Ich habe für eine Firma einen Vortrag gehalten und muss nun eine Rechnung erstellen. Ich weiß aber nicht, ob ich hier irgendeinen Steuerbetrag mit angeben muss.
wenn Du im Jahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz insgesamt (aus allen möglichen Quellen) machst, bist Du Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG und weist keine USt aus - führst auch keine ab.
Zwar musst Du das nicht auf der Rechnung angeben - weil aber viele Leute glauben, das sei eine Steuerbefreiung (und diese müßte angegeben werden), ist es um des lieben Friedens willen nützlich, unten auf der Rechung, ein Stückelchen vor der Zeile mit dem Gesamtbetrag, zu schreiben: „Kein Ausweis von USt wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG“
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin angestellter Arzt und habe den Vortrag im Rahmen einer Nebentätigkeit gemacht. Mit meinem Gehalt als Arzt komme ich über 22.000€/a, über die Nebentätigkeit aber nicht. Summiere ich das dann alles und muss eine Umsatzsteuer ausweisen?
Wenn das Gehalt im Rahmen eines Dienstverhältnisses als angestellter Arzt bezahlt wird, zählt es nicht zum Umsatz. Wenn es im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausgezahlt wird, ist es Bestandteil des Gesamtumsatzes.
Bei angestellten Ärzten ist es nicht ungewöhnlich, dass diese selbständige Nebeneinkünfte erzielen, die über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden (z.B. die „Poolbeteiligung“ oder Honorare für Gutachten).