Rechnung unterschreiben bei Barzahlung?

Hallo zusammen,

wenn man eine Rechnung stellt, die bar bezahlt werden soll (bei Rechnungsübergabe), kann man dann direkt auf die Rechnung DRUCKEN, dass bar bezahlt wurde und „Betrag dankend erhalten“? Müsste man dann noch unterschreiben? Oder muss man es sowieso handschriftlich dazu schreiben, dass bar bezahlt wurde, evtl. mit Datum?

Danke für alle Antworten!

Liebe Grüße
Muffin

Hallo muffin85,

tatsächlich geht es bei der Farge nicht um die Form der Rechnung, sondern um die Form der Quittung, also der Bestätigung des Erhalts des Kaufpreises.

Und da hilft das Gesetz weiter:

§ 368 BGB:
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
§ 126 Abs. 1 BGB:
Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

In einfachen Worten: Der Aufdruck oder Stempel „Betrag dankend erhalten“ ist natürlich zulässig, eine rechtsgültige Quittung wird daraus aber erst durch die Unterschrift des Empfängers der Leistung.

Hilft das weiter?

Gruß

Ewurscht