Pressiert
Servus,
Manche Auftraggeber verlangen von mir auf der Rechnung die Steuernummer.
da haben sie recht, wenn sie das tun.
Ich versteuere aber die Einnahmen von dieser Arbeit nicht, da ich nie die magische Grenze der 8.000 € erreiche.
Das ist nicht gut. Es gibt keine „magische Grenze von 8.000 €“, was die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung betrifft. Dass bei einem zu versteuernden Einkommen (aus allen Einkunftsarten zusammengenommen!) von bis zu 8.354 € keine ESt festgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn ich die Andeutungen in Deinem Text richtig verstehe, gibt es noch andere Einkünfte, für die Du eine ESt-Erklärung erstellst. Dann ist für alle veranlagten Jahre, in denen die ESt > Null war und Du die Einkünfte aus Übersetzertätigkeit nicht erklärt hast, Steuerhinterziehung gegeben. Du kannst das durch eine strafbefreiende Selbstanzeige ausbügeln: Alle unvollständigen Steuererklärungen um die bisher nicht erklärten Einkünfte ergänzen und abgeben, bevor jemand beim FA von sich aus ermittelt. Wenn die dann festgesetzte Einkommensteuer bezahlt ist, ist die Strafbefreiung wirksam. Wenn schon ermittelt wird, bevor Du abgibst, wirkt sie nicht. Solche Mini-Honorarempfänger sind bei Betriebsprüfungen ganz beliebt für Kontrollmitteilungen, es ist eine Frage der Zeit, wann Du zu diesem Thema Post vom FA bekommst.
Ich verstehe dennoch nicht warum die darauf bestehen, gibt es da neue Gesetze?
Der § 14 Abs. 2 UStG, auf den sich die Auftraggeber vermutlich beziehen (intern werden da Regeln vereinfacht, damit man keine extra Kugelfuhr mit Kleinunternehmern hat), ist in seiner jetzigen Form uralt.
Ebenfalls uralt ist § 138 Abs 1 AO, in dem drinne steht, dass Du die Aufnahme Deiner Tätigkeit dem FA hättest anzeigen müssen. Hast Du nicht gemacht, sonst wäre es zu dem Irrtum über die Erklärung von Einkünften gar nicht gekommen.
Die Haftung des Arbeitgebers, falls nichtselbständige Arbeit gegeben ist (die lässt sich bei Dolmetscheinsätzen konstruieren, wenn man mag), ist ebenfalls uralt.
Andere Auftraggeber stören sich gar nicht daran und überweisen das Geld sofort problemlos.
Das sind die, denen die Risiken egal sind, die ihnen aus dieser Handhabung unter Umständen erwachsen können. Nicht jeder Auftraggeber ist risikoavers.
Falls ich die Steuernummer dennoch auf der Rechnung miteingebe damit ich endlich mein Geld kriege, verpflichtet mich dies dazu die Höhe des Honorars bei der Einkommenssteuererklärung miteinzugeben? (ich bin Studentin)
Das hat mit der Steuernummer nichts zu tun - Du bist eh verpflichtet, die Einkünfte (nicht die Einnahmen) aus Deiner selbständigen Tätigkeit zu erklären.
So, und jetzt schnell die nicht abgegebenen Überschussrechnungen zusammenbasteln, es pressiert!
Schöne Grüße
MM