Rechnung mit/ohne Steuer?

Ich habe für eine Firma einen Vortrag gehalten und muss nun eine Rechnung erstellen. Ich weiß aber nicht, ob ich hier irgendeinen Steuerbetrag mit angeben muss.

Servus,

wenn Du im Jahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz insgesamt (aus allen möglichen Quellen) machst, bist Du Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG und weist keine USt aus - führst auch keine ab.

Zwar musst Du das nicht auf der Rechnung angeben - weil aber viele Leute glauben, das sei eine Steuerbefreiung (und diese müßte angegeben werden), ist es um des lieben Friedens willen nützlich, unten auf der Rechung, ein Stückelchen vor der Zeile mit dem Gesamtbetrag, zu schreiben: „Kein Ausweis von USt wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG“

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für die Antwort. Ich bin angestellter Arzt und habe den Vortrag im Rahmen einer Nebentätigkeit gemacht. Mit meinem Gehalt als Arzt komme ich über 22.000€/a, über die Nebentätigkeit aber nicht. Summiere ich das dann alles und muss eine Umsatzsteuer ausweisen?

Das ist irrelevant, es geht um die Nebentätigkeit.

Nein.

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Servus,

das kommt drauf an:

Wenn das Gehalt im Rahmen eines Dienstverhältnisses als angestellter Arzt bezahlt wird, zählt es nicht zum Umsatz. Wenn es im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausgezahlt wird, ist es Bestandteil des Gesamtumsatzes.

Schöne Grüße

MM

Hallöchen,

er hatte schon geschrieben

:blush:

Viele Grüße
Christa

Stümpt, das war eindeutig.

Ist bei mir dann durch den Allerweltsbegriff „Gehalt“, der alles mögliche bedeuten kann, überdeckt worden.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für die Erklärungen, das wollte ich gestern schon fast nachfragen.

Bei angestellten Ärzten ist es nicht ungewöhnlich, dass diese selbständige Nebeneinkünfte erzielen, die über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden (z.B. die „Poolbeteiligung“ oder Honorare für Gutachten).

Gruß

Oh wow, was für eine neue Erkenntnis! Hast du alle Beiträge hier im Thread gelesen, oder nur jede dritte Zeile? :woman_facepalming:

Was genau hast du daran nicht verstanden, dass du dich zu deiner Antwort genötigt sahst? Es stand schon alles da und es war alles bereits geklärt.

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Ja, in der Tat, in der Tat.

Das ändert an der Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts allerdings genau Nix.

Schlimm?

Schöne Grüße

MM

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