Hallo,
ich bin Student und habe nun die Möglichkeit, für einen Bekannten ein Programm zu schreiben.Dieser möchte jedoch gerne eine Rechnung haben.
Muss ich, um eine Rechnung auszustellen, ein Gewerbe anmelden ?
Danke schön.
Swen
Hallo,
ich bin Student und habe nun die Möglichkeit, für einen Bekannten ein Programm zu schreiben.Dieser möchte jedoch gerne eine Rechnung haben.
Muss ich, um eine Rechnung auszustellen, ein Gewerbe anmelden ?
Danke schön.
Swen
Hallo,
ich bin Student und habe nun die Möglichkeit, für einen
Bekannten ein Programm zu schreiben.Dieser möchte jedoch gerne
eine Rechnung haben.
Muss ich, um eine Rechnung auszustellen, ein Gewerbe anmelden
nein. Es gibt erstens eine Einkommensgrenze, bis zu der man gar nichts machen muss. Zweitens ist die selbständige Tätigkeit als Programmierer möglicherweise gar kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit, also ohne Gewerbeschein. Und drittens gelten für dich als Student sowieso andere (sehr stark gemilderte) Regeln für solche Tätigkeiten.
Gruß
Thomas Miller
Hi Swen,
für deine Leistung kannst du ohne Bedenken eine Rechnung ausstellen. Wenn das nur gelegentlich vorkommt, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.
Du mußt allerdings am Jahresende dein Einkommen dem Finanzamt mitteilen. Ob dadurch eine Steuerzahlung entsteht, ist davon abhängig, wie hoch dein Jahreseinkommen ist und welche Kosten und Freibeträge du absetzen kannst.
Du darfst allerdings keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Diese müßtest du sonst sofort dem Finanzamt melden und abführen.
Gruß,
Francesco
Hallo Swen,
mir liegt gerade ein interessanter Artikel zu deiner Frage vor:
„So viel dürfen Studenten mit NebenJob steuerfreu verdienen“.
Quelle: PC@NebenJobs Ausgabe 5/2001, Seite 13 (vom Steuerexperten geschrieben) Auch nachzulesen im Internet: www.pcjobs-online.de
Viel Erfolg.
Cord Tepelmann
ImageCoach