leistungsempfänger vollkommen gleichgültig ist, ob Du Umsatzsteuer (falsch) ausweist oder nicht. Zum Vergleich:

Korrekte Rechnung ohne USt-Ausweis über ein Honorar von 1.000 €: Du bekommst 1.000 €, der Leistungsempfänger hat einen Aufwand von 1.000 € und gut isses.

Dieselbe Rechnung mit USt-Ausweis: 1.000 € + 190 € USt = 1.190 €; Du bekommst 1.190 €, musst davon 190 € ans Finanzamt abführen und kannst 1.000 € behalten. Der Leistungsempfänger zahlt Dir 1.190 €, kann 190 € als Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abziehen, es kostet ihn unterm Strich 1.000 €.

Kommt also beides genau auf eines raus. Besser, wenn Du die Turnerei mit dem falschen USt-Ausweis bleiben lässt.

Schöne Grüße

MM