Rechnung über Aufwandsentschädigung

Hallo, ein in Vollzeit angestellter Informatiker möchte gerne nebenbei bei einer professionellen Sport-Franchise aushelfen und Statistiken während des Spiels erheben und sie nach dem Spiel aufbereiten und der Franchise und der Liga zur Verfügung stellen. Dafür soll er pro Spiel 100 Euro Aufwandsentschädigung bekommen und soll dafür eine Rechnung ausstellen. Er hat kein Gewerbe oder ist nicht sonst selbstständig tätig. Wie kann er eine Rechnung ausstellen? Gilt er als Freiberufler (Statistiken Erstellen und Auswerten ist im weitesten Sinne eine wissenschaftliche Tätigkeit?) oder muss er ein Kleingewerbe anmelden? Welche Streuen fallen an. Im Jahr wären es 600-700 Euro Aufwandsentschädigung.

Servus,

keine Sorge wegen des Gewerbes - bei Erlösen in diesem Umfang stellt sich die Frage nicht.

Je nachdem, ob die Statistiken jeder Abiturient zusammenbrächte oder ob deren Aufbau und Auswertung der Tätigkeit eines Informatikers, Mathematikers oder sowas ähnelt, lassen sich ggf. auch Gründe für eine Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG finden.

Vergiss den Begriff „Kleingewerbe“, das schafft nur Verwirrung.

Hier geht es um einen Kleinunternehmer, das ist ein Begriff aus dem USt-Recht: Er muss bei diesen Umsätzen keine USt abführen, und er darf auch keine auf seinen Rechnungen ausweisen „brutto für netto“.

Obwohl die Kleinunternehmerbesteuerung keine Umsatzsteuerbefreiung ist, gibt es Leute, die glauben, es sei eine. Damit diese zufrieden sind, unten auf die Rechnung schreiben: „Kein Ausweis von USt wegen Besteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG“.

Schöne Grüße

MM

2 Like